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   BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14   

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https://dejure.org/2014,14011
BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14 (https://dejure.org/2014,14011)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2014 - 1 StR 150/14 (https://dejure.org/2014,14011)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 1 StR 150/14 (https://dejure.org/2014,14011)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
    Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen, Ankauf vom Vortäter; tatbestandliche Handlungseinheit: Bewertungseinheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 259 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen gewerbsmäßiger Hehlerei: Hehlerei durch Absetzen vorher angekaufter Waren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ankauf der gestohlenen Elektronikgegenstände als maßgebliche Hehlereihandlung; Weiterverkauf von gestohlenen Waren eines Vortäters als mitbestrafte Nachtat des Absetzens der Hehlerei

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gewerbsmäßiger Hehlerei: Hehlerei durch Absetzen vorher angekaufter Waren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ankauf der gestohlenen Elektronikgegenstände als maßgebliche Hehlereihandlung; Weiterverkauf von gestohlenen Waren eines Vortäters als mitbestrafte Nachtat des Absetzens der Hehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Absatzhehlerei als mitbestrafte Nachtat der Ankaufshehlerei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 577
  • StV 2015, 116
  • HRRS 2014 Nr. 612
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
    Das Absetzen ist dann, wenn der Hehler überhaupt noch im Einvernehmen mit dem Vortäter tätig wurde und "in dessen Lager" (vgl. Fischer aaO Rn. 16) stand, als Nachtat mitbestraft (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109 sowie Walter aaO Rn. 107).
  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
    Unter Absetzen im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist die im Einvernehmen mit dem Vortäter, im Übrigen aber selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung einer bemakelten Sache durch ihre rechtsgeschäftliche Weitergabe an gutoder bösgläubige Dritte gegen Entgelt zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698; Stree/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 259 Rn. 28; Walter in LKStGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 51; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 259 Rn. 15 f.).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass bei Feststellungen gemäß § 111i Abs. 2 StGB der Umfang des Erlangten im Urteilstenor zu bezeichnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, Rn. 100 ff., wistra 2014, 57).
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
    a) Unabhängig davon, dass ein vollendetes Absetzen im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Absatzerfolg voraussetzt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, NJW 2014, 951), der hier in einigen Fällen nicht eingetreten ist, begegnet die Verurteilung des Angeklagten wegen Hehlerei in der Tatbestandsvariante des Absetzens durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Denn ein "Absetzen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB setzt die im Einvernehmen mit dem Vortäter, im Übrigen aber - hier nicht festgestellte ? selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung einer bemakelten Sache durch ihre rechtsgeschäftliche Weitergabe an gut- oder bösgläubige Dritte gegen Entgelt voraus (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10; Senat, Urteil vom 26. Mai 1976 ? 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698 f.; Schönke/Schröder/Stree/Hecker, aaO, § 259 Rn. 28; LK-StGB/Walter, 12. Aufl., § 259 Rn. 51).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Anmietung von Fahrzeugen zur gewinnbringenden

    (2) (a) Durch die Feststellung ist indes belegt, dass sich der Angeklagte in den Fällen II. 2, 4 und 10 der gewerbsmäßigen Hehlerei sowie im Fall II. 7 der versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei in der Tatbestandsalternative des Absetzens schuldig gemacht hat, indem er im Auftrag und im Interesse seiner Mitttäter N.       und C.       die drei betrügerisch angemieteten Fahrzeuge an die Zeugen G.        (Fall II. 2 der Urteilsgründe), A.  (Fall II. 4 der Urteilsgründe) und P.         (Fall II. 10 der Urteilsgründe) verkaufte bzw. an den Zeugen S.      (Fall II. 7 der Urteilsgründe) zu verkaufen versuchte, wobei er gegenüber den Zeugen als Fahrzeugeigentümer auftrat und selbständig die Verkaufsverhandlungen mit ihnen führte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10).

    Die Hehlerei in der vom Angeklagten verwirklichten Form des Absetzens erfordert eine rechtsgeschäftliche Weitergabe der Sache an einen Dritten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10) und damit eine Besitzübertragung an den Erwerber (§§ 929 ff. BGB).

  • BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Voraussetzungen)

    b) Zwar kann bei einmaligem Sicherverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände aus deren späterer sukzessiven Veräußerung im Einvernehmen mit dem Vortäter, die im Falle einvernehmlichen Handelns mit dem Vortäter als Nachtat mitbestraft wäre (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, NStZ 2014, 577; Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110; Walter, in LK-StGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 51, 107), nicht ohne Weiteres auf Gewerbsmäßigkeit geschlossen werden (vgl. Senat, aaO).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des

    (1) Entgegen der Ansicht des Landgerichts wird die vom Angeklagten im Fall 4 verwirklichte vollendete gewerbsmäßige Hehlerei nicht als mitbestrafte Nachtat verdrängt, da nicht festgestellt ist, dass sich der Angeklagte das Fahrzeug zuvor durch eine Hehlereihandlung verschafft hatte (vgl. zur Konkurrenz BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 ? 1 StR 150/14, NStZ 2014, 577; Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110).
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