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   BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14   

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BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14 (https://dejure.org/2014,32168)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - 3 StR 373/14 (https://dejure.org/2014,32168)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14 (https://dejure.org/2014,32168)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StGB; § 242 StGB; § 25 StGB
    Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen; Besitzerhaltungsabsicht: keine Täterschaft des an der Vortat nicht mittäterschaftlich Beteiligten, der auch nicht im Besitz der Beute ist)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 249 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 252 StGB
    Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls: Vollendung der Wegnahme bei Verbergen eines Notebooks in einem Jute-Beutel; Kriterien für eine mittäterschaftliche Beteiligung

  • IWW

    §§ 252, 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB, § 252 StGB, § 249 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vollendung des Diebstahls zum Zeitpunkt der Gewaltanwendung bzgl. Mittäterschaft des besonders schweren räuberischen Diebstahls

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls: Vollendung der Wegnahme bei Verbergen eines Notebooks in einem Jute-Beutel; Kriterien für eine mittäterschaftliche Beteiligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollendung des Diebstahls zum Zeitpunkt der Gewaltanwendung bzgl. Mittäterschaft des besonders schweren räuberischen Diebstahls

  • rechtsportal.de

    Vollendung des Diebstahls zum Zeitpunkt der Gewaltanwendung bzgl. Mittäterschaft des besonders schweren räuberischen Diebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kleiner Grundkurs: Räuberischer Diebstahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vollendung des Diebstahls

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäterschaft beim räuberishen Diebstahl

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Tauglicher Täter eines räuberischen Diebstahls / Voraussetzungen der Mittäterschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tauglicher Täter eines räuberischen Diebstahls

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Enklaventheorie | Privatwohnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 276
  • NStZ-RR 2015, 37
  • StV 2015, 114
  • HRRS 2014 Nr. 1043
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
    b) Indes kann nach allgemeiner Ansicht - bei Unterschieden im Einzelnen (umfassend Weigend, GA 2007, 274) - Täter des § 252 StGB nicht derjenige sein, der weder selbst im Besitz der entwendeten Sache ist (vgl. zum Gehilfen BGH, Urteil vom 8. Juli 1954 - 4 StR 350/54, BGHSt 6, 248, 250; hiergegen LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 252 Rn. 14 ff.), noch am Diebstahl mittäterschaftlich beteiligt war.
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
    Das Verlassen des grundsätzlichen Herrschaftsbereichs des Geschädigten ist keine Voraussetzung für die Vollendung der Wegnahme (BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
    Einen bereits gesicherten Gewahrsam setzt die Tatvollendung nicht voraus (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, 625 mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10

    Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände;

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
    Denn der Diebstahl war zum Zeitpunkt der ersten Gewaltanwendung bereits vollendet (hierzu BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 180/10, NStZ 2011, 36, 37).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/18

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Voraussetzungen einer Schutzvorrichtung)

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.; Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Für ohne Weiteres transportable, handliche und leicht bewegliche Sachen kann jedenfalls dann nichts anders gelten, wenn der Täter sie in einem Geschäft - wie hier - in Zueignungsabsicht in eine von ihm mitgeführte Hand-, Einkaufs-, Akten- oder ähnliche Tasche steckt; hierdurch bringt er sie in ebensolcher Weise in seinen ausschließlichen Herrschaftsbereich wie beim Einstecken in seine Kleidung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274 f.; ebenso für ein in der Wohnung des Besitzers nebst Ladekabeln in einen Jute-Beutel gestecktes Notebook BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, NStZ 2015, 276).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 342/19

    Gewahrsam (Wegnahme; Raub; Diebstahl; Vollendung; kleine Gegenstände; Einstecken

    Nach der Verkehrsauffassung wird bei leicht beweglichen Sachen geringen Umfangs neuer Gewahrsam durch das Einstecken in die eigene Kleidung begründet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, NStZ 2015, 276).

    Da der Zeitpunkt, wann dies erfolgte, unklar bleibt, ist nicht ausgeschlossen, dass die Wegnahme zum Zeitpunkt der Gewalthandlungen gegen die Geschädigten bereits vollendet, wenn auch nicht beendet war und auf Grund der eingetretenen Vollendung des Diebstahls ein Raub der Musikbox (§ 249 Abs. 1 StGB) durch die anschließende Gewaltanwendung gegen den Geschädigten nicht mehr in Betracht kam (vgl. Senat, NStZ 2015, 276; BGH, Beschl. v. 24. September 1990 - 4 StR 384/90, Rn. 2, juris).

    Die Feststellungen tragen auch nicht eine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB (vgl. zur Möglichkeit des räuberischen Diebstahls auch für den nicht unmittelbar besitzenden Mittäter Senat, NStZ 2015, 276), weil offen bleibt, ob der Angeklagte N. vor der Übergabe der Musikbox an M. und dem Einstecken des Geräts in die Jackentasche durch D. bis zur Beendigung der Tat überhaupt Kenntnis hatte.'.

  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
    Er konnte auch nicht Täter eines räuberischen Diebstahls sein (§ 252 StGB), weil er im Zeitpunkt der Vornahme der Nötigungshandlung weder selbst im Besitz der Tatbeute noch zumindest als Mittäter am Diebstahl des Mobiltelefons beteiligt war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, NStZ 2015, 276).
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 307/19

    Vollendung der Wegnahme beim Raub (Gewahrsam; Sachherrschaft; Verkehrsauffassung;

    Hiervon ausgehend genügt es bei handlichen und leicht beweglichen Sachen, wenn der Täter diese in seiner Kleidung verbirgt (Senat, NStZ 2015, 276).

    Auf Grund der eingetretenen Vollendung des gemeinschaftlich begangenen Diebstahls kam ein Raub (§ 249 Abs. 1 StGB) durch die anschließende Gewaltanwendung gegen den Geschädigten nicht mehr in Betracht (vgl. Senat, NStZ 2015, 276; BGH, Beschluss vom 24. September 1990, 4 StR 384/90, Rn. 2, juris).

    Vielmehr wollten sich beide Angeklagte als Mittäter den Besitz an dem Mobiltelefon erhalten, indem sie gegen den Geschädigten Gewalt anwendeten, sodass sie sich wegen räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) strafbar gemacht haben (vgl. zur Möglichkeit des räuberischen Diebstahls auch für den nicht unmittelbar besitzenden Mittäter Senat, NStZ 2015, 276).'.

  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten

    Es ist aber bisher nichts dafür ersichtlich, dass der Angeklagte die Gewalt (auch) deshalb angewendet haben könnte, um sich oder seinen Mittäter in dem Besitz der von diesem eigenhändig gestohlenen Flaschen zu erhalten (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14 Rn. 5 mwN).
  • BayObLG, 07.04.2021 - 202 StRR 33/21

    Unzureichende Feststellungen für Wegnahme bei Ladendiebstahl

    Zwar würde bei Sachen geringen Umfangs bereits das Einstecken in die Tasche oder das Verbergen der Beute für die Vollendung der Wegnahme genügen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18.09.2019 - 2 StR 187/19 bei juris; Urt. v. 06.03.2019 - 5 StR 593/18 = NStZ 2019, 613 = BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 18; Beschluss vom 16.09.2014 - 3 StR 373/14 bei juris - jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/1

    Sicherheitsetiketten sind keine Vorrichtungen nach § 243 I 2 Nr.2

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.; Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672).
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