Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27168
BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11 (https://dejure.org/2011,27168)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - 3 StR 318/11 (https://dejure.org/2011,27168)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 3 StR 318/11 (https://dejure.org/2011,27168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,27168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 247 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 174c Abs. 1 StGB; § 179 StGB
    Ausschluss des Angeklagten (Abwesenheit bei Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen); sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (Voraussetzungen des Anvertrautseins); sexuelle Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174c Abs 1 StGB
    Sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis: Tatbestandsmäßigkeit trotz fehlender Abhängigkeit des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses mit einer im Augenblick des Geschlechtsverkehrs widerstandsunfähigen Patientin durch einen Arzt

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis: Tatbestandsmäßigkeit trotz fehlender Abhängigkeit des Opfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis: Tatbestandsmäßigkeit trotz fehlender Abhängigkeit des Opfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174c Abs. 1; StPO § 247
    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses mit einer im Augenblick des Geschlechtsverkehrs widerstandsunfähigen Patientin durch einen Arzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Zu früh entlassene Zeugin...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entlassung des Zeugen - nur in Anwesenheit des Angeklagten

Sonstiges

  • nwzonline.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 26.03.2014)

    Verurteilter Arzt will Freispruch erzielen: Rasteder geht gegen Bewährungsstrafe vor - Früheres Strafmaß wurde bereits erheblich reduziert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 440
  • NStZ-RR 2012, 330
  • StV 2012, 519
  • HRRS 2012 Nr. 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis muss auch nicht von einer solchen - zumindest beabsichtigten - Intensität und Dauer sein, dass eine Abhängigkeit entstehen kann, die es dem Opfer zusätzlich, d.h. über die mit einem derartigen Verhältnis allgemein verbundene Unterordnung unter die Autorität des Täters und die damit einhergehende psychische Hemmung, erschwert, einen Abwehrwillen gegenüber dem Täter zu entwickeln und zu betätigen (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, NJW 2011, 1891, 1893; aA MünchKommStGB/Renzikowski, 1. Aufl., § 174c Rn. 23; S/S-Perron-Eisele, StGB, 28. Aufl., § 174c Rn. 5).

    Soweit trotz des Einverständnisses der Nebenklägerin mit den sexuellen Handlungen eine Strafbarkeit des Angeklagten nach § 174c Abs. 1 StGB in Betracht kommen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, NJW 2011, 1891), ist - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - Strafverfolgungsverjährung eingetreten.

  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Dass sich der Verfahrensverstoß vorliegend ausnahmsweise denkgesetzlich im Urteil nicht ausgewirkt haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06, NStZ 2006, 713), ist nicht zu erkennen.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Die Beweiswürdigung ist nach den Maßstäben der revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2324) ohne Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten.
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Der Angeklagte wurde nach dem unwidersprochenen Sachvortrag der Revision vielmehr weder gefragt, ob er noch Fragen an die Zeugin stellen wolle, noch hat er von sich aus erklärt, keine Fragen mehr stellen zu wollen (dazu BGH, Großer Senat, aaO.; Urteil vom 8. April 1998 - 3 StR 463/97 - und Beschluss vom 19. August 1998 - 3 StR 290/98, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 19; Beschluss vom 30. März 2000 - 4 StR 80/00, NStZ 2000, 440).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Nach der durch den Großen Senat für Strafsachen (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87) bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353) gehört die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen nicht mehr zu seiner Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, sondern bildet einen selbständigen Verfahrensabschnitt und regelmäßig einen "wesentlichen Teil" der Hauptverhandlung.
  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 290/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Verhandlung

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Der Angeklagte wurde nach dem unwidersprochenen Sachvortrag der Revision vielmehr weder gefragt, ob er noch Fragen an die Zeugin stellen wolle, noch hat er von sich aus erklärt, keine Fragen mehr stellen zu wollen (dazu BGH, Großer Senat, aaO.; Urteil vom 8. April 1998 - 3 StR 463/97 - und Beschluss vom 19. August 1998 - 3 StR 290/98, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 19; Beschluss vom 30. März 2000 - 4 StR 80/00, NStZ 2000, 440).
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Der Angeklagte wurde nach dem unwidersprochenen Sachvortrag der Revision vielmehr weder gefragt, ob er noch Fragen an die Zeugin stellen wolle, noch hat er von sich aus erklärt, keine Fragen mehr stellen zu wollen (dazu BGH, Großer Senat, aaO.; Urteil vom 8. April 1998 - 3 StR 463/97 - und Beschluss vom 19. August 1998 - 3 StR 290/98, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 19; Beschluss vom 30. März 2000 - 4 StR 80/00, NStZ 2000, 440).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Nach der durch den Großen Senat für Strafsachen (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87) bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353) gehört die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen nicht mehr zu seiner Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, sondern bildet einen selbständigen Verfahrensabschnitt und regelmäßig einen "wesentlichen Teil" der Hauptverhandlung.
  • Drs-Bund, 21.07.1997 - BT-Drs 13/8267
    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11
    Hiervon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen, der die Opfer bereits aufgrund ihrer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in gewisser Weise als "der Autoritätsperson von vornherein 'ausgeliefert'" angesehen und auf den Nachweis einer Abhängigkeit des Opfers vom Täter im konkreten Tatzeitpunkt gerade verzichtet hat (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs BT-Drucks. 13/8267 S. 7).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Das Verhältnis muss auch nicht von einer so besonderen Intensität und Dauer sein, dass eine Abhängigkeit des Behandelten vom Arzt entstehen kann; es ist ausreichend, wenn das Opfer die fürsorgerische Tätigkeit des Täters entgegennimmt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440; vgl. zu den Anforderungen an dieses Verhältnis auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 StR 133/16).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Dass die Nebenklägerin noch minderjährig war und ihre Eltern in die Behandlung nicht eingebunden waren, ist insofern ebenso ohne Belang, da eine rechtsgeschäftliche Beziehung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, BGHR StGB § 174c Anvertraut 1 Rn. 11; Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 Rn. 19).

    Überdies reicht aus, dass die Nebenklägerin subjektiv ersichtlich von einem Behandlungsbedarf ausging und eine fürsorgerische Tätigkeit des Angeklagten entgegennahm (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, aaO Rn. 11).

  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 364/19

    Sexuelle Handlung bei gynäkologischen Untersuchungen, die heimlich zu sexuellen

    Das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis muss auch nicht von einer solchen - zumindest beabsichtigten - Intensität und Dauer sein, dass eine Abhängigkeit entstehen kann, die es dem Opfer zusätzlich zu der mit einem derartigen Verhältnis allgemein verbundenen Unterordnung unter die Autorität des Täters und die damit einhergehende psychische Hemmung hinaus erschwert, einen Abwehrwillen zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 44/20, Rn. 26 f.; Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208, 215; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440, 441 ("Routineuntersuchung'); Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 230 mwN).

    Danach ging es dem Gesetzgeber bei der Neufassung des § 174c StGB insbesondere darum, den Missbrauch der durch das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis begründeten Vertrauensstellung und des sich daraus ergebenden Abhängigkeitsverhältnisses zu sexuellen Kontakten unter Strafe zu stellen (vgl. BTDrucks. 13/8267, S. 7; vgl. auch BTDrucks. 15/350, S. 16; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208, 215; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440, 441; Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 230; siehe auch Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367 (zu § 174 StGB aF)).

  • BGH, 02.05.2016 - 4 StR 133/16

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder

    Es ist ausreichend, wenn das Opfer eine fürsorgerische Tätigkeit des Täters entgegennimmt (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440 f.).
  • LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11

    Gynäkologe fotografierte Patientinnen: Frauenarzt wegen Intimbildern zu drei

    rechtsgeschäftlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer voraus, noch kommt es darauf an, ob das Verhältnis auf Initiative des Patienten, Täters oder eines Dritten begründet wurde (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 01.12.2001, Az: 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440 [BGH 01.12.2011 - 3 StR 318/11] -441; BGH, 4. Strafsenat, Urteil vom 14.04.2011, Az: 4 StR 669/10 , NJW 2011, 1891-1894).

    Nur der Vollständigkeit bezieht die Kammer im Hinblick auf die Im Zuge der Hauptverhandlung von Seiten der Verteidigung vorgebrachte Problematik dahingehend Stellung, dass sie der Auffassung ist, dass auch bei reinen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen die betroffene Patientin dem untersuchenden Frauenarzt im dargestellten Sinn zu Behandlungszwecken anvertraut ist (zur Problematik vgl. BGH Urteil vom 01.12.2011, NStZ 2012, 440 [BGH 01.12.2011 - 3 StR 318/11] ).

  • LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Das Merkmal des "Anvertrautseins" setzt dabei weder das Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer voraus, noch kommt es darauf an, ob das Verhältnis auf Initiative des Patienten, Täters oder eines Dritten begründet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 01.12.2011, 3 StR 318/11, juris, Rn. 9ff.).

    Bisher liegt erkennbar kaum Rechtsprechung zu der Frage vor, ob der Tatbestand des § 174c StGB bzw. der Tatbestand des Anvertrautseins auch Vorsorgeuntersuchungen beinhaltet.Der Bundesgerichtshof hat sich hierzu nur insoweit geäußert, als er in einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 (Urt. v. 01.12.2011, a.a.O., Rn. 9ff.) ausgeführt hat, dass es für die Verwirklichung des Merkmales der Anvertrautheit bzw. zur Erfüllung des Tatbestandes gemäß § 174c Abs. 1 StGB jedenfalls unerheblich sei, ob die entsprechenden Tätigkeiten innerhalb von geschlossenen Einrichtungen, in der ambulanten Versorgung oder im Rahmen häuslicher Betreuung vorgenommen werden und ob tatsächlich eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliege, sofern die betroffene Person subjektiv eine Behandlungs- oder Beratungsbedürftigkeit empfinde.

    Entscheidend ist letztlich, dass die Patientinnen eine fürsorgerische Tätigkeit des Behandlers entgegennehmen wollen und sich aus diesem Grunde dessen Zugriff ausliefern (vgl. hierzu die ähnliche Argumentation des BGH in oben dargelegter Konstellation; Urt. v. 01.12.2011, a.a.O., Rn. 11).

  • KG, 27.01.2014 - 161 Ss 2/14

    Anvertrautsein im Rahmen einer Akupunkturbehandlung

    Weil es auf das Vorliegen einer wirksamen rechtsgeschäftlichen Beziehung nicht ankommt (vgl. BGH NStZ 2012, 440, 441; Fischer, StGB 61. Aufl., § 174c Rn. 7), ist vielmehr das tatsächliche Bestehen des tatbestandlichen Verhältnisses entscheidend, das durch eine besondere Vertrauensstellung des Täters gekennzeichnet ist und in dem das Opfer dessen fürsorgerische Tätigkeit entgegen nimmt (vgl. BGH NJW 2011, 1891), weshalb auch rein faktische Obhutsverhältnisse tatsächlicher Natur genügen (vgl. Fischer aaO) und die Entgeltlichkeit nicht entscheidend ist (Hörnle in LK-StGB 12. Aufl., § 174c Rn. 13).
  • VGH Hessen, 26.08.2020 - 25 A 2252/18
    Dort fanden die als sexueller Missbrauch kategorisierten Handlungen stets während einer Behandlung (welcher Art auch immer) oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer solchen, und meistens auch in den Behandlungsräumlichkeiten des Behandlers statt (neben den bereits zitierten Entscheidungen auch BGH, Urteil vom 01.12.2011, 3 StR 318/11; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; KG, Beschluss vom 27.01.2014, (4) 161 Ss 2/14 (11/14); OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2011, 32 Ss 17/11; sämtlich zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht