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   BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12   

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https://dejure.org/2012,9024
BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12 (https://dejure.org/2012,9024)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 3 StR 41/12 (https://dejure.org/2012,9024)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 3 StR 41/12 (https://dejure.org/2012,9024)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Würdigung des Ergebnisses einer DNA-Untersuchung von Tatortspuren

  • Wolters Kluwer

    Beweiswert einer gesicherten DNA-Spur auf einem Zigarrettenrest als Indiz für die Täterschaft eines Angeklagten bei Vorliegen einer besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Würdigung des Ergebnisses einer DNA-Untersuchung von Tatortspuren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Beweiswert einer gesicherten DNA-Spur auf einem Zigarrettenrest als Indiz für die Täterschaft eines Angeklagten bei Vorliegen einer besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 464
  • StV 2012, 520
  • HRRS 2012 Nr. 522
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht davon aus, dass das Ergebnis eines DNA-Vergleichsgutachtens nur als ein - wenn auch bedeutsames - Indiz anzusehen ist, das der Würdigung im Zusammenhang mit anderen für die Täterschaft sprechenden Beweisanzeichen bedarf; denn ein solches Gutachten enthält lediglich eine abstrakte, biostatistisch begründete Aussage über die Häufigkeit der festgestellten Merkmale bzw. Merkmalskombinationen innerhalb einer bestimmten Population (Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).

  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung abweichend hiervon die Auffassung vertreten, bei einem festgestellten Seltenheitswert im Millionenbereich könne allein das Ergebnis eines DNA-Vergleichsgutachtens für die tatrichterliche Überzeugungsbildung dahin ausreichen, die Tatortspur stamme vom Angeklagten (Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159).

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).

  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91

    Unbegründetheit eines Rechtsmittels im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO - Berechnung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12
    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).
  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12
    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Hiervon ist auch der Senat in einer früheren Entscheidung (BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21) nicht ausgegangen.

    Das Landgericht hat die Grundlagen zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit in einer Weise dargelegt, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21 mwN).

    Der Senat sieht insofern - auch zur Klarstellung und Präzisierung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, aaO; vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23; vom 15. Mai 2012 - 3 StR 164/12) - Anlass zu dem Hinweis, dass eine solche umfangreiche Darstellung grundsätzlich nicht erforderlich ist.

  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Wahrscheinlichkeitsberechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung ihrer Grundlagen im Urteil (Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im

    c) Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Revisionsgericht etwa ausnahmsweise nach einem Aufklärungsmangel oder einem vom Tatgericht rechtsfehlerhaft beschiedenen Beweisantrag, einen Sachverständigenbeweis betreffend, bei dem ein eindeutiges, von keiner weiteren gerichtlichen Bewertung abhängiges Beweisergebnis zu erwarten ist (vgl. zur DNA BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159, aber auch Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12), zur Nachholung einer versäumten tatgerichtlichen Beweiserhebung befugt sein könnte, mit der die Frage des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem gerügten Verstoß eindeutig zu klären wäre.
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12

    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen

    bb) Anders soll es sich in bestimmten Konstellationen bei der sich daran anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsberechnung verhalten (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 mwN, 6. März 2012 - 3 StR 41/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).
  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12

    Tatrichterliche Überzeugung (DNA-Analyse; Erforderlichkeit der Mitteilung der

    Zumindest dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - dem DNA-Gutachten eine ganz maßgebende Bedeutung für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten zukommt, ist eine nachvollziehbare Darlegung erforderlich, auf welchen Grundlagen der Sachverständige die genannte Wahrscheinlichkeit bestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, StraFo 2012, 321; ferner BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 403/13

    Strafverfolgungsverjährung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von

    Zwar genügen die Ausführungen des Landgerichts zu dem mittels "DNA-Analyse" untersuchten "Prostata-Sekret" nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Darlegungen bei DNA-Vergleichsuntersuchungen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 6; Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23; Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

    Bei dieser Einschätzung ist die Kammer sich bewusst, dass die Senate des Bundesgerichtshofs zuletzt in mehreren Entscheidungen Zweifel an solchen Wahrscheinlichkeitsrechnungen angemeldet haben (BGH Beschl. v. 6.3.2012 [3 StR 41/12] NStZ 2012, 464, BGH Beschl. v. 3.5.2012 [3 StR 46/12] StraFo 2012, 321; BGH Beschl. v. 7.11.2012 [5 StR 517/12] NStZ 2013, 179; BGH Beschl. 23.10.2012 [1 StR 377/12] NStZ 2013, 179; BGH Urt. v. 21.3.2013 [3 StR 247/12] StraFo 2013, 287; BGH Beschl. 16.4.2013 [3 StR 67/13] juris).
  • LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19

    Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel

    Dabei ist der Kammer bewusst, dass ein DNA-Vergleichsgutachten zunächst einmal nur eine abstrakte, biostatistisch begründete Aussage über die Häufigkeit der festgestellten Merkmale bzw. Merkmalskombinationen innerhalb einer bestimmten Population enthält (etwa BGH NStZ 2012, 464).
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 425/13

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darlegungen bei

    Die Ausführungen des Landgerichts zu "DNA-Beimengungen des Angeklagten" in an der Vagina der Geschädigten gesicherten Spuren und "DNA-Spuren" des Angeklagten an der Spitze eines Kabelbinders (UA 27) genügen nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Darlegungen bei DNA-Vergleichsuntersuchungen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NJW 2013, 2612, 2614; Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23; Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 164/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet i.R.d. Sicherung von Spuren eines

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Soweit das Landgericht seine Überzeugung, der Angeklagte habe gewusst, dass in dem ihm übergebenen Reserverad Pakete mit Kokain (und nicht eine Tüte mit Marihuana) versteckt waren, neben anderen Indizien auch darauf stützt, dass auf der Verpackung gesicherte DNA-Spuren mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 : 10 Milliarden vom Angeklagten herrühren, begegnet dies zwar rechtlichen Bedenken; denn die Grundlagen dieser Wahrscheinlichkeitsberechnung teilt das Urteil nicht in ausreichender Weise mit (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12; Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12).
  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 707a Ns 53/13
  • LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
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