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   BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14   

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BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14 (https://dejure.org/2014,38337)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14 (https://dejure.org/2014,38337)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 (https://dejure.org/2014,38337)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 25 GG; § 129 Abs. 1 StGB; § 202a StGB; § 263a StGB; § 73 Satz 1 IRG; Art. 2 Abs. 1 AuslieferungsV-USA
    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung (USA; türkischer Staatsangehöriger; Angriff auf Computernetzwerke von Finanzdienstleistern; Willkürmaßstab; Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit; Verbot grausamer, unmenschlicher oder ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Willkürverbots durch unzureichende fachgerichtliche Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit sowie der Straferwartung im Verfahren über die Auslieferung eines "Computerhackers" an die USA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 2 AuslfVtr USA, § 73 S 1 IRG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Begründung richterlicher Entscheidungen im Auslieferungsverfahren - hier: Auslieferung eines "Computerhackers" an die USA - Verletzung des Willkürverbots bei unzureichender fachgerichtlicher Prüfung der beiderseitigen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines türkischen Staatsbürgers aus Deutschland an die Vereinigten Staaten von Amerika zur Strafverfolgung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Begründung richterlicher Entscheidungen im Auslieferungsverfahren - hier: Auslieferung eines "Computerhackers" an die USA - Verletzung des Willkürverbots bei unzureichender fachgerichtlicher Prüfung der beiderseitigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines türkischen Staatsbürgers aus Deutschland an die Vereinigten Staaten von Amerika zur Strafverfolgung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines türkischen Staatsbürgers aus Deutschland an die Vereinigten Staaten von Amerika zur Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Begründung richterlicher Entscheidungen im Auslieferungsverfahren - hier: Auslieferung eines "Computerhackers" an die USA - Verletzung des Willkürverbots bei unzureichender fachgerichtlicher Prüfung der beiderseitigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung an die USA - und die Europäische Menschenrechtskonvention

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.12.2014)

    Cyber-Bankräuber: Meisterhacker darf vorerst nicht ausgeliefert werden

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.08.2014)

    Cyber-Bankraub: Türkei und USA streiten um Auslieferung

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.08.2014)

    Cyber-Bankraub: Ercan Findikoglus Anwalt im Interview

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslieferung bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Aussetzungsmöglichkeit (Hans Kromrey und Dr. Christine Morgenstern; ZIS 2014, 704-716)

Sonstiges (2)

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.06.2015)

    Cyberbankraub: Meisterhacker in die USA ausgeliefert

  • dtj-online.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 26.06.2015)

    Türke weist Schaden von 55 Millionen US-Dollar durch Computerbetrug zurück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 65
  • HRRS 2015 Nr. 87
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; 113, 154 ).

    Soll der in gegenseitigem Interesse bestehende zwischenstaatliche Auslieferungsverkehr erhalten und die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung unangetastet bleiben, so dürfen die Gerichte nur die Verletzung der unabdingbaren Grundsätze der deutschen Verfassungsordnung als unüberwindbares Hindernis für eine Auslieferung zugrunde legen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Ebenso wenig hat der Senat eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika beanstandet, wo dem Betroffenen wegen "schweren Mordes" eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Bewährung drohte (vgl. BVerfGE 113, 154 ff.).

    Bei schwersten Rechtsgutverletzungen kann die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar sein (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 113, 154 ), sofern für den Betroffenen zumindest eine praktische Möglichkeit besteht, seine Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    a) Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).

    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Ebenso zählt es wegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung, dass eine angedrohte oder verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ).

    Da das Grundgesetz von der Eingliederung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht (vgl. Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 23 bis Art. 26 GG; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ), gebietet es zugleich, im Rechtshilfeverkehr auch dann Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ), wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

    Da die einzelnen Staaten gerade im Bereich der Vermögensdelikte unterschiedliche Auffassungen über die Strafwürdigkeit hätten, sei diese Strafdrohung nicht unerträglich hart im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 108, 129 ).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; 113, 154 ).

    Ebenso zählt es wegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung, dass eine angedrohte oder verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ).

    Da das Grundgesetz von der Eingliederung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht (vgl. Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 23 bis Art. 26 GG; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ), gebietet es zugleich, im Rechtshilfeverkehr auch dann Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ), wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Bei schwersten Rechtsgutverletzungen kann die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar sein (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 113, 154 ), sofern für den Betroffenen zumindest eine praktische Möglichkeit besteht, seine Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Bei schwersten Rechtsgutverletzungen kann die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar sein (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 113, 154 ), sofern für den Betroffenen zumindest eine praktische Möglichkeit besteht, seine Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Angesichts der konkreten Chance auf vorzeitige Entlassung stand die drohende Freiheitsstrafe zu der - schwerwiegenden - Verfehlung nicht so außer Verhältnis, dass sie als schlechthin unangemessen anzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Tathandlung sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (BGHSt 27, 325 ; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05 -, NStZ-RR 2006, S. 267 ) das weiterführende und richtungsweisende Mitwirken beim Zustandekommen einer kriminellen Vereinigung; erforderlich, aber auch ausreichend sei es, dass der am Gründungsvorgang Beteiligte mit seinem Beitrag die Gründung wesentlich gefördert habe.
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Ohne einen Vergleich der jeweiligen Straferwartung lässt sich die Frage der Unzulässigkeit der Rechtshilfe sachgerecht nicht beurteilen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles müssen auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick behalten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93 -, NStZ 1993, S. 547).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Tathandlung sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (BGHSt 27, 325 ; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05 -, NStZ-RR 2006, S. 267 ) das weiterführende und richtungsweisende Mitwirken beim Zustandekommen einer kriminellen Vereinigung; erforderlich, aber auch ausreichend sei es, dass der am Gründungsvorgang Beteiligte mit seinem Beitrag die Gründung wesentlich gefördert habe.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ebenso wie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind auch im Auslieferungsverfahren Sache der Fachgerichte; das Bundesverfassungsgericht greift hier nur ein, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, wenn also der Fehler gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • BVerfG, 23.09.2008 - 2 BvR 936/08

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei der Entscheidung über die

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

  • BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10

    Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der

  • OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 2 AuslA 218/13

    Cyber-Bankraub: Türkei und USA streiten um Auslieferung

  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Das Oberlandesgericht habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 2014 (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, wistra 2015, S. 96) missachtet, wonach die jeweilige Straferwartung im Einzelfall zu bestimmen sei.

    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Begründung mit dem Ausmaß des drohenden Eingriffs in die persönliche Freiheit des Betroffenen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, wistra 2015, S. 96 ).

    Ohne einen Vergleich der jeweiligen Straferwartung lässt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Rechtshilfe sachgerecht nicht beurteilen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles müssen insoweit auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick behalten werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, wistra 2015, S. 96 ).

  • BVerfG, 09.03.2016 - 2 BvR 348/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte des ersuchenden Staates sind weder mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard noch mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen unvereinbar (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auf seine Verfassungsbeschwerde hin hob die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 20. November 2014 den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, WM 2015, S. 65 ff.).
  • BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14

    Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer

    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 301 OAus 136/23

    Brexit: Auslieferung nach Großbritannien möglich

    Nach allem droht dem Verfolgten unter Berücksichtigung der Schuldschwere des vorgeworfenen Sachverhalts im Hinblick auf den angegebenen Strafrahmen (der ohne weiteres mit der hiesigen Bewertung der "nicht geringen Menge" der gefährlichen Betäubungsmittel und den in Deutschland hierfür gegebenen Strafrahmen vergleichbar ist) jedenfalls keine unerträglich harte bzw. keine "schlechterdings - unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessene - Sanktion" (vgl. BVerfG WM 2015, 65 = wistra 2015, 96 = InfAuslR 2015, 129; BVerfGE 75, 1, 16 f.; NJW 1994, 2884; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 156; SLGH/Gleß/Wahl/Zimmermann, 6. Aufl. 2020, IRG § 73 Rn. 60, jeweils mwN).
  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Im Auslieferungsverfahren haben deutsche Gerichte zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte des ersuchenden Staates mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 10/14

    Angelegenheiten der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (hier:

    Willkürlich ist hiernach eine Maßnahme, die unabhängig von einem Schuldvorwurf bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken objektiv nicht mehr verständlich ist, eine offensichtlich einschlägige Norm nicht beachtet oder den Inhalt einer Norm krass missbraucht, ohne eine Begründung zu geben, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, die schlechthin unhaltbar sind (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14 -, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Beschluss vom 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 -, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 -).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 2 Ausl 27/16

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ruanda ist zulässig

    Es gebietet damit zugleich, insbesondere im Rechtshilfeverkehr, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerGE, aaO; Beschluss vom 20.11.14, WM 2015, 65), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

    Willkürlich ist hiernach eine Maßnahme, die unabhängig von einem Schuldvorwurf bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken objektiv nicht mehr verständlich ist, eine offensichtlich einschlägige Norm nicht beachtet oder den Inhalt einer Norm krass missbraucht, ohne eine Begründung zu geben, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, die schlechthin unhaltbar sind (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14 -, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Beschluss vom 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 -, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 -).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Das bedeutet, dass die Auffassung der deutschen Rechtsordnung von maß- und sinnvollem Strafen im Auslieferungsverkehr nur insoweit zur Geltung zu bringen ist, als sie Bestandteil zwingender, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland ist (vgl. BVerfG WM 2015, 65 = wistra 2015, 96 = InfAuslR 2015, 129; BVerfGE 75, 1, 16 f.; NJW 1994, 2884; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 156; jeweils mwN; SLGH /Gleß/Wahl/Zimmermann, 6. Aufl. 2020, IRG § 73 Rn. 60 mwN).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2015 - 2 AuslA 218/13

    Auslieferungsverfahren: Unzulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • KG, 07.03.2018 - 151 AuslA 124/17

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Ungarn: Rücküberstellungsvorbehalt bei

  • KG, 15.02.2019 - 4 AuslA 10/18

    Auslieferung an Belarus

  • KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18

    Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15

    Im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina gilt kein grenzüberschreitendes Verbot der

  • KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Überprüfung der amtsgerichtlichen

  • OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16

    Auslieferung eines Verfolgten an die Demokratische Volksrepublik Algerien wegen

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 1 AR 12/20

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung gegen

  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16

    Auslieferung; Albanien; Vollstreckung; lebenslange Freiheitsstrafe

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19

    Auslieferung nach Schottland zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen

  • KG, 08.07.2020 - 5 Ws 74/20

    Anwendungsbereich des § 54a IRG

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