Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29912
BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15 (https://dejure.org/2015,29912)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2015 - 3 StR 259/15 (https://dejure.org/2015,29912)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2015 - 3 StR 259/15 (https://dejure.org/2015,29912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 255 StGB; § 249 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Schwere räuberische Erpressung durch Drohung mit einer in Wahrheit nicht existierenden Kofferbombe (Drohmittel; objektive Eignung; erkennbare Ungefährlichkeit; äußeres Erscheinungsbild; Scheinwaffe; Fassen der Verwendungsabsicht während der Tatausführung; Irrtum des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Strafverfahren wegen schweren Raubs und schwerer räuberischer Erpressung: Qualifikation durch Drohung mit einer angeblichen Kofferbombe

  • IWW

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 265 StPO, § 250 Abs. 1 Buchst. b StGB, § 301 StPO, § 20 StGB, § 64 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einsatz eines Koffers (hier: "Kofferbombe") als Drohmittel zur Erlangung des Geldes i.R.d. schweren räuberischen Erpressung; Prüfung der Schuldfähigkeit bzgl. Konsums von Tabletten und Alkohol vor Tatbegehung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren Raubs und schwerer räuberischer Erpressung: Qualifikation durch Drohung mit einer angeblichen Kofferbombe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a-b)
    Einsatz eines Koffers (hier: "Kofferbombe") als Drohmittel zur Erlangung des Geldes i.R.d. schweren räuberischen Erpressung; Prüfung der Schuldfähigkeit bzgl. Konsums von Tabletten und Alkohol vor Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankerpressung mit leerem Koffer - die vermeintliche Kofferbombe

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Restriktive Auslegung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB beim Beisichführen "schein-untauglicher Sachen" (Dr. Tamina Preuß; HRRS 2016, 466-471)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 215
  • JR 2016, 337
  • HRRS 2015 Nr. 1019
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13

    Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter

    Auszug aus BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15
    Nach dem Wortlaut der Norm ist es weder erforderlich, dass das mitgeführte Werkzeug oder Mittel seiner Beschaffenheit nach objektiv geeignet ist, das Opfer durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu nötigen, noch bedarf es überhaupt seines derartigen Einsatzes; denn es kommt nur auf eine entsprechende subjektive Intention des Täters bei der Tatausführung sowie sein Bewusstsein an, das Werkzeug oder Mittel für diesen Zweck gebrauchsbereit bei sich zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110 zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB).
  • BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erforderliche tragfähigen, verstandesmäßig

    Auszug aus BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15
    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter - wie hier festgestellt - zu diesen subjektiven Überlegungen erst während der Begehung der Tat gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB), sodass der Qualifikationstatbestand im Allgemeinen dann ohne weiteres erfüllt ist, wenn der Täter das Werkzeug oder Mittel entsprechend seiner Absicht sogar tatsächlich einsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373).
  • BGH, 18.08.2010 - 2 StR 295/10

    Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffen; Täuschung; objektive

    Auszug aus BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15
    Soweit die Rechtsprechung wegen der weiten Fassung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB den Tatbestand einschränkend dahin auslegt, dass dieser nicht auf Fälle Anwendung finden soll, in denen die objektive Ungefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild offenkundig auf der Hand liegt (s. etwa BGH, Urteil vom 18. August 2010 - 2 StR 295/10, NStZ 2011, 278 mwN), ist ein derartiger Sachverhalt hier entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht gegeben; denn ob der Koffer eine Bombe enthielt oder nicht, war nach seinem äußeren Erscheinungsbild gerade nicht erkennbar.
  • BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02

    Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher

    Auszug aus BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15
    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter - wie hier festgestellt - zu diesen subjektiven Überlegungen erst während der Begehung der Tat gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB), sodass der Qualifikationstatbestand im Allgemeinen dann ohne weiteres erfüllt ist, wenn der Täter das Werkzeug oder Mittel entsprechend seiner Absicht sogar tatsächlich einsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht