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   BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12   

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BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12 (https://dejure.org/2013,3734)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - 5 StR 427/12 (https://dejure.org/2013,3734)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 5 StR 427/12 (https://dejure.org/2013,3734)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 283 StGB
    Untreue zum Nachteil einer GmbH (Vermögensschaden bei einverständlichen Entnahmen; Anforderungen an die Ermittlung der Vermögenssituation der Gesellschaft); Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit beim Bankrott (regelmäßige Erforderlichkeit der Aufstellung eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 StGB
    Strafverfahren wegen Untreue: Verdeckte Gewinnentnahmen durch den faktischen Geschäftsführer einer GmbH

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Untreue durch pflichtwidrige Entziehung von Geldern aus einem liquiditätsschwachen Unternehmen vor Einleitung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Untreue: Verdeckte Gewinnentnahmen durch den faktischen Geschäftsführer einer GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Untreue durch pflichtwidrige Entziehung von Geldern aus einem liquiditätsschwachen Unternehmen vor Einleitung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 345
  • HRRS 2013 Nr. 369
  • NZG 2013, 1117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass einverständliche Entnahmen bereits erzielter Gewinne und die Zahlung von Gewinnvorschüssen für sich allein noch keinen rechtswidrigen Nachteil für die GmbH bedeuten, und zwar selbst dann nicht, wenn die entnommenen Beträge zu Tarnungszwecken falsch gebucht werden; hat jedoch eine an sich zulässige Gewinnentnahme schädliche Folgen, die über die durch die Entnahme bewirkte Vermögensminderung hinausreichen, kann sie als rechtswidriger Nachteil für die GmbH gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1988 - 3 StR 232/88, BGHSt 35, 333, 336 f.).

    bb) Zwar kann sich die Gefährdung der Existenz oder der Liquidität einer GmbH auch ohne Aufstellung einer Vermögensbilanz allein auf Grund eines tatsächlichen Geschehenslaufs feststellen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1988 - 3 StR 232/88, BGHSt 35, 333, 338; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 StR 561/05, wistra 2006, 229, 230).

  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 561/05

    Nicht auszuschließendes Strafverfolgungshindernis des fehlenden Strafantrages bei

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    bb) Zwar kann sich die Gefährdung der Existenz oder der Liquidität einer GmbH auch ohne Aufstellung einer Vermögensbilanz allein auf Grund eines tatsächlichen Geschehenslaufs feststellen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1988 - 3 StR 232/88, BGHSt 35, 333, 338; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 StR 561/05, wistra 2006, 229, 230).

    Dass im Oktober 2003 das Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet wurde, genügt für die Annahme einer Liquiditätsgefährdung bereits zu Beginn des Tatzeitraums nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 StR 561/05 aaO).

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    Pflichtwidriges Handeln und ein rechtswidriger Nachteil sind anzunehmen, wenn das Stammkapital beeinträchtigt oder die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft in anderer Weise gefährdet wird (vgl. Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 96, 156 mwN), etwa weil der Gesellschaft ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (vgl. BGHSt aaO, S. 337 f., sowie BGH, Urteile vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90 - und vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23 und 37, sowie vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    Pflichtwidriges Handeln und ein rechtswidriger Nachteil sind anzunehmen, wenn das Stammkapital beeinträchtigt oder die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft in anderer Weise gefährdet wird (vgl. Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 96, 156 mwN), etwa weil der Gesellschaft ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (vgl. BGHSt aaO, S. 337 f., sowie BGH, Urteile vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90 - und vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23 und 37, sowie vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    Pflichtwidriges Handeln und ein rechtswidriger Nachteil sind anzunehmen, wenn das Stammkapital beeinträchtigt oder die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft in anderer Weise gefährdet wird (vgl. Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 96, 156 mwN), etwa weil der Gesellschaft ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (vgl. BGHSt aaO, S. 337 f., sowie BGH, Urteile vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90 - und vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23 und 37, sowie vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.).
  • BGH, 22.03.2006 - 5 StR 475/05

    Untreue (Tatbegehung durch Alleingesellschafter einer GmbH zu deren Lasten;

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    Insofern fehlt es an einer hinreichend konkreten Darstellung der Vermögenssituation der A. GmbH zum Zeitpunkt der (jeweiligen) Entnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2006 - 5 StR 475/05, wistra 2006, 265).
  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    b) Für die Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erweist sich die - zwar generell mögliche - Heranziehung wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen ohne jegliche (Mindest-)Feststellungen zu einem Liquiditätsstatus, d. h. zu kurzfristig fällig werdenden Verbindlichkeiten der A. GmbH und den zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226), entsprechend den Darlegungen zur Untreue als unzureichend.
  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    Dazu erscheint es vorliegend angezeigt, einen (Mindest-)Liquiditätsstatus - gegebenenfalls durch Beauftragung eines Sachverständigen - zu erstellen, in welchem die Barmittel sowie die kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte aller bestehenden und zu erwartenden Verbindlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden (vgl. zur Feststellung einer tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, NJW 2010, 2894, 2898, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733, 3734).
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    Dazu erscheint es vorliegend angezeigt, einen (Mindest-)Liquiditätsstatus - gegebenenfalls durch Beauftragung eines Sachverständigen - zu erstellen, in welchem die Barmittel sowie die kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte aller bestehenden und zu erwartenden Verbindlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden (vgl. zur Feststellung einer tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, NJW 2010, 2894, 2898, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733, 3734).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
    Dennoch darf die konkrete Ermittlung des Nachteils nicht aus der Erwägung heraus unterbleiben, dass sie mit praktischen Schwierigkeiten verbunden ist; verbleiben Unsicherheiten, ist vielmehr unter Beachtung des Zweifelssatzes der (Mindest-)Schaden im Wege der Schätzung zu ermitteln (BVerfGE 126, 170, 211 f.).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 205/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung, durch Gefährdungen der Liquidität oder durch Entziehung der Produktionsgrundlagen (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11, NZWiSt 2012, 62; vom 19. Februar 2013 - 5 StR 427/12, NStZ-RR 2013, 345, 346, m.w.N.).
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