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   BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10   

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BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10 (https://dejure.org/2011,2273)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 1 StR 458/10 (https://dejure.org/2011,2273)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 (https://dejure.org/2011,2273)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 30 StGB; § 3 StGB; § 9 StGB; Art. 146 ÖstStGB; Art. 146 SchwStGB; § 74 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 406 StPO
    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur Wertanlage geeignete Diamanten: Vermögensschaden wegen des Erwerbs eines Aliuds, subjektiver Schadensbegriff; strafbare Vorbereitung; Bandenmitgliedschaft); Verfolgungshindernis der mangelnden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 StGB, § 9 StGB, § 74 StPO, § 30 Abs 2 StGB, § 263 Abs 5 StGB
    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug beim Handel mit Farbdiamanten: Tatort bei mehreren Tätern und verschiedenen Handlungsorten; Sachverständigenablehnung; Vermögensschaden bei subjektiver Wertlosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Ein Sachverständiger ist nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung abzulehnen; Ablehnung eines Sachverständigen nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung; Täuschung durch Zusicherung ...

  • rewis.io

    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug beim Handel mit Farbdiamanten: Tatort bei mehreren Tätern und verschiedenen Handlungsorten; Sachverständigenablehnung; Vermögensschaden bei subjektiver Wertlosigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug beim Handel mit Farbdiamanten: Tatort bei mehreren Tätern und verschiedenen Handlungsorten; Sachverständigenablehnung; Vermögensschaden bei subjektiver Wertlosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Sachverständiger ist nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung abzulehnen; Ablehnung eines Sachverständigen nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung; Täuschung durch Zusicherung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Hier mal richtig was zum Lesen - 24 Seiten BGH-Beschluss, ua. zur SV-Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 132
  • NStZ-RR 2014, 98
  • StV 2011, 728
  • HRRS 2011 Nr. 870
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Zwar sind die Regelungen über das Selbstleseverfahren auf die Verlesung des Anklagesatzes nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn.17, NStZ 2011, 297).

    Die Informationsfunktion gegenüber den Angeklagten und deren Verteidigern war gewahrt; diesen waren die Anklagen vollumfänglich zugestellt worden (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 25, aaO).

    Auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde - unbeschadet der Frage, wann andernfalls ein Urteil hierauf beruhen könnte - durch das Nichtverlesen einzelner, für das Verständnis der den Angeklagten zur Last liegenden Taten nicht erforderlicher oder förderlicher Einzelheiten (Zertifikationsnummern, Herkunft der Diamanten, Einzelpreisaufschläge u. dgl.) nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 29/30, aaO).

  • BGH, 14.07.2010 - 1 StR 245/09

    Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Ist nach dem Urteil eines sachlichen Beurteilers eine (möglicherweise sogar objektiv gleichwertige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 1 StR 245/09, wistra 2010, 407; Tiedemann in LK-StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 178; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121).

    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Tatopfers dann anzusehen sein, wenn ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, BGHSt 32, 22; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 StR 245/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rn. 127 mwN).

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass weder auf die von der Verteidigung behaupteten Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen noch auf den Umstand, dass der Sachverständige eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die sich zum Nachteil des Angeklagten auswirken könnte, ein Befangenheitsantrag gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 436/06; BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07

    Befangenheitsrüge gegen Übersetzerin (Bindung an die vom Tatrichter angenommenen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).

    Dies wird hier weder durch eine Stellungnahme des betroffenen Sachverständigen (deren Erholung vor der Entscheidung über den Befangenheitsantrag - wie regelmäßig - zweckmäßig gewesen wäre; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50) noch durch die in den Zurückweisungsbeschlüssen genannten Gründe entkräftet.

  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Diese selbständig gemäß § 30 Abs. 2 StGB mit Strafe bedrohte Vorbereitungshandlung begründet einen inländischen Tatort, auch wenn die Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB als gegenüber der Ausführung der verabredeten Tat subsidiär zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, NJW 1993, 1405).

    Dem stünde jedenfalls nicht entgegen, dass sie in eigener Person keine tatbestandliche Ausführungshandlung vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, NStZ 1993, 180).

  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Bindende (§ 257c StPO) oder sonst Vertrauen begründende Zusagen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 66/89, NStZ 1989, 438 mit Anm. Strate ebda.) können nur Bestand haben, wenn die daran geknüpften Voraussetzungen auch tatsächlich eintreten.
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Anders als in Fällen, in denen zur Gutachtenserstellung erforderliche Tatsachen nicht bekannt sind (hierzu BGH, Urteil vom 14. Juni 1960 - 1 StR 73/60, NJW 1960, 1582) oder nicht beschafft werden können (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03, NStZ 2003, 611), wären hier die Vorlage der zu begutachtenden Diamanten an einen Sachverständigen und damit die Gutachtenserstellung ohne Weiteres möglich gewesen.
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99

    Bestellung eines Beistandes; Auslegung; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Der Senat kann aber ausschließen, dass das Urteil hierauf beruht, da der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes nicht beeinträchtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 494/99, NStZ 2000, 214).
  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Es liegt auf der Hand, dass sich nach umfangreicher Beweiserhebung in einer langen Hauptverhandlung ein zunächst gewonnener Eindruck von Tat und Täter im Einzelfall entscheidend zum Vor- oder zum Nachteil des Angeklagten verändern kann und demzufolge einem für den Fall eines Geständnisses vor oder zu Beginn einer Hauptverhandlung in den Raum gestellten Strafrahmen für die Strafzumessung nach langer streitiger Hauptverhandlung in der Regel keine Bedeutung mehr zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, wistra 2011, 139).
  • BGH, 06.10.2010 - 2 StR 354/10

    Rechtsfolgen einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Es ist fernliegend, dass sich aus einem "nicht angenommenen Angebot" gleichwohl Ansprüche auf bestimmte Rechtsfolgen ableiten lassen sollten (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10, wistra 2011, 28).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 395/03

    Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung

  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

  • OLG Hamburg, 29.07.2005 - 1 Ws 92/05

    Adhäsionsantrag: Nichteignung im Sinne von § 406 Abs. 1 S. 4 StPO wegen

  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 357/02

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01

    Hinweispflicht des Gerichts bei einem gegenüber der Absprache erhöhten

  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

  • OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf

  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 420/08

    Betrug (Schadensberechnung; negativer Vermögenssaldo; werthaltige Sicherheiten);

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 436/06

    Unterbringung des "Kannibalen von Koblenz" in der Psychiatrie rechtskräftig

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • BGH, 06.09.2000 - 3 StR 326/00

    Merkmal des Vermögensschadens beim Betrug

  • BGH, 16.06.1989 - 2 StR 252/89

    Betrug - Täuschung über den Preis einer Ware - Sonderausgabe - Originalausgabe -

  • BGH, 06.06.2000 - 1 StR 161/00

    Betrug; Vermögensschaden; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Vorsatz

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

  • BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08

    Tatort im Inland (Zurechnung des Verhaltens von Mittätern:

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01

    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht;

  • OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09

    Betrug: Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Vergütung für Werkleistungen

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung des Schadens zwar eine Rolle spielen; sie dürfen die wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht überlagern oder verdrängen (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, Rn. 176, NStZ 2012, 496, 504; BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 75, BGHSt 57, 95, 114; vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Im Regelfall muss der Verkäufer den Käufer auch nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner im eigenen Interesse selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten Klarheit verschafft hat (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 Rn. 16; vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11 und vom 16. Juni 1989 - 2 StR 252/89 Rn. 13 f., BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 1985 - 1 Ss (25) 292/85, NStZ 1985, 503; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 504; vgl. aber auch zur Annahme eines Betrugs, wenn eine individuelle Kaufpreisvereinbarung fehlt und der Verkäufer (schlüssig) erklärt, der Preis entspreche einem tax- oder listenmäßig festgelegten Betrag: BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11; Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 38 Rn. 11 ff. und 5 StR 136/14 Rn. 28; RG, Urteil vom 22. Januar 1909 - IV R 989/08, RGSt 42, 147, 149 ff.).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung des Schadens zwar eine Rolle spielen; sie dürfen die wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht überlagern oder verdrängen (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, Rn. 176, NStZ 2012, 496, 504; BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 75, BGHSt 57, 95, 114 und vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 53 Ss 119/19

    Begriff des Wuchers i.S. von § 291 Abs. 1 StGB

    Da die Forderung einer bestimmten Vergütung allein noch nicht die konkludente Erklärung beinhaltet, dass die erbrachte Leistung den geforderten Preis wert und die geforderte Gegenleistung insoweit angemessen oder üblich ist, kommt ein Preisgestaltungsbetrug allerdings nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, dass der Erbringer der Leistung nur den markt- bzw. handelsüblichen Preis verlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 14. April 2011 - 1 StR 458/10, BeckRS 2011, 16674, Rn. 16; Urt. v. 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14, NStZ 2015, 461; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503).
  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17

    Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug (Vermögensschaden; Gesamtsaldierung;

    Ist nach dem Urteil eines objektiven Dritten eine (möglicherweise objektiv werthaltige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung Aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 338; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 178 mwN).
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Ein Tatort ist für jeden der mittäterschaftlich agierenden Angeklagten dort begründet, wo einer von ihnen gehandelt hat, selbst wenn sich das Handeln auf Tatbeiträge beschränkt, die für sich gesehen nur Vorbereitungshandlungen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 336 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 02.07.2014 - 5 StR 182/14

    Untreue (Reichweite der Vermögensbetreuungspflicht des Notars); Betrug

    Soweit das Landgericht im Übrigen zur Begründung des persönlichen Schadenseinschlags auf eine nicht im versprochenen Umfang vorhandene Eignung der zu tätigenden Investition als Kapitalanlage für die Kaufinteressenten abgestellt hat, fällt dies ersichtlich schon nicht unter die in der Rechtsprechung anerkannte Fallgruppe, bei der ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäfts derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Leistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, aaO; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 f.; Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).

    Hinzu kommt, dass das Landgericht den auch ansonsten für die Strafzumessung bestimmenden Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, aaO, mwN) außer Acht gelassen hat, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe den Geschädigten tatsächlich ein Schaden verblieben ist.

  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Zwar belegen die Feststellungen, wonach der Angeklagte für den BfK als dessen Vereinsvorstand eine von ihm zuvor privat ersteigerte, überwiegend marode und unbewohnbare sowie für Zwecke des Vereins ungeeignete Immobilie erwarb, die Annahme eines vom Angeklagten pflichtwidrig herbeigeführten Vermögensschadens jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Schadenseinschlags (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 mwN).

    Damit bleibt die auch ansonsten für die Strafzumessung als verschuldete Auswirkung der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 mwN) Höhe des dem geschädigten Verein tatsächlich verbleibenden Schadens unklar.

  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 510/13

    Betrug (Schaden bei Risikogeschäften: wirtschaftliche Bestimmung, Darstellung im

    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der an die Rechtsfigur des persönlichen Schadenseinschlags anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anlagebetrug, nach der bei der Gesamtsaldierung auch der subjektive Wert des Erlangten für den Verletzten zu berücksichtigen ist und die gesamte Leistung eines Anlegers als Schaden anzusehen sein kann, wenn er über Eigenart und Risiko des Geschäfts derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud'), die empfangene Leistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, BGHSt 32, 22; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Privatisierung von Mietwohnungen im Land Berlin

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

  • BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 2 Ss 44/19
  • LG Kiel, 21.11.2014 - 10 Qs 57/14

    Betrug: Fordern eines überhöhten Preises

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