Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2015 - 3 StR 406/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40930
BGH, 08.12.2015 - 3 StR 406/15 (https://dejure.org/2015,40930)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 StR 406/15 (https://dejure.org/2015,40930)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 StR 406/15 (https://dejure.org/2015,40930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 2 StPO, § 22 Abs 1 Nr 2 SOG ND, § 23 Abs 1 Nr 1 SOG ND, § 23 Abs 1 Nr 3 SOG ND, § 26 Abs 1 Nr 1 SOG ND
    Strafverfahren: Verwendung der Erkenntnisse einer gefahrenabwehrrechtlichen Durchsuchung während einer Verkehrskontrolle

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Nds. SOG, § 22 Nds. SOG, § 22 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG, § 26 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG, § 161 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unverwertbarkeit der aus der Durchsuchung eines PKWs gewonnenen Erkenntnisse wegen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verwendung der Erkenntnisse einer gefahrenabwehrrechtlichen Durchsuchung während einer Verkehrskontrolle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung - zur Gefahrenabwehr ohne Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nds. SOG § 22 Abs. 1 Nr. 2; SOG § 23 Abs. 1 Nr. 1
    Unverwertbarkeit der aus der Durchsuchung eines PKWs gewonnenen Erkenntnisse wegen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren: Verwendung der Erkenntnisse einer gefahrenabwehrrechtlichen Durchsuchung während einer Verkehrskontrolle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 176
  • StV 2017, 435
  • HRRS 2016 Nr. 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Die Durchsuchung des Fahrzeugs ohne vorherige richterliche Anordnung war nach hessischem Gefahrenabwehrrecht zulässig, die aufgefundenen Beweismittel waren gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO verwertbar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176 zu §§ 22, 23 Nds. SOG).

    Danach gestatten die gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften insbesondere auch die Suche nach illegalen Betäubungsmitteln (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176 zu den insoweit nahezu gleichlautenden §§ 22, 23, 26 Nds. SOG; Pewestorf/Söllner/Tölle, Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht, S. 320 Rn. 215).

    c) Der polizeirechtlichen Rechtmäßigkeit der Maßnahme steht nicht entgegen, dass zum Zeitpunkt der Fahrzeugdurchsuchung bereits ein Anfangsverdacht einer Straftat gegen den Angeklagten vorlag, der auch ein Vorgehen nach §§ 102, 105 StPO ermöglicht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; kritisch Mosbacher, JuS 2016, 706, 708).

    (c) Der 3. Strafsenat (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; kritisch Mosbacher, JuS 2016, 706, 708) geht ausdrücklich von einem möglichen Nebeneinander von Strafprozessrecht und Gefahrenabwehrrecht aus.

    Vielmehr setzt die Datenverwendung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich nur voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 79 mwN; so wohl auch BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 5 StR 173/13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 161 Rn. 18b, c), sie zur Aufklärung einer Straftat dienen, aufgrund derer eine solche Maßnahme nach der Strafprozessordnung hätte angeordnet werden dürfen, und dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Beweisgewinnung gemäß der Strafprozessordnung vorgelegen haben.

  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Insbesondere bei sogenannten Gemengelagen, in denen die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv handeln kann und will, bleiben strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen grundsätzlich nebeneinander anwendbar (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123 mwN; vom 17. Januar 2018 - 2 StR 180/17, NStZ-RR 2018, 146; Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176).

    War die Durchsuchung damit gefahrenabwehrrechtlich zulässig, konnten die daraus gewonnenen Erkenntnisse auch im Strafverfahren verwendet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15 aaO; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16 aaO).

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

    Dass dieser Zweck nicht auch der Gefahrenabwehr gedient haben könnte und somit die aus der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse wegen der Gleichrangigkeit von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht hätten verwendet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2015 - 3 StR 406/15, juris; Beschluss vom 15.11.2017 - 2 StR 128/17, NStZ 2018, 296 ), lässt sich dem Urteil gerade nicht entnehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht