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   BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11   

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https://dejure.org/2011,3729
BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11 (https://dejure.org/2011,3729)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - 4 StR 445/11 (https://dejure.org/2011,3729)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - 4 StR 445/11 (https://dejure.org/2011,3729)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 3 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Vergewaltigung: Ausnutzung schutzlosen Ausgeliefertseins des Tatopfers

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen fehlender Feststellungen zum vorsätzlichen Ausnutzen einer konkretisierten Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung durch den Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • rewis.io

    Vergewaltigung: Ausnutzung schutzlosen Ausgeliefertseins des Tatopfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergewaltigung: Ausnutzung schutzlosen Ausgeliefertseins des Tatopfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision wegen fehlender Feststellungen zum vorsätzlichen Ausnutzen einer konkretisierten Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung durch den Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 268
  • NStZ-RR 2012, 332
  • HRRS 2012 Nr. 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
    Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359).
  • BGH, 12.11.2008 - 2 StR 474/08

    Vergewaltigung (schutzlose Lage; bedingter Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
    Feststellungen dazu, dass der Angeklagte vorsätzlich eine konkretisierte Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung nötigend ausgenutzt hätte, hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284, vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08 und vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 193/08

    Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Nötigung (konkludente

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird auch zum Vorliegen einer schutzlosen Lage des Opfers eingehendere Feststellungen zu treffen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage); Beihilfe; Unterlassen

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
    Feststellungen dazu, dass der Angeklagte vorsätzlich eine konkretisierte Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung nötigend ausgenutzt hätte, hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284, vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08 und vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443).
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
    Feststellungen dazu, dass der Angeklagte vorsätzlich eine konkretisierte Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung nötigend ausgenutzt hätte, hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284, vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08 und vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 544/12

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Vorsatz bezüglich fehlender Einwilligung des

    bb) Der subjektive Tatbestand im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht eingewilligt hat und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (Senatsbeschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 445/11, NStZ 2012, 268; BGH, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 301/15

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage: Vorsatz bezüglich des

    Insbesondere ist nicht festgestellt, dass der Angeklagte das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit seiner Opfer als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkannt und im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat, dass diese gerade wegen ihrer Schutzlosigkeit auf Widerstand verzichteten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207, 208; vom 8. November 2011 - 4 StR 445/11, NStZ 2012, 268; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368).
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