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   BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12   

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BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12 (https://dejure.org/2013,16203)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - 2 StR 558/12 (https://dejure.org/2013,16203)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 2 StR 558/12 (https://dejure.org/2013,16203)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 239a Abs. 1 StGB; § 31 JGG
    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst des Opfers; Verknüpfung von Drohung und Wegnahmehandlung: Finalität); erpresserischer Menschenraub (nachträglich gefasster Erpressungsentschluss; Raub als spezieller Fall der Erpressung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Finalzusammenhang beim Raub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 648
  • HRRS 2013 Nr. 628
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Es genügt zwar, wenn die zunächst zu anderen - etwa zu sexuellen - Zwecken begonnene Gewaltanwendung beim Fassen des Wegnahmevorsatzes fortgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33).
  • BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Es genügt nicht, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde es an Leib oder Leben schädigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Es hat eine neue Entscheidung unter Gesamtwürdigung aller Umstände, auch soweit sie sich aus bindenden Tatsachenfeststellungen zum früheren Tatgeschehen ergeben, in eigener Verantwortung zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 39 f.).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Folgt die Wegnahme einer Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass diese finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes insoweit aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Das neue Tatgericht ist frei in seiner Entscheidung über die angemessene Rechtsfolge, auch hinsichtlich der Frage, ob das Jugendstrafrecht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 75) und welche Sanktionsform innerhalb des Jugendgerichtsgesetzes angemessen ist.
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Raub ist dabei ein speziellerer Tatbestand als (räuberische) Erpressung, der auch die Möglichkeit eines hierauf bezogenen erpresserischen Menschenraubs eröffnet (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02, NStZ 2003, 604 f.).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Gewalt oder Drohung müssen dabei Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11

    Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Damit ist aber nur gemeint, dass sich über die in jeder mit Gewalt oder Drohungen verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation hinaus eine weiter gehende Drucksituation aus der stabilen Bemächtigungslage ergeben haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174).
  • BGH, 31.03.2011 - 2 StR 8/11

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Voraussetzungen für die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
    Dies gilt auch dann, wenn die früher verhängten Jugendstrafen zwischenzeitlich vollstreckt sind (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - 2 StR 8/11, StraFo 2011, 288 f.).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Auch das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers vor Fortführung bislang nicht auf die Ermöglichung der Wegnahme von Sachen gerichteter Gewalthandlungen reicht - ohne aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung - nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 156, 157).
  • BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15

    Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des

    Gewalt oder Drohung müssen dabei vom Täter als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/13, NStZ 2013, 648; Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 366).

    Erforderlich hierfür ist, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht (Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648).

  • BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Zwar war der Geschädigte aufgrund des vorherigen körperlichen Übergriffs noch verängstigt; das bloße Ausnutzen der vorangegangenen Nötigung reicht aber mangels einer aktualisierten Drohung erneuter Gewaltanwendung durch den Angeklagten für den Finalzusammenhang nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 108/18

    Finalzusammenhang zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der

    Auch das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers vor Fortführung bislang nicht auf die Ermöglichung der Wegnahme von Sachen gerichteter Gewalthandlungen reicht - ohne aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung - nicht aus (BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, jew. mwN).
  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13

    Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbstständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben wurde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648 mwN).
  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers reicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21

    Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)

    Zwar hatte der Nebenkläger weiterhin Angst vor dem Angeklagten; das bloße Ausnutzen der vorangegangenen Nötigung reicht aber mangels einer aktualisierten Drohung erneuter Gewaltanwendung durch den Angeklagten für den Finalzusammenhang nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14

    Räuberische Erpressung (Voraussetzungen einer konkludenten Drohung mit

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines Opfers vor einer Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1; BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 206/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung; Rechtswidrigkeit des erstrebten

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines Opfers vor einer Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1; Urteile vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; vom 11. März 2015 - 2 StR 323/14, NStZ 2015, 461).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 136/15

    Raub (Zeitpunkt des Wegnahmevorsatzes)

    Den Entschluss zur Wegnahme hat er erst nach der Vergewaltigung gefasst (vgl. zu dieser Fallkonstellation BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, NStZ-RR 2012, 342 (Ls.), vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45 f., vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, vom 5. November 2013 - 2 StR 388/13, StV 2014, 285, und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • LG Düsseldorf, 26.09.2022 - 9 O 416/21
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