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   BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11   

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https://dejure.org/2011,3191
BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11 (https://dejure.org/2011,3191)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 StR 309/11 (https://dejure.org/2011,3191)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11 (https://dejure.org/2011,3191)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 49 Abs. 1 StGB; § 266 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB; § 263 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; besonderes persönliches Merkmal); Beihilfe; Strafmilderung; Betrug (Doppelverwertungsverbot; eigennützige Bereicherungsabsicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 2 StGB, § 28 Abs 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 266 Abs 1 StGB
    Untreue: Verwirklichung des strafbarkeitsbegründenden besonderen persönlichen Merkmals der Vermögensbetreuungspflicht durch den Gehilfen

  • Wolters Kluwer

    Für den Angeklagten nachteilige Berücksichtigung einer eigennützigen Bereicherungsabsicht bei der Strafzumessung

  • rewis.io

    Untreue: Verwirklichung des strafbarkeitsbegründenden besonderen persönlichen Merkmals der Vermögensbetreuungspflicht durch den Gehilfen

  • ra.de
  • rewis.io

    Untreue: Verwirklichung des strafbarkeitsbegründenden besonderen persönlichen Merkmals der Vermögensbetreuungspflicht durch den Gehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für den Angeklagten nachteilige Berücksichtigung einer eigennützigen Bereicherungsabsicht bei der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Vermögensbetreuungspflicht durch den Gehilfen im Rahmen der Untreue nach § 266 I StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 630
  • StV 2012, 285
  • HRRS 2011 Nr. 1235
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11
    Die Kompensationsentscheidung wird von der Aufhebung des Strafausspruchs nicht erfasst (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135).
  • BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88

    Veruntreuung von Geld einer Spielbank durch Croupiers - Nichtvorliegen der

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11
    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08

    Beihilfe zur Untreue (Strafrahmenverschiebung bei strafbegründenden besonderen

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11
    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04

    Konkursverschleppung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; Überschuldungsstatus);

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11
    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 454/17

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als

    Verbraucht der Tatrichter den oder die Milderungsgründe der §§ 27, 28 StGB nicht durch das Absehen vom Strafrahmen des § 370 Abs. 3 Satz 2 StPO, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu gewähren, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens der Erklärungspflicht Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, NStZ 2018, 221, 222 mwN; vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146 mwN; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115, 118 mwN und vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11, NStZ 2012, 630).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Die Strafkammer hat schließlich mit Blick auf das Gewicht der Tatbeiträge des Angeklagten F. sowie sein großes Interesse am Taterfolg rechtsfehlerfrei angenommen, dass dieser nach allgemeinen Maßstäben als Mittäter gemäß § 25 Abs. 2 StGB zu qualifizieren gewesen wäre und nur deshalb gleichwohl eine Beihilfe angenommen, weil den Angeklagten im Verhältnis zur Fraktion keine besondere Treuepflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB traf, ihm somit ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11, NStZ 2012, 630).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Infolge einer solchen Fehlvorstellung darf der Angeklagte nach Auffassung des Senats nicht schlechter gestellt werden, als wenn sein Vorstellungsbild den Tatsachen entsprochen hätte (zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 1 StGB neben § 27 Abs. 2 StGB, falls die Beihilfestrafbarkeit nicht allein auf dem Fehlen eines strafbegründenden persönlichen Merkmals beruht, s. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11, NStZ 2012, 630; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115, 118; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 28 Rn. 54 mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheidet eine weitere Strafrahmenverschiebung gemäß § 28 Abs. 1 StGB lediglich dann aus, wenn die Tat allein wegen des Fehlens des strafbegründenden persönlichen besonderen Merkmals als Beihilfe statt als Täterschaft zu werten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14; vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 23; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12 Rn. 10, BGHSt 58, 115 und vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11 Rn. 3).
  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 230/19

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheidet eine weitere Strafrahmenverschiebung gemäß § 28 Abs. 1 StGB lediglich dann aus, wenn die Tat allein wegen des Fehlens des strafbegründenden besonderen persönlichen Merkmals als Beihilfe statt als Täterschaft zu werten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14; vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 23; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115 Rn. 10 und vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11 Rn. 3).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 50/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht: besonderes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheidet eine weitere Strafrahmenverschiebung gemäß § 28 Abs. 1 StGB lediglich dann aus, wenn die Tat allein wegen des Fehlens des strafbegründenden besonderen persönlichen Merkmals als Beihilfe statt als Täterschaft zu werten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14; vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, Rn. 23; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115 Rn. 10 und vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11, Rn. 3).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 348/17

    Untreue: Gewerbsmäßiges Handeln des Gehilfen

    Auch wenn das Landgericht das Regelbeispiel nicht bejaht, somit für das Absehen von der Regelwirkung keinen vertypten Strafmilderungsgrund verbraucht und demzufolge den - von ihm der konkreten Strafzumessung zugrunde gelegten - Strafrahmen des § 266 Abs. 1 StGB gemäß § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hätte (zur Unanwendbarkeit des § 28 Abs. 1 StGB in den Fällen der Beihilfestrafbarkeit allein wegen Fehlens eines strafbegründenden persönlichen Merkmals s. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11, NStZ 2012, 630; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 116, 118; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 28 Rn. 54 mwN), hätte es nicht auf niedrigere Strafen erkannt.
  • LG Essen, 20.04.2022 - 32 KLs 10/20

    Untreue

    Eine weitere Strafrahmenverschiebung gemäß § 28 Abs. 1 StGB kam dagegen nicht in Betracht, da der Angeklagte T nur aus dem Grund, dass ihm das strafbarkeitsbegründende besondere persönliche Merkmal der Vermögensbetreuungspflicht fehlt, als Gehilfe anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011, 3 StR 309/11).
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