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   BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11   

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https://dejure.org/2011,187
BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11 (https://dejure.org/2011,187)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - 5 StR 328/11 (https://dejure.org/2011,187)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - 5 StR 328/11 (https://dejure.org/2011,187)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 32 StGB; § 33 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Notwehr (Überschreiten der Grenzen; extensiver Notwehrexzess; Würgen; Erdrosseln; nahezu fehlender Verteidigungswillen); Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; Aufgeben; Verhinderung der Rettung des Opfers); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 22 StGB, § 24 Abs 1 Alt 1 StGB, § 32 Abs 2 StGB, § 211 StGB
    Beweiswürdigung bei Tötungsdelikt: Prüfung der Notwehrlage; strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt von einer Tötungshandlung durch Verlassen der Wohnung bei gleichzeitiger Wegnahme des Mobiltelefons eines Verletzten

  • rewis.io

    Beweiswürdigung bei Tötungsdelikt: Prüfung der Notwehrlage; strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung bei Tötungsdelikt: Prüfung der Notwehrlage; strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; StGB § 24 Abs. 1 S. 1
    Rücktritt von einer Tötungshandlung durch Verlassen der Wohnung bei gleichzeitiger Wegnahme des Mobiltelefons eines Verletzten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Tötung eines homosexuellen Freiers - BGH hebt Freispruch auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 206
  • NStZ-RR 2012, 84
  • HRRS 2012 Nr. 14
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Der von § 24 Abs. 1 Satz 1 (erste Alternative) StGB honorierte Verzicht auf ein mögliches Weiterhandeln (vgl. BGH (GS), Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 231) wird dem Angeklagten nicht zugute gebracht werden können, weil er einen Erfolgseintritt zusätzlich durch Einwirkung auf sein - quasi als Tatmittler eingesetztes - Opfer weiter gefördert hat.

    Demnach wird das neu berufene Tatgericht in erster Linie - ausgehend von den feststehenden objektiven Tatumständen und den Einlassungen des Angeklagten - sämtliche subjektiven Rücktrittsvoraussetzungen einschließlich der für die gebotene Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch notwendigen (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 300, und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 305 f. sowie BGH (GS), Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 231 f.) neu festzustellen und zu bewerten haben, aber auch zum Tötungsvorsatz, zu den Konkurrenzen und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten neu zu befinden haben.

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928, insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt, und vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401).

    bb) Daneben hat das Landgericht mit der Tötungshandlung zusammenhängendes medizinisches Erfahrungswissen nicht in seine Bewertung einbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401).

  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Die Aufhebung der verbleibenden Schuldsprüche zieht die Aufhebung der Gesamtstrafe nach sich (vgl. zur Adhäsionsentscheidung BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Sollten die neuen Schuldsprüche eine Prüfung der Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB a. F. veranlassen, verweist der Senat auf die wegen des anzuwendenden Übergangsrechts zu beachtenden Beschränkungen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; ferner Urteile vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11 und - 5 StR 192/11 - sowie vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Demnach wird das neu berufene Tatgericht in erster Linie - ausgehend von den feststehenden objektiven Tatumständen und den Einlassungen des Angeklagten - sämtliche subjektiven Rücktrittsvoraussetzungen einschließlich der für die gebotene Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch notwendigen (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 300, und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 305 f. sowie BGH (GS), Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 231 f.) neu festzustellen und zu bewerten haben, aber auch zum Tötungsvorsatz, zu den Konkurrenzen und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten neu zu befinden haben.
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Demnach wird das neu berufene Tatgericht in erster Linie - ausgehend von den feststehenden objektiven Tatumständen und den Einlassungen des Angeklagten - sämtliche subjektiven Rücktrittsvoraussetzungen einschließlich der für die gebotene Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch notwendigen (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 300, und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 305 f. sowie BGH (GS), Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 231 f.) neu festzustellen und zu bewerten haben, aber auch zum Tötungsvorsatz, zu den Konkurrenzen und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten neu zu befinden haben.
  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Sollten die neuen Schuldsprüche eine Prüfung der Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB a. F. veranlassen, verweist der Senat auf die wegen des anzuwendenden Übergangsrechts zu beachtenden Beschränkungen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; ferner Urteile vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11 und - 5 StR 192/11 - sowie vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Die Einlassungen sind auch nicht der gebotenen Gesamtwürdigung unterzogen worden (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 85).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Sollten die neuen Schuldsprüche eine Prüfung der Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB a. F. veranlassen, verweist der Senat auf die wegen des anzuwendenden Übergangsrechts zu beachtenden Beschränkungen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; ferner Urteile vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11 und - 5 StR 192/11 - sowie vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 19.04.2007 - 4 StR 572/06

    Konkurrenzverhältnisse bei der Vergewaltigung (Tatmehrheit bei neuem

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
    Diese Handlungen sind nach den getroffenen Feststellungen nicht durch eine notwendige einheitliche fortwirkende Gewaltanwendung verbunden (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2007 - 4 StR 572/06, NStZ-RR 2007, 235).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

  • BGH, 02.08.2011 - 5 StR 259/11

    Verurteilung eines Jugendlichen wegen Tötung der "Zweitfrau" seines Vaters

  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

  • BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06

    Freisprechung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Brandenburg aufgehoben

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 23.08.1991 - 2 StR 360/91

    Anforderungen an die Verneinung eines Verteidigungswillens - Voraussetzungen für

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille das Recht zu wahren ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, NStZ-RR 2012, 84, 86; Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06, NStZ 2007, 325, 326; Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02; NJW 2003, 1955, 1957 f.; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365, 366; Beschluss vom 23. August 1991 - 2 StR 360/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigungswille 1; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117; Urteil vom 4. September 1979 - 5 StR 461/79, GA 1980, 67, 68; Urteil vom 1. Juli 1952 - 1 StR 119/52, BGHSt 3, 194, 198).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille, das Recht zu wahren, ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 Rn. 20; vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11 Rn. 29; vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06 Rn. 16 und vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 28; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 487/00 Rn. 7).
  • BGH, 04.07.2013 - 4 StR 213/13

    Totschlag (minder schwerer Fall); Notwehr (Erforderlichkeit); Strafzumessung

    Es kommt hinzu, dass bei Würgen oder Erdrosseln als Tötungshandlung bis zum Erfolgseintritt bei dem Opfer körperliche Reaktionen eintreten, die eine Verminderung von dessen Handlungsfähigkeit bewirken (insbesondere Atemnot, Bewusstlosigkeit, Erstickungskrämpfe) und einen Angriff auf den in Notwehr Würgenden durch fortschreitende äußere Anzeichen der Ermattung des Angreifers als sicher beendet und ein noch längeres Würgen als zweckverfehlend erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, Rn. 27).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19

    Beweiswürdigung (lediglich teilweise Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen

    Die Beweiswürdigung zum Schuldspruch betreffend Tat 12 und zum Schuldumfang bei Tat 5 ist lückenhaft und damit trotz der insoweit nur eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, NStZ-RR 2012, 84, 85 mwN).
  • BGH, 20.03.2013 - 5 StR 28/13

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Verurteilung wegen Totschlags bestätigt

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin, hatte der der 5. (Leipziger) Strafsenat diesen Freispruch durch Urteil vom 9. November 2011 (5 StR 328/11) aufgehoben und die zugrundeliegende Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft beanstandet.
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