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   BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13   

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BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13 (https://dejure.org/2013,21189)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - 5 StR 253/13 (https://dejure.org/2013,21189)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2013 - 5 StR 253/13 (https://dejure.org/2013,21189)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 4 StPO; § 257c Abs. 5 StPO
    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der eingeschränkten Bindung des Gerichts; Wiederholung nach qualifizierter Belehrung; ausnahmsweise fehlendes Beruhen des Urteils auf dem Verstoß)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 5 StPO
    Strafprozessuale Verständigung: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung über die Bindungswirkung einer Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Belehrung bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die geregelte Möglichkeit des Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung i.R.e. Geständnisses bzgl. Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafprozessuale Verständigung: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung über die Bindungswirkung einer Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 4; StPO § 257c Abs. 5
    Recht auf Belehrung bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die geregelte Möglichkeit des Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung i.R.e. Geständnisses bzgl. Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zwar nicht belehrt, aber darauf beruht das Urteil hier nicht - BGH arbeitet BVerfG auf

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrichter muss über eingeschränkte Bindungswirkung der Verständigung belehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 728
  • StV 2013, 682
  • StV 2014, 69
  • HRRS 2013 Nr. 815
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13
    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12

    Erfolgreiche Rüge der unterlassenen Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13
    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13
    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2012 - (503) 254 Js 306/11 KLs (9/12) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren und in seiner Selbstbelastungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13 - wird aufgehoben.

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Durch die Belehrungspflicht solle ferner denjenigen Gefährdungen der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Tatgericht grundsätzlich bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergehen (BVerfGE, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFO 2013, 286; BGH, Urteil vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, NStZ 2013, 728 f.).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Denn die Belehrung hat sicherzustellen, dass der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/12310, S. 15; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 237; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, StV 2015, 73; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76; Urteil vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, StV 2013, 682, 683).

    Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Beruhensmaßstabs (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, StV 2013, 674, und vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506; nachfolgend hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13) kann der Senat die Ursächlichkeit des Belehrungsfehlers für das Geständnis nicht ausnahmsweise ausschließen: Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat auf der Grundlage der Verständigung eingeräumt, was ihm - so das Landgericht - "im Hinblick auf seine Persönlichkeit und angesichts seines bisherigen Verhaltens im Verlauf des Verfahrens ersichtlich schwer gefallen ist." Auf sein Eingeständnis, er habe es für möglich gehalten, dass der Geschädigte sich in der Tatnacht in der - von ihm in Brand gesetzten - Wohnung aufgehalten habe, hat das Schwurgericht u.a. die Annahme des Tötungsvorsatzes gestützt.

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Der Senat kann indes nicht ausschließen, dass die Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht hätte, wenn sie vor dem Zustandekommen der Verständigung darauf hingewiesen worden wäre, dass zur Genugtuung für das begangene Unrecht die Erteilung einer Bewährungsauflage gemäß § 56b StGB in Betracht kommt, und dass in diesem Fall das Urteil anders ausgefallen wäre (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067, 1071; BGH, Urteil vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, NStZ 2013, 728).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

    Maßstab für die Beschwerdeentscheidung ist allein, ob die getroffene Anordnung rechtswidrig ist; daher kommt es auf die Frage, ob "eine Ursächlichkeit der fehlenden Belehrung über etwaige Bewährungsauflagen für das Geständnis ausgeschlossen werden" kann (vgl. die Zuschrift des Generalbundesanwalts vom 14. Mai 2014, S. 7, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 3), nicht an.
  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17

    Verständigungsbezogene Belehrungspflicht (Zeitpunkt der Belehrung; Nachholung;

    Der Generalbundesanwalt hat sich in seiner Antragsschrift auf die Senatsentscheidung vom 7. August 2013 (5 StR 253/13, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13) bezogen, in der es u.a. heißt:.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Um diese Unsicherheit des Angeklagten zu beseitigen, ist der Angeklagte im Berufungsverfahren neben der Belehrung nach §§ 243 Abs. 5 Satz 1, 332 StPO entsprechend § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO qualifiziert über die Unverwertbarkeit seines erstinstanzlich abgegebenen Geständnisses zu belehren, wenn das Berufungsgericht von seiner fehlenden Bindung an die erstinstanzlich erzielte Verständigung Gebrauch machen möchte (OLG Düsseldorf, a.a.O., El-Ghazi, a.a.O., Mosbacher, a.a.O.; BeckOK-Eschelbach, a.a.O.; zur Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung bei missglückter Verständigung innerhalb der Instanz s. BGH, NStZ 2013, 728).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

    § 56b StGB in Betracht kommt und dass in diesem Fall das Urteil anders ausgefallen wäre (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 [1067, 1071) BGH NStZ 2013, 728).

    Eine Fallkonstellation, in der ausnahmsweise ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren bei Zustandekommen einer Verständigung ausgeschlossen werden kann(vgl. BGH NStZ 2013, 728; vgl. auch BVerfG NJW 2013, 1058 [1071] Rn. 127), liegt hier nicht vor.

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15

    Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der

    Dementsprechend geht der Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 - (NJW 2014, 3506 f.), mit welchem das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13 - (NStZ 2013, 728 f.) aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zur Aufhebung des Urteils der Großen Strafkammer des Landgerichts ... zurückverwiesen worden ist, von der notwendigen Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes - hier eines Belehrungsverstoßes - für die Abgabe des Geständnisses aus und lässt das Erfordernis einer einzelfallbezogenen Beruhensprüfung als Ausnahmefall nicht entfallen (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn 17, juris); dort heißt es:.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14

    Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen

  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

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