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   BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11   

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BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11 (https://dejure.org/2012,12042)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - 5 StR 528/11 (https://dejure.org/2012,12042)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 5 StR 528/11 (https://dejure.org/2012,12042)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Vorliegen eines unbeendeten oder beendeten Versuchs bei Korrektur des Rücktrittshorizonts

  • Wolters Kluwer

    Neubewertung des äußeren Geschehensablaufs, des Tötungsvorsatzes und des"Rücktrittshorizont" eines Angeklagten

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Vorliegen eines unbeendeten oder beendeten Versuchs bei Korrektur des Rücktrittshorizonts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Neubewertung des äußeren Geschehensablaufs, des Tötungsvorsatzes und des"Rücktrittshorizont" eines Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Neubewertung des äußeren Geschehensablaufs, des Tötungsvorsatzes und des"Rücktrittshorizont" eines Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 688
  • HRRS 2012 Nr. 607
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
    a) Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass die Einschätzung des Landgerichts, der Angeklagte habe im Zeitpunkt seines Weglaufens den Eintritt des Tötungserfolgs nicht für möglich gehalten oder sich insoweit zumindest keine Gedanken gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25), in den Feststellungen keine Stütze findet.
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
    a) Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass die Einschätzung des Landgerichts, der Angeklagte habe im Zeitpunkt seines Weglaufens den Eintritt des Tötungserfolgs nicht für möglich gehalten oder sich insoweit zumindest keine Gedanken gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25), in den Feststellungen keine Stütze findet.
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
    a) Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass die Einschätzung des Landgerichts, der Angeklagte habe im Zeitpunkt seines Weglaufens den Eintritt des Tötungserfolgs nicht für möglich gehalten oder sich insoweit zumindest keine Gedanken gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25), in den Feststellungen keine Stütze findet.
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
    Für den Fall, dass das Tatgericht auch mit Blick auf den Sturz des Opfers annehmen sollte, dem Angeklagten sei bei Beginn seines Weglaufens der Eintritt des Todeserfolgs wenigstens gleichgültig gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304), wird zu prüfen sein, ob für den späteren Zeitpunkt des - nach den Urteilsgründen durch den Angeklagten wahrgenommenen - Aufstehens und Weglaufens des Opfers eine sogenannte "Korrektur des Rücktrittshorizonts" in Betracht kommt; der Versuch eines Tötungsdelikts ist bei einer solchen Konstellation nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber in engstem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang nach Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, NStZ-RR 2012, 106 mwN).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 343/96

    Fehlende Kausalität zwischen den Nötigungshandlungen und der Vermögensverfügung

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
    Obgleich der Beginn der Tatausführung unter Einsatz von Gewalt erfolgte, stand diese nicht in dem erforderlichen spezifischen Zusammenhang zur anschließenden Erzwingung der Vermögensverfügung, der im Wege gewaltfreier Drohung durchgesetzten Geldforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 1 StR 343/96, BGHR StGB § 255 Kausalität 1).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
    Denn die Erhöhung der Aggressivität durch Konsum anaboler Steroide ist ein von dem - hierin seit 2006 erfahrenen - Angeklagten selbst geschaffener Dauerzustand, der in besonderem Maße geeignet ist, in überaus aggressionsträchtigen Situationen wie der hier gegebenen das Risiko einer Verletzung erheblicher Rechtsgüter Dritter zu steigern (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2005 - 5 StR 352/04, NStZ 2006, 98, 100).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11

    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
    Für den Fall, dass das Tatgericht auch mit Blick auf den Sturz des Opfers annehmen sollte, dem Angeklagten sei bei Beginn seines Weglaufens der Eintritt des Todeserfolgs wenigstens gleichgültig gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304), wird zu prüfen sein, ob für den späteren Zeitpunkt des - nach den Urteilsgründen durch den Angeklagten wahrgenommenen - Aufstehens und Weglaufens des Opfers eine sogenannte "Korrektur des Rücktrittshorizonts" in Betracht kommt; der Versuch eines Tötungsdelikts ist bei einer solchen Konstellation nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber in engstem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang nach Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, NStZ-RR 2012, 106 mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    In diesem Fall ist ein beendeter Versuch gegeben, wenn sich die Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser ändert (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 401/11; BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    Das Urteil rechtfertigt auch nicht die Annahme, der Nebenkläger habe sich bereits so weit vom Angeklagten entfernt, dass aus dessen Sicht zur Vollendung eines Tötungsdelikts ein erneuter Geschehensablauf hätte in Gang gesetzt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines beendeten Versuchs

    Da es sich bei der Tat nur um ein kurzes, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendes dynamisches Geschehen handelte, hat das Landgericht letztlich mit dem von ihm gewählten zeitlichen Anknüpfungspunkt für seine Rücktrittsprüfung auf das Ende eines potenziellen "Korrekturzeitraums' abgestellt, in dem eine für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts beachtliche Veränderung des Vorstellungsbildes des Täters nach der letzten Tötungshandlung noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14 mwN; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts,

    Das Urteil rechtfertigt auch (noch) nicht die Annahme, die Nebenklägerin habe sich bereits so weit vom Angeklagten entfernt, dass aus dessen Sicht zur Vollendung eines Tötungsdelikts ein erneuter Geschehensablauf hätte in Gang gesetzt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12

    Rechtsfehlerhaft bejahter Rücktritt vom Tötungsversuch (Tötungseventualvorsatz;

    a) Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass die Einschätzung der Schwurgerichtskammer, der Angeklagte habe im Zeitpunkt seines Weglaufens den Eintritt des Tötungserfolgs nicht (mehr) für möglich gehalten oder sich insoweit zumindest keine Gedanken gemacht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689 mwN), in den Feststellungen keine hinreichende Stütze findet.
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche

    Der Generalbundesanwalt weist in seiner Zuschrift zu Recht darauf hin, dass es im Fall II.3 der Urteilsgründe an einer Auseinandersetzung mit einer möglichen "Korrektur des Rücktrittshorizonts' (vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f., jeweils mwN) fehlt, obwohl die Feststellungen zum unmittelbaren Nachtatgeschehen zu einer Auseinandersetzung mit dieser Frage drängten.
  • BGH, 23.01.2013 - 5 StR 602/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet bei Verurteilung wegen versuchten

    Wenn das angefochtene Urteil angesichts eines mit Tötungsvorsatz geführten lebensgefährlichen Messerstichs keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Vorstellungsbildes des sogleich fliehenden Angeklagten sieht, nach dem das Opfer gleichwohl überleben werde, so entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688 Rn. 30 f. mwN).
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