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   BGH, 08.09.2016 - StB 27/16   

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https://dejure.org/2016,30735
BGH, 08.09.2016 - StB 27/16 (https://dejure.org/2016,30735)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2016 - StB 27/16 (https://dejure.org/2016,30735)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2016 - StB 27/16 (https://dejure.org/2016,30735)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 120 StPO; § 121 StPO
    Schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person (Erstreckung des Schutzbereichs auf Verstorbene); dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation im Ausland (IS); ...

  • lexetius.com

    VStGB § 8 Abs. 1 Nr. 9

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 Nr 9 VStGB
    Kriegsverbrechen gegen Personen: Verstorbener als nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB, § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB, Art. 9 Abs. 1 IStGH-Statut, § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 1 VStGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 89a Abs. 1, 2 Nr. 2 StGB, § 2 Abs. 3 WaffG, § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haftfortdauer aufgrund des dringenden Tatverdachts der Beteiligung als Mitglied an einer terrorristischen Vereinigung im Ausland; Schutz eines Verstorbenen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

  • rewis.io

    Kriegsverbrechen gegen Personen: Verstorbener als nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VStGB § 8 Abs. 1 Nr. 9
    Anordnung der Haftfortdauer aufgrund des dringenden Tatverdachts der Beteiligung als Mitglied an einer terrorristischen Vereinigung im Ausland; Schutz eines Verstorbenen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 Völkerstrafgesetzbuch ( VStGB )

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Haftfortdauer aufgrund des dringenden Tatverdachts der Beteiligung als Mitglied an einer terrorristischen Vereinigung im Ausland; Schutz eines Verstorbenen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 Völkerstrafgesetzbuch ( VStGB )

  • datenbank.nwb.de

    Kriegsverbrechen gegen Personen: Verstorbener als nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Leichenschändung als Kriegsverbrechen (Lars Berster; ZIS 2017, 264-273)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3604
  • HRRS 2016 Nr. 928
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.2009 - StB 34/09

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts;

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - StB 27/16
    Das folgt hinsichtlich der Mitgliedschaft des Angeklagten in einer terroristischen Vereinigung im Ausland entweder unmittelbar aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StGB § 129b Anwendbarkeit 1) oder - ebenso wie im Hinblick auf den Verstoß gegen § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG - aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, weil der Angeklagte Deutscher ist und das Gebiet, in dem er sich als Mitglied des ISIG bzw. IS bei den Kampfhandlungen beteiligte, effektiv keiner staatlichen Strafgewalt unterlag.
  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - StB 27/16
    Nachdem der Senat diesen Haftbefehl durch Beschluss vom 28. Juli 2016 (AK 41/16) wegen Unverhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft auf dessen Grundlage aufgehoben hat, wird die Untersuchungshaft nunmehr aufgrund des Haftbefehls des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Juni 2016 (5 - 3 StE 4/16 3/16) vollzogen.
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    a) Die danach strafbewehrte schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person erfasst auch Verstorbene; die Vorschrift dient insoweit dem Schutz der Totenehre bzw. der über den Tod hinaus fortwirkenden Würde des Menschen (BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 27/16, NJW 2016, 3604, 3606; MüKoStGB/Zimmermann/Geiß, aaO Rn. 204; vgl. auch Werle/Jeßberger, aaO Rn. 1238).
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Sie können auch im deutschen Recht als Anwendungshilfen herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 27/16, BGHR VStGB § 8 Abs. 1 Nr. 9 Zu schützende Person 1 Rn. 22; Werle/Epik, JZ 2018, 261, 262; kritisch Ambos, NJW 2017, 3672).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2016 - 3 StE 4/16

    Kriegsverbrechen gegen Personen: Verstorbener als nach dem humanitären

    Siehe vorgehend die Haftentscheidung des Bundesgerichtshofs in dieser Sache: BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 8.9.2016, Az.: StB 27/16 - juris.

    Überdies ist er eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Sinne § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, der auch Verstorbene schützt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016, StB 27/16), schuldig, weil er am 7. November 2013 den Leichnam eines gegnerischen Soldaten oder Milizionärs schändete.

  • BGH, 09.03.2022 - AK 6/22

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch entwürdigende oder erniedrigende

    Die danach strafbewehrte schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person erfasst auch Verstorbene; die Vorschrift dient insoweit dem Schutz der Totenehre bzw. der über den Tod hinaus fortwirkenden Würde des Menschen (BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, juris Rn. 91 [insoweit in BGHSt 65, 286 nicht abgedruckt]; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, BGHSt 62, 272 Rn. 15 f.; Beschluss vom 8. September 2016 - StB 27/16, BGHR VStGB § 8 Abs. 1 Nr. 9 Zu schützende Person 1 - Verstorbener; Werle/Epik JZ 2018, 261, 262; MüKoStGB/Geiß/Zimmermann, 3. Aufl., § 8 VStGB Rn. 204 mwN).

    Daneben steht das Tragen bzw. der Besitz von Schusswaffen ohne Waffenschein nach den §§ 39, 41 des syrischen Präsidialerlasses Nr. 51 vom 24. September 2001 am Tatort ebenfalls unter Strafe (BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 27/16, NJW 2016, 3604 Rn. 23).

  • KG, 01.03.2017 - (2A) 172 OJs 26/16

    Kriegsverbrechen gegen Personen im Irak: Ablichten und Posieren mit abgetrennten

    Die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB strafbewehrte schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person - wozu gemäß § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB Angehörige der Streitkräfte und Kämpfer der gegnerischen Partei zählen, die die Waffen gestreckt haben oder die in sonstiger Weise wehrlos sind - erfasst auch Verstorbene (Anschluss an BGH NJW 2016, 3604 und OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5-3 StE 2/16-4-1/16 -).

    70 Die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB strafbewehrte schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person - wozu gemäß § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB insbesondere Angehörige der Streitkräfte und Kämpfer der gegnerischen Partei zählen, welche die Waffen gestreckt haben oder in sonstiger Weise wehrlos sind - erfasst auch Verstorbene (vgl. BGH NJW 2016, 3604, 3606 sowie nachfolgend OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. November 2016 - 5-3 StE 4/16-4-3/16 - zitiert nach Juris, Rn. 235; ausführlich OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O., Rn. 145 ff. bezüglich § 8 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit Abs. 6 Nr. 2 VStGB; ferner Werle/Jeßberger , Völkerstrafrecht, 4. Aufl., Rn. 1238 und Zimmermann/Geiß , a.a.O., Rn. 8, 204).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2018 - 32 OJs 9/17

    Verhöhnung gegnerischer gefallener Soldaten durch trophäengleiches Posieren neben

    Vielmehr entspricht es der zwischenzeitlich gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte, dass auch Verstorbene unter den Schutzbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB fallen können; die Vorschrift dient insoweit dem Schutz der Totenehre bzw. der über den Tod hinaus fortwirkenden Würde des Menschen (grundlegend BGH NJW 2017, 3667, 3668 f.; vgl. auch NJW 2016, 3604, 3606; OLG Frankfurt BeckRS 2016, 19047 je zu § 8 Abs. 6 Nr. 2 VStGB; KG BeckRS 2017, 108262 zu § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB; zustimmend MüKo- Geiß/Zimmermann aaO § 8 VStGB Rn. 204; Werle/Jeßberger aaO Rn. 1238; ablehnend Berster ZIS 2017, 264; kritisch auch Ambos NJW 2017, 3672; Oehmichen FD-StrafR 2017, 396055).
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