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   BGH, 19.10.2011 - 2 StR 246/11   

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https://dejure.org/2011,6649
BGH, 19.10.2011 - 2 StR 246/11 (https://dejure.org/2011,6649)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 StR 246/11 (https://dejure.org/2011,6649)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11 (https://dejure.org/2011,6649)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • HRRS 2012 Nr. 48
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 326/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anhörungsrüge

    Jedoch steht die Berücksichtigung nachträglichen Vorbringens unter dem verschuldensunabhängigen Vorbehalt, dass dieses vor der Entscheidung eingeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93; NStZ 1993, 552; vom 27. Juni 2012 - 1 StR 131/12, NStZ-RR 2012, 319, 320; vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11, jeweils mwN).
  • BGH, 27.06.2012 - 1 StR 131/12

    Unbegründete Anhörungsrüge; kein Anspruch auf Berücksichtigung verspätet

    Ein Anspruch auf Berücksichtigung von - insbesondere ergänzenden - Ausführungen besteht aber regelmäßig nur, wenn diese vor der Entscheidung des Revisionsgerichts - nach Ablauf der nicht verlängerbaren Zweiwochenfrist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - bei diesem eingehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11 - und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11).
  • BGH, 03.09.2019 - 3 StR 226/19

    Auslegung des Antrags als Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf

    Denn ein Anspruch auf Berücksichtigung von Ausführungen besteht regelmäßig nur, wenn sie vor der Entscheidung des Revisionsgerichts - nach Ablauf der nicht verlängerbaren Zwei-Wochen-Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - bei diesem eingehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2012 - 1 StR 131/12, NStZ-RR 2012, 319 f.; vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11, juris Rn. 3 jew. mwN).
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