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   BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14   

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https://dejure.org/2014,17722
BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14 (https://dejure.org/2014,17722)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2014 - 4 StR 71/14 (https://dejure.org/2014,17722)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14 (https://dejure.org/2014,17722)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG; § 52 StGB
    Unerlaubtes Besitzen von Waffen (Konkurrenzverhältnis zu gleichzeitigen anderen Verstößen gegen das Waffengesetz: Tateinheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 52 Abs 1 Nr 2 Buchst b WaffG, § 52 Abs 1 Nr 2 Buchst c WaffG
    Waffendelikte: Konkurrenz mehrerer Waffendelikte; Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts durch Korrektur des Konkurrenzverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit bei waffenrechtlich begangenen Verstößen bzgl. des unerlaubten Herstellens von Schusswaffen und Handeltreibens mit Schusswaffen

  • rewis.io

    Waffendelikte: Konkurrenz mehrerer Waffendelikte; Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts durch Korrektur des Konkurrenzverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b-c)
    Tateinheit bei waffenrechtlich begangenen Verstößen bzgl. des unerlaubten Herstellens von Schusswaffen und Handeltreibens mit Schusswaffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 291
  • HRRS 2014 Nr. 745
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 537/12

    Betrug (Tateinheit); Gesamtstrafenbildung (kein veränderter Schuldgehalt bei

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14
    Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses hat keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 8; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 537/12, Rn. 12; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282).
  • BGH, 15.01.2013 - 4 StR 258/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen (Tateinheit: Klammerwirkung durch das

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14
    Bei der Beurteilung der Konkurrenzen zwischen den einzelnen Taten hat das Landgericht jedoch übersehen, dass durch die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen alle in Bezug auf diese Waffen in der Besitzphase begangenen Verstöße gegen das Waffengesetz zu Tateinheit verbunden werden (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322; Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61 mwN).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14
    Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses hat keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 8; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 537/12, Rn. 12; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282).
  • BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95

    Strafzumessung - Allgemeine Milderungsgründe - Vertypte Milderungsgründe -

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14
    Da sich der Angeklagte vom Abschluss des Herstellungsprozesses bis zur Weitergabe der Pistolen tateinheitlich auch des Besitzes an einer halbautomatischen Kurzwaffe gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG schuldig gemacht hat, stehen - wie das Landgericht ebenfalls nicht verkannt hat - Herstellen, Besitz und Handeltreiben zueinander in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 4 StR 273/95, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14
    Bei der Beurteilung der Konkurrenzen zwischen den einzelnen Taten hat das Landgericht jedoch übersehen, dass durch die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen alle in Bezug auf diese Waffen in der Besitzphase begangenen Verstöße gegen das Waffengesetz zu Tateinheit verbunden werden (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322; Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61 mwN).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14
    Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses hat keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 8; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 537/12, Rn. 12; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282).
  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14

    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung

    Zutreffend führt der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 27. Mai 2014 dazu aus, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft insoweit von drei selbständigen Taten ausgegangen ist, statt insgesamt Tateinheit (§ 52 StGB) anzunehmen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19

    Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der

    Das Landgericht hat bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den genannten Taten nicht bedacht, dass durch die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen alle in Bezug auf diese Waffen in der Besitzphase begangenen Verstöße gegen das Waffengesetz zu Tateinheit verbunden werden (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291 mwN; MüKo/StGBHeinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 165 mwN).
  • BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie mit mehreren Beteiligten

    Mit der Tenorierung des Schuldspruchs für diese Tat nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG als unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe hat das Landgericht die rechtliche Bezeichnung der Tat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO noch hinreichend klar vorgenommen auch ohne eine zusätzliche Konkretisierung der Eignung dieser Waffe mit dem Tatbestandsmerkmal "zum Verschießen von Patronenmunition" (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291; vom 7. Mai 2015 - 2 StR 478/14; vom 15. August 2018 - 5 StR 308/18; vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19).
  • BGH, 06.04.2022 - AK 11/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Die strafbare Herstellung und der anschließende Besitz nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291).
  • LG Hamburg, 24.11.2021 - 625 KLs 8/21

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Überlassens von Kriegswaffen u.a:

    Zudem werden durch die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen alle in Bezug auf diese Waffen in der Besitzphase begangenen Verstöße gegen das Waffengesetz zu einer Tateinheit verbunden, auch, wenn die Waffen nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen und auch, wenn diese an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, juris = NStZ-RR 2014, 291 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, juris m.w.N).
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