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BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge der Nichtgewährung der Anwesenheit eines Verteidigers im Vernehmungszimmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 255a Abs. 2 S. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
Rüge der Nichtgewährung der Anwesenheit eines Verteidigers im Vernehmungszimmer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 23.01.2013 - 2 KLs 11/12
- BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13
- BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
- BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 132
- HRRS 2013 Nr. 900
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13
Zur Zulässigkeit der Rüge, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, und zum Anwendungsbereich dieser Verfahrensvorschrift verweist der Senat auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 (2 StR 47/13).
- BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung …
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. - BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine …
Ergänzend verweist der Senat in Bezug auf die Rügen, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift, die lediglich Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO betrifft, auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 (2 StR 47/13, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13). - BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
Verfahrenshindernis fehlender Anklage (Feststellung eines in der Anklage nicht …
Demgegenüber wird das Geschehen vor Erhebung der Anklage vom Anwendungsbereich des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gerade nicht umfasst (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13, juris). - BGH, 07.11.2013 - 5 StR 437/13
Strafzumessung beim Mord (Rechtsfolgenlösung; Aufklärungshilfe kein tatbezogener …
Die auf Unterlassen des Hinweises nach § 243 Abs. 4 StPO gestützten Verfahrensrügen der Angeklagten L., D. und B. sind jedenfalls mangels Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NJW 2013, 3045; Beschlüsse vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13, …und vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 Rn. 8 f.).