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   BGH, 21.05.2014 - 4 StR 144/14   

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https://dejure.org/2014,13519
BGH, 21.05.2014 - 4 StR 144/14 (https://dejure.org/2014,13519)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2014 - 4 StR 144/14 (https://dejure.org/2014,13519)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14 (https://dejure.org/2014,13519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer Einzelstrafe als Rechtsfolge i.R.e. Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1a; StGB § 46; StGB § 55 Abs. 1
    Angemessenheit einer Einzelstrafe als Rechtsfolge i.R.e. Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HRRS 2014 Nr. 662
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 21.05.2014 - 4 StR 144/14
    Eines Hinweises auf die Vorgehensweise gemäß § 354 Abs. 1a StPO bedurfte es nicht, da wegen des mit Gründen versehenen Antrags des Generalbundesanwalts vom 7. April 2014, auf den der Senat seine Entscheidung auch insofern stützt, angenommen werden kann, dass der Angeklagte Kenntnis von einer im Raum stehenden Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts erlangt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/07, Rn. 96, BVerfGE 118, 212, 236).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 614/16

    Prüfung eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung; Anstiftung zur Einfuhr

    dd) Ein Hinweis des Senats auf die Vorgehensweise gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO war nicht erforderlich, weil wegen des mit Gründen versehenen Antrags des Generalbundesanwalts angenommen werden kann, dass der Angeklagte Kenntnis von einer im Raum stehenden Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts erlangt hat (vgl. BVerfGE 118, 212, 235; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 282/16, StraFo 2017, 16, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
  • BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14

    Keine verantwortungsbegründende Zurechnung im Wege der sog. sukzessiven

    Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 282/16

    Strafzumessung: Berücksichtigung der während der Tatbegehung laufenden Bewährung

    Ein Hinweis auf die Vorgehensweise gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO war nicht erforderlich, weil wegen des mit Gründen versehenen Antrags des Generalbundesanwalts angenommen werden kann, dass der Angeklagte Kenntnis von einer im Raum stehenden Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
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