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   BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11   

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https://dejure.org/2011,764
BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11 (https://dejure.org/2011,764)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2011 - 1 StR 343/11 (https://dejure.org/2011,764)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2011 - 1 StR 343/11 (https://dejure.org/2011,764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 266 StGB
    Betrug (besonders schwerer Fall bei der Gewerbsmäßigkeit: Zahlungen an einen beherrschten Verein; Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten für eine große Anzahl von Menschen; Spendenbetrug); Strafzumessung (Vorwurf der legitimer Strafverteidigung); Untreue ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 2 StGB
    Betrug: Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit im Rahmen der Spendenwerbung für einen Verein

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines schweren Falles von Betrug durch den Vorstand eines Kinderhilfevereins im Zusammenhang mit der Übernahme von angeblichen Patenschaften für Kinder in der dritten Welt

  • kanzlei.biz

    Haftstrafe für Vorstand des Bundes für Kinderhilfe e.V. (BfK) Augsburg

  • rewis.io

    Betrug: Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit im Rahmen der Spendenwerbung für einen Verein

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit im Rahmen der Spendenwerbung für einen Verein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3
    Annahme eines schweren Falles von Betrug durch den Vorstand eines Kinderhilfevereins im Zusammenhang mit der Übernahme von angeblichen Patenschaften für Kinder in der dritten Welt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für Kinderhilfe e.V. muss neu bemessen werden

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Hilfe, Hilfe: Schreibt nicht so viel - wir müssen es alles lesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue Strafbemessung für verurteilten Vorstand des Bundes für Kinderhilfe e.V.

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbsmäßiger Betrug, § 263 Abs.3 S.2 Nr.1 StGB

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 373
  • HRRS 2011 Nr. 1138
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Zwar belegen die Feststellungen, wonach der Angeklagte für den BfK als dessen Vereinsvorstand eine von ihm zuvor privat ersteigerte, überwiegend marode und unbewohnbare sowie für Zwecke des Vereins ungeeignete Immobilie erwarb, die Annahme eines vom Angeklagten pflichtwidrig herbeigeführten Vermögensschadens jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Schadenseinschlags (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 mwN).

    Damit bleibt die auch ansonsten für die Strafzumessung als verschuldete Auswirkung der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 mwN) Höhe des dem geschädigten Verein tatsächlich verbleibenden Schadens unklar.

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07

    Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Aussetzung der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    b) Soweit die Strafkammer jedoch für das Finden einer Strafe innerhalb des rechtsfehlerfrei bestimmten Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass er "im Verlaufe des über fünf Monate dauernden Prozesses keinerlei Einsicht" hat erkennen lassen, dass "er möglicherweise in fehlerhafter Weise agiert" hat, und bis zum Schluss darauf beharrte, "alles besser zu wissen und nichts falsch gemacht zu haben" (UA S. 208), lässt dies besorgen - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat -, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 09.11.2000 - 3 StR 371/00

    Regelbeispiel; Besonders schwerer Fall des Betrugs nach § 266 Abs. 3 Nr. 2 StGB;

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Besteht diese Absicht, so kann schon die erste Tat als besonders schwerer Fall eingestuft werden (BGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 3 StR 371/00).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    b) Soweit die Strafkammer jedoch für das Finden einer Strafe innerhalb des rechtsfehlerfrei bestimmten Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass er "im Verlaufe des über fünf Monate dauernden Prozesses keinerlei Einsicht" hat erkennen lassen, dass "er möglicherweise in fehlerhafter Weise agiert" hat, und bis zum Schluss darauf beharrte, "alles besser zu wissen und nichts falsch gemacht zu haben" (UA S. 208), lässt dies besorgen - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat -, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 10/09

    Besonders schwerer Fall des Betruges (gewerbsmäßiges Handeln bei mittelbaren

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Hierfür reicht aus, dass sich der Täter mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, etwa wenn die Vermögensvorteile - wie hier - an einen von ihm beherrschten Verein fließen; insoweit ist erforderlich, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08).
  • BGH, 05.06.2008 - 1 StR 126/08

    Gewerbsmäßiges Handeln beim Betrug

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Hierfür reicht aus, dass sich der Täter mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, etwa wenn die Vermögensvorteile - wie hier - an einen von ihm beherrschten Verein fließen; insoweit ist erforderlich, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
    Die Strafkammer setzt sich mit diesem Gutachten nicht näher auseinander, etwa mit der naheliegenden Frage, ob es sich um ein unbeachtliches Gefälligkeitsgutachten gehandelt haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07).
  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10

    Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs);

  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    c) Grundsätzlich rechtsfehlerfrei hat die Strafkammer auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen, wonach der Angeklagte rund 30 % seines gesamten Praxisumsatzes mit den ihm zur Last liegenden (und nicht gemäß §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen) manipulierten Abrechnungen erwirtschaftete, sowohl das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB (Gewerbsmäßigkeit) als auch des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB (große Anzahl) bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will ( BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11 , NJW 2012, 325, 328; Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 , NStZ-RR 2011, 373; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, Vor § 52 Rn. 61 mwN).

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will ( BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11 , NJW 2012, 325, 328; Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 , NStZ-RR 2011, 373; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, Vor § 52 Rn. 61 mwN).

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will ( BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11 , NJW 2012, 325, 328; Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 , NStZ-RR 2011, 373; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, Vor § 52 Rn. 61 mwN).

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will ( BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11 , NJW 2012, 325, 328; Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 , NStZ-RR 2011, 373; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, Vor § 52 Rn. 61 mwN).

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will ( BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11 , NJW 2012, 325, 328; Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 , NStZ-RR 2011, 373; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, Vor § 52 Rn. 61 mwN).

  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

    Rechtsfehlerfrei legt die Strafkammer der Strafzumessung zwar den sich aus dem gewerbsmäßigen Handeln des Angeklagten ergebenden erhöhten Strafrahmen des § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB zugrunde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 mwN).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    aa) Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht hat, sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373).

    Dabei ist nicht erforderlich, dass die Vorteile dem Täter direkt zufließen sollen; insbesondere reicht es aus, wenn er beabsichtigt, von ihnen über eine von ihm beherrschte Gesellschaft zu profitieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, aaO; vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, StraFo 2017, 122, 123).

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Die Wertung der Strafkammer, ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten scheide auch in den Fällen II. 5 bis II. 7 der Urteilsgründe aus, weil "das Verhalten des Angeklagten' in diesen Fällen "nicht auf die Schaffung einer dauerhaften Einnahmequelle gerichtet' war, da diese "drei Taten (...) insgesamt lediglich auf die Erlangung eines einzigen Fahrzeugs gerichtet (waren), welches der Angeklagte sodann für sich selber genutzt hätte' (UA S. 81), erscheint auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516 mwN; BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373 mwN) nicht unbedenklich.
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13

    Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit);

    Ein lediglich mittelbarer Vorteil reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn der Täter ohne weiteres darauf zugreifen kann oder sich selbst geldwerte Vorteile aus der Tat über Dritte verspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373; vom 13. September 2011 - 3 StR 262/11, StV 2012, 339, 342, jeweils mwN).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 263 Abs. 5, Abs. 3 Nr. 1 StGB liegt vor, wenn sich der Täter aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1951 - 4 StR 563/51, BGHSt 1, 383; Beschl. v. 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373; Beschl. v. 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325; Fischer , Vor § 52 StGB Rn. 61).

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 263 Abs. 5, Abs. 3 Nr. 1 StGB liegt vor, wenn sich der Täter aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1951 - 4 StR 563/51, BGHSt 1, 383; Beschl. v. 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373; Beschl. v. 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325; Fischer , Vor § 52 StGB Rn. 61).

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist aber weder erforderlich, dass der Täter seinen Lebensunterhalt allein oder auch nur überwiegend durch die Begehung von Straftaten bestreiten will (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 2), noch dass er tatsächlich auf die betrügerisch erlangten Vermögenswerte zugegriffen hat; denn maßgeblich und ausreichend ist eine dahingehende Absicht (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 626/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Unbelehrbarkeit eines

    Das lässt eine zu Unrecht erfolgte strafschärfende Berücksichtigung von (noch) zulässigem Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07; vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373, 374 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397) besorgen.
  • BGH, 09.07.2013 - 5 StR 181/13

    Urteil gegen ehemaligen Landesschatzmeister wegen Untreuehandlungen zum Nachteil

    Denn der Angeklagte hat auf alle Einzelbeträge unmittelbar selbst zugreifen und über die Verwendung des Geldes - ob für sich oder für andere, aus welchen Gründen auch immer - nach eigenen selbstbestimmten Vorstellungen verfügen können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, wistra 2011, 462).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

  • LG Bochum, 28.07.2014 - 2 KLs 21/13

    Täuschung der darlehensgebenden Unternehmen über die ihrer Darlehenszusage

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19

    Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften;

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

  • LG Köln, 14.07.2020 - 109 KLs 9/12

    Betrug, Apotheker, Arzt, Krankenkasse

  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs 401 Js 28842/17
  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

  • VG Berlin, 20.01.2016 - 80 K 25.14

    Einleitende und abschließende Anhörung; Sozialleistungsbetrug; Regelbeispiel;

  • LG Bielefeld, 24.04.2017 - 9 KLs 5/17
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 12 KLs 413 Js 66637/18

    Schwerer Bandendiebstahl von Kleintransportern und Krafträdern

  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs
  • LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19
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