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   BGH, 17.03.2011 - 5 StR 570/10   

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https://dejure.org/2011,9052
BGH, 17.03.2011 - 5 StR 570/10 (https://dejure.org/2011,9052)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - 5 StR 570/10 (https://dejure.org/2011,9052)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - 5 StR 570/10 (https://dejure.org/2011,9052)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB
    Mittäterschaft: Konkludente Vereinbarung der gemeinsamen Tatbegehung bei einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Maschinenpistole

  • Wolters Kluwer

    Konkludent gefasster Tatentschluss zur Mittäterschaft

  • rewis.io

    Mittäterschaft: Konkludente Vereinbarung der gemeinsamen Tatbegehung bei einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Maschinenpistole

  • ra.de
  • rewis.io

    Mittäterschaft: Konkludente Vereinbarung der gemeinsamen Tatbegehung bei einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Maschinenpistole

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Konkludent gefasster Tatentschluss zur Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 200
  • HRRS 2011 Nr. 575
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 5 StR 570/10
    Zwar kann der zur Mittäterschaft erforderliche Tatentschluss auch konkludent gefasst werden (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 5 StR 570/10
    b) Diese Erwägungen zu einer mittäterschaftlichen Beteiligung der Angeklagten T. haben keine ausreichende Tatsachengrundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22

    Beweiswürdigung (Einlassung des Angeklagten: eigenständige und kritische

    Dass im Übrigen bis zur Beendigung einer Tat der Entschluss zu einer gemeinschaftlichen Körperverletzung auch konkludent möglich ist (vgl. die Nachweise bei MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 25 Rn. 234, Fn. 667 und 669, insbes. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - 5 StR 570/10, NStZ-RR 2011, 200), hat die Strafkammer aus dem Blick verloren; angesichts der Feststellungen, nach denen C. mit der Faust POK K. ins Gesicht schlug, "währenddessen" die Angeklagte den linken Arm des Polizeibeamten festhielt und ihn dadurch in seinen Verteidigungsmöglichkeiten einschränkte, hätte Anlass bestanden, eine solche spontane und einvernehmliche Abrede zu erörtern.
  • KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahme wegen Weigerung bei Abbruch einer Urinprobe

    Daran fehlt es hier; denn die Ansicht der Strafvollstreckungskammer, der Gefangene habe die Abgabe der Probe verweigert, hat keine ausreichende Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; BGH NStZ-RR 2011, 200), sondern erschöpft sich in denselben Vermutungen und einer rechtswidrigen Fiktion, die dem unkritisch übernommenen Anstaltsvorbringen zugrunde gelegen haben.
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