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   BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15   

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https://dejure.org/2015,28504
BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15 (https://dejure.org/2015,28504)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2015 - 3 StR 214/15 (https://dejure.org/2015,28504)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15 (https://dejure.org/2015,28504)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG
    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen oder heranwachsenden Straftäters bei Verhängung von Jugendstrafe aufgrund der Schwere der Schuld

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der frühesten von mehreren rechtskräftigen, unerledigten Vorverurteilungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 31 Abs 2 JGG, § 27 StGB, § 177 StGB, § 267 StPO
    Verhängung einer Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei einem zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bereits 23 Jahre alten Angeklagten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 17 Abs. 2 JGG, § 31 Abs. 2 JGG, § 89b Abs. 1 Satz 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Treffens einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe sowie über die Kosten des Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts bei der Verhängung einer Jugendstrafe; x

  • rewis.io

    Verhängung einer Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei einem zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bereits 23 Jahre alten Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2; JGG § 89b Abs. 1 S. 2
    Berücksichtigung des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts bei der Verhängung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe für einen inzwischen 24jährigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 101
  • StV 2016, 698
  • HRRS 2015 Nr. 1014
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 320/14

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung einer nicht erledigten

    Auszug aus BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15
    Die Strafkammer hat auch die für eine am 17. Juli 2011 begangene Straftat verhängte Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg vom 25. Oktober 2011 (Az.: 18 Ds 765 Js 41437/11 (195/11)) einbezogen und dabei übersehen, dass das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 12. Januar 2010 (Az.: 12 Ns 219/09) bei der nach den Maßgaben des § 55 StGB vorzunehmenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung Zäsurwirkung entfaltet, da dieses bezogen auf die im vorliegenden Verfahren abzuurteilende Tat vom 25. November 2007 die früheste von mehreren rechtskräftigen, unerledigten Vorverurteilungen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 320/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.02.2020 - StB 2/20

    Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei

    In einem solchen Fall kommt dem Erziehungsgedanken allerdings bereits bei der Bestimmung von Art und Dauer der jugendrechtlichen Sanktion ein - wenn überhaupt - allenfalls geringes Gewicht zu (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680 f.).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15

    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung

    Damit hat die Jugendkammer nicht bedacht, dass dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat der zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein allenfalls geringes Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Der Senat hat jedoch berücksichtigt, dass der Erziehungsgedanke angesichts des Alters der Angeklagten nur noch von vermindertem Gewicht ist (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015, 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f.; vom 5. April 2017, 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; Urteil vom 29. November 2017, 2 StR 460/16, juris Rn. 17 ff.).
  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Demgegenüber kann der Erziehungsgedanke, dessen Missachtung die Beschwerde beanstandet, für den zum Urteilszeitpunkt 38-jährigen Verurteilten allenfalls eine geringe Bedeutung haben (vgl. - für die Sanktionsbemessung - BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN; Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, NStZ 2018, 660, 661); dies hat das Oberlandesgericht ersichtlich im Blick gehabt (vgl. UA S. 3024).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    Aus dem gleichen Grund bedarf es im Rahmen dieses Anfrageverfahrens keiner Entscheidung, ob bei angenommenem Fehlen einer (nachhaltigen) Erziehungsbedürftigkeit die Sanktionierung mit einem Zuchtmittel - noch dazu gegenüber mittlerweile erwachsenen Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; Rose, NStZ 2023, 430, 433 jeweils mwN; eingehend Budelmann, Jugendstrafrecht für Erwachsene?, 2005, S. 80 ff.) - überhaupt (noch) in Betracht kommt.

    In mehreren weiteren Entscheidungen hat der 3. Strafsenat erwogen, sich dem obiter dictum des 1. Strafsenats (Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) anzuschließen, dies aber letztlich offen gelassen und seinerseits die Frage aufgeworfen, ob jedenfalls bei Straftätern, die im Zeitpunkt der Verurteilung erwachsen sind, der Erziehungsgedanke insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr sein könne (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681).

  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Die Aufhebung des Strafausspruchs lässt die Kompensationsentscheidung unberührt, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 3 StR 138/20, juris Rn. 8; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, StraFo 2015, 481, 482).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Im Rahmen der Prüfung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG wäre daher zu bedenken gewesen, dass dem Erziehungsgedanken nur noch ein geringeres Gewicht zukommen kann (vgl. Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 31 Rn. 28 aE; kritisch zu einem staatlichen Erziehungsrecht gegenüber Erwachsenen Senatsbeschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    - In einem Beschluss vom 20. August 2015 hat der 3. Senat in einem Fall, in dem der Angeklagte zur Tatzeit 16 Jahre und zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bereits 23 Jahre und sieben Monate alt war, die verhängte Jugendstrafe aufgehoben, bei deren Bestimmung sich das Landgericht "maßgebend' am Erziehungsgedanken orientiert hatte (BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17; Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588; Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat; vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17

    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat

    Die Teilaufhebung des Strafausspruchs lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138 Rn. 8 mwN und Beschluss vom 20. August 2008 - 3 StR 214/15 Rn. 6 (insoweit in NStZ 2016, 101 f. nicht abgedruckt)).
  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen

  • BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20

    Bindung an die Feststellungen des Gerichts als Grundlage für die Strafzumessung

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18

    Verhängung der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen (Unergiebigkeit des

  • LG Ravensburg, 25.01.2016 - 2 Ns 41 Js 10390/14

    Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld

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