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   BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12   

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https://dejure.org/2012,26842
BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12 (https://dejure.org/2012,26842)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2012 - 3 StR 237/12 (https://dejure.org/2012,26842)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12 (https://dejure.org/2012,26842)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 223 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung zum voluntativen Element: offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlung; Hemmschwelle; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 223 StGB, § 224 StGB
    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielten Messerstich in den Brustbereich des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes vom Körperverletzungsvorsatz bei Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielten Messerstich in den Brustbereich des Opfers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes vom Körperverletzungsvorsatz bei Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Abgrenzung: Bedingter Tötungsvorsatz zum Körperverletzungsvorsatz

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ein gezielter Messerstich in den Brustkorb des Opfers begründet nicht zwingend die Annahme eines direkten Tötungsvorsatz beim Täter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 369
  • HRRS 2012 Nr. 893
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12
    Das Landgericht war sich des eingeschränkten Beweiswerts dieses Umstandes für die innere Einstellung des Angeklagten im Tatzeitpunkt durchaus bewusst; dass es ihn gleichwohl als gegen einen Tötungsvorsatz sprechendes Indiz gewertet hat, erweist sich nicht als rechtsfehlerhaft, sind doch auch die Besonderheiten der Persönlichkeit des Täters in die erforderliche Gesamtschau einzustellen (BGH, Beschluss vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12
    Das Landgericht war sich des eingeschränkten Beweiswerts dieses Umstandes für die innere Einstellung des Angeklagten im Tatzeitpunkt durchaus bewusst; dass es ihn gleichwohl als gegen einen Tötungsvorsatz sprechendes Indiz gewertet hat, erweist sich nicht als rechtsfehlerhaft, sind doch auch die Besonderheiten der Persönlichkeit des Täters in die erforderliche Gesamtschau einzustellen (BGH, Beschluss vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12
    Insbesondere bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 73, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12
    b) Den sich nach diesen Grundsätzen ergebenden rechtlichen Anforderungen an eine sorgfältige Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. dazu zuletzt BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NStZ 2012, 384) werden die Ausführungen des Landgerichts gerecht.
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näher liegend gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 31. Oktober 2019 - 1 StR 219/17, Rn. 49; vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369, 370).
  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln:

    Zwar kann bei einer - hier aus der Sicht des Angeklagten - generell lebensgefährlichen Gewalttat, die spontan, unüberlegt und in affektiver Erregung begangen wird, aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf eine billigende Inkaufnahme des Erfolgseintritts geschlossen werden (siehe BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 18, NJW 2014, 3382, 3383 mwN; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, NStZ-RR 2013, 343; vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369, 370; vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338 f.).
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel

    Entgegen der Auffassung der Revision ist insoweit ein Rechtsfehler der landgerichtlichen Entscheidung in Bezug auf die Beweiswürdigung und die Tatsachenfeststellungen nicht zu erkennen, wobei grundsätzlich zu beachten ist, dass die revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung darauf beschränkt ist, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr. des BGH, siehe zuletzt u.a. BGH, Urteil vom 16.08.2012 - 3 StR 237/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 369).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    (1) Wird eine lebensgefährliche Gewalttat - wie hier - spontan, unüberlegt und in affektiver Erregung ausgeführt, kann aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf eine billigende Inkaufnahme des Erfolgseintritts geschlossen werden (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, NStZ-RR 2013, 343; Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369, 370; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338 f.; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 61. Aufl., § 212 Rn. 11).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näher liegend gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 31. Oktober 2019 - 1 StR 219/17 Rn. 49 und vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12 Rn. 6).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

    Indes nimmt das Landgericht nicht in den Blick, dass auch bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen, die den Schluss auf einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz nahelegen, im Einzelfall das voluntative Element des bedingten Tötungsvorsatzes fehlen kann, obwohl der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, etwa auch bei einem unter der enthemmenden Wirkung von Alkohol spontan ausgeführten Messerstich (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369).

    Insbesondere bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das - selbstständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369 mwN).

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Dies gilt auch bei Stichen in den Oberkörper des Opfers, die nicht stets und gleichsam automatisch den Schluss auf das Vorliegen eines (bedingten) Tötungsvorsatzes begründen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369 f.; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; zu mehreren Messerstichen auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144 f.).
  • LG Hagen, 06.11.2019 - 31 Ks 5/19
    Ein Täter handelt mit - bedingtem - Tötungsvorsatz, wenn er den Eintritt des Todes als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt sowie ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit ihm abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20.6. 2012 - 5 StR 514/11, in NStZ 2013, 159; BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12, in NStZ-RR 2012, 369; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - 3 StR 364/10, in NStZ 2010, 338; BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 -, in NStZ 2008, 93; BGH, Beschluss v. 23.04.2003 - 2 StR 52/03, in NStZ 2003, 603).

    Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlung für den Nachweis einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, sodass bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der subjektive Tatbestand eines Tötungsdelikts sehr nahe liegt (BGH, Urteil vom 20.6. 2012 - 5 StR 514/11, in NStZ 2013, 159; BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12, in NStZ-RR 2012, 369; BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 StR 364/10, in NStZ 2011, 338 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 23.04.2003 - 2 StR 52/03, in NStZ 2003, 603; BGH, Urteil v. 16.12.2003 - 5 StR 458/03).

    Die Frage der Billigung des Todes bedarf einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände, in die auch die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motive mit einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 20.6. 2012 - 5 StR 514/11; BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12; BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 StR 364/10; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - 3 StR 364/10).

    Bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das - selbstständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. z. B. BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12).

  • BGH, 13.10.2022 - 2 StR 327/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, gefährliche Gewalthandlungen,

    Insbesondere bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das - selbstständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement ohne Weiteres gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369).
  • LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Gleichwohl bedarf angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung die Frage der Billigung des Todes einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, in die vor allem auch die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motive mit einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 16.8. 2012 - 3 StR 237/12 (LG Osnabrück), NStZ-RR 2012, 369, beck-online).
  • BGH, 05.10.2022 - 3 StR 185/22

    Widersprüchliche Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz

  • LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
  • KG, 08.10.2015 - 121 Ss 163/15

    Hinweispflicht bei Abgabe einer (formunwirksamen) Revisionsbegründung zu Händen

  • LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20

    Strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten

  • LG Landshut, 22.01.2020 - 507 Js 17302/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Arbeitslosengeld, Untersuchungshaft, Bank,

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