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   BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12   

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https://dejure.org/2013,3299
BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12 (https://dejure.org/2013,3299)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - 5 StR 306/12 (https://dejure.org/2013,3299)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12 (https://dejure.org/2013,3299)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 111i Abs. 2 StPO
    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum Schutz von Allgemeininteressen); Rückgewinnungshilfe (Nichtbezeichnung des Erlangten im Urteil; Ermessen; Anforderungen an die Verfahrensrüge)

  • lexetius.com

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 2 StPO § 111i Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 326 StGB, § 111i Abs 2 StPO
    Verfall: Voraussetzungen der Nichtanordnung; Ermessensentscheidung; Beanstandung der mangelnden Feststellung der Ersatzansprüche im Revisionsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge für die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO; Historische Sachverhalt als entscheidend für die Anwendung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

  • rewis.io

    Verfall: Voraussetzungen der Nichtanordnung; Ermessensentscheidung; Beanstandung der mangelnden Feststellung der Ersatzansprüche im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2; StGB § 73 Abs. 1 S. 2
    Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge für die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO; Historische Sachverhalt als entscheidend für die Anwendung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 152
  • NJW 2013, 950
  • NStZ 2013, 401
  • StV 2013, 563
  • HRRS 2013 Nr. 367
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Allerdings sind die Vorteile dann aus der Tat erlangt, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH HRRS 2011 Nr. 138).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft es zwar grundsätzlich zu, dass der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur für Vermögensvorteile des Täters Anwendung findet, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, und Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).

    Allerdings gilt auch hier, dass die Vorteile dann aus der Tat erlangt sind, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439 - zum Verhältnis Amtsdelikt und damit zusammenhängender Untreue).

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt nur für Vermögensvorteile des Täters, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (vgl. etwa BGH HRRS 2011 Nr. 106).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft es zwar grundsätzlich zu, dass der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur für Vermögensvorteile des Täters Anwendung findet, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, und Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Danach sind Vermögenswerte "für die Tat" erlangt, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber nicht auf der Tatbestandserfüllung selbst beruhen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    a) Die begehrte Feststellung käme nur in Betracht, soweit die zugrundeliegenden Taten nicht vor dem 1. Januar 2007 beendet worden wären (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, und vom 12. August 2010 - 4 StR 293/10).
  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09

    Feststellungen zur Rückgewinnungshilfe (Rückwirkungsverbot); Verfall

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Freilich mag auf entsprechende Anordnungen nach § 111i Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen verzichtet werden können (BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/700, S. 15 f.).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, wistra 2010, 141) - der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, aus dem der Angeklagte verurteilt wurde.
  • BGH, 12.08.2010 - 4 StR 293/10

    Rechtsfehlerhaft angeordneter Verfall von Wertersatz; keine Rückwirkung beim

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    a) Die begehrte Feststellung käme nur in Betracht, soweit die zugrundeliegenden Taten nicht vor dem 1. Januar 2007 beendet worden wären (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, und vom 12. August 2010 - 4 StR 293/10).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 1 Ws 252/04

    Dinglicher Arrest in das Vermögen des Angeklagten: Wegfall bzw. Aufhebung mit

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Eine dem Rechtsinstitut des Arrestes fremde automatische Beendigung mit Rechtskraft des weder eine Verfallsanordnung noch einen Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO enthaltenden Urteils, wie sie in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten wird (vgl. etwa OLG Stuttgart, NStZ 2005, 401; Meye-rGoßner/Schmitt, StPO, 55. Aufl., § 111e Rn. 18; Beck-OK/Huber, StPO, Edition 15, § 111e Rn. 10), ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Dabei kommt es auf die Frage, inwieweit die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO einer Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, NJW 2013, 950, 951), nicht an, da jedenfalls der Revisionsbegründung eine solche Rüge, welche die Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllen würde, entnommen werden kann.
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Ob der Tatrichter eine Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO trifft, steht zwar in seinem Ermessen ("kann"; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 111i Rn. 8 mwN) und unterliegt daher nur der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152).

    aa) Zwar könnte die systematische Stellung des § 111i Abs. 2 StPO (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, NJW 2013, 950; Rogall in SK-StPO, 4. Aufl., Vor §§ 111b ff. Rn. 2) sowohl in der Strafprozessordnung, als auch in den §§ 111b ff. StPO sowie in § 111i StPO dafür sprechen, dass es sich bei § 111i Abs. 2 StPO nicht um eine §§ 73, 73a StGB ergänzende, zumindest auch materiell-rechtliche Regelung handelt.

  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

    Nach § 111b Abs. 2 und 5, § 111d StPO kann der dingliche Arrest angeordnet werden, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass der Verfall von Wertersatz oder der Verfall nur deshalb nicht angeordnet werden kann, weil Ansprüche Verletzter bestehen (vgl. zum dinglichen Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe etwa BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f.; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158 f.; Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 70/06, NStZ-RR 2006, 346 mwN).

    - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f. mwN).

    aa) Da die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision die Verletzung sowohl materiellen als auch formellen Rechts beanstandet hat, ist hier unerheblich, inwieweit die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO einer Verfahrensrüge bedarf (vgl. dazu einerseits BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 156; andererseits BGH, Urteil vom 22. November 2013.

  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 463/14

    Verfall (Absehen von der Verfallsanordnung, da das Erlangte nicht mehr im

    Ob der Tatrichter eine Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO trifft, steht zwar in seinem Ermessen ("kann"; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 111i Rn. 8 mwN) und unterliegt daher nur der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Für die Frage, ob der Anspruch aus der Tat erwachsen ist, ist hiernach allein der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Anspruch ergibt, nicht aber das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, aus dem der Angeklagte verurteilt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/13, BGHSt 58, 152, 154; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, BGHR StGB § 73 Verletzter 14 (jeweils zu § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in der bis zum 30. Juni 2017 gültigen Fassung)).
  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 1 Ws 390/13

    Möglichkeit der Aufhebung der Arrestanordnung nach vorläufiger Einstellung des

    Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, dessen Verletzung dem Angeklagten vorgeworfen wird oder wegen dessen Verletzung er verurteilt wurde (BGH NStZ 2013, 401, 402).
  • OLG Nürnberg, 08.11.2013 - 2 Ws 508/13

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests bei

    Außerdem ist fraglich, ob die fehlende Durchsetzbarkeit (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2006, 621 Rdn. 6 und 8 nach juris) der Ansprüche der Geschädigten einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO (vgl. zum Verzicht auf Anordnungen nach § 111i Abs. 2 StPO auch BGHSt 58, 152 = NJW 2013, 950 Rdn. 16 nach juris) und damit einer Fristsetzung nach § 111i Abs. 3 StPO entgegenstehen.
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12

    Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue;

    Hier hat der Angeklagte W. die Honorarzahlungen als Gegenleistung für die rechtswidrige Beurkundung der Verträge erhalten, so dass es sich um Vorteile "für die Tat" handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, zit. nach juris Rn. 9).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Prüfungsumfang im Revisionsverfahren;

    Ob es eine solche Entscheidung trifft, steht zwar in seinem Ermessen und unterliegt insoweit einer nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152).
  • BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15

    Adhäsionsverfahren (Begründung der Adhäsionsentscheidung: Auseinandersetzung mit

    Hinzu tritt, dass sich das Landgericht in der Begründung der Adhäsionsentscheidung nicht mit dem Verteidigungsvorbringen des Angeklagten C. im Schriftsatz seiner Verteidigerin vom 19. Dezember 2013 auseinandergesetzt hat, das der Senat im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 404 Abs. 1 Satz 3 StPO von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hatte (vgl. hierzu etwa Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 StR 98/12, insoweit in StV 2013, 563 nicht abgedruckt).
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