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   BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12   

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https://dejure.org/2016,37361
BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2016,37361)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2016 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2016,37361)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2016 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2016,37361)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 G... G; Art. 103 Abs. 2 GG; § 242 Abs. 1 StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 261 Abs. 2 StGB; § 132 Abs. 2 GVG; § 132 Abs. 4 GVG
    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen (grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage); gesetzesalternative Verurteilung (Fälle des gewerbsmäßig begangenen Diebstahls und der gewerbsmäßigen Hehlerei; Fälle verschiedener Katalogtaten der Geldwäsche; Zulässigkeit der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 261 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB, § ... 261 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 261 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB, §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, §§ 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 260 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 261 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG, § 132 Abs. 3 GVG, § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB, Art. 103 Abs. 2, Art. 1 Abs. 1 GG, 2 StGB, § 132 Abs. 4 GVG, Art. 6 Abs. 2 EMRK, § 261 StGB, § 246 StGB, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 264 StPO, §§ 261, 264, 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 StPO, § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB, § 261 Abs. 5 StGB, § 261 Abs. 9 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorlage bzgl. der Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzesalternativen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei; Vorlage bzgl. der Frage des Ausschlusses der gesetzesalternativen Verurteilung bei gleichzeitiger Erfüllung des ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage bzgl. der Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzesalternativen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei; Vorlage bzgl. der Frage des Ausschlusses der gesetzesalternativen Verurteilung bei gleichzeitiger Erfüllung des ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage bzgl. der Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzesalternativen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei; Vorlage bzgl. der Frage des Ausschlusses der gesetzesalternativen Verurteilung bei gleichzeitiger Erfüllung des ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung erneut dem Großen Senat vor

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Totgesagte leben länger", oder: Ungleichartige Wahlfeststellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nochmals: der Streit um die Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diebstahl oder Hehlerei? - oder: die Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

  • lto.de (Kurzinformation)

    2. Strafsenat legt erneut Frage zur Wahlfeststellung vor: Großer Senat soll zur Zulässigkeit der Wahlfeststellung entscheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung erneut dem Großen Senat vor

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Wahlfeststellung

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zukunft der Wahlfeststellung (Benedikt Linder; ZIS 2017, 311-323)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2017 Nr. 258
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (56)

  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Von dieser Rechtsprechung rückten die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 (RGSt 68, 257, 259 ff.) ab.

    Grundsätzlich waren nach ihrer Auffassung zwar alternative Tatsachenfeststellungen als Anlass für eine Verurteilung nur dann zulässig, wenn die Alternativen lediglich verschiedene Ausführungsarten desselben Delikts betrafen, nicht aber, wenn verschiedene Straftatbestände in Frage stehen (RGSt 68, 257 f.).

    Diese Ausnahme diene der Vermeidung ungerechter Freisprechungen oder "erzwungener Feststellungen', von deren Richtigkeit der Tatrichter selbst nicht überzeugt sei (RGSt 68, 257, 258; krit. dazu Freund in Festschrift für Wolter, 2013, S. 33, 55).

    Der Auftrag, die Frage der Wahlfeststellung zu klären, führe aus diesem Aufgabenkreis hinaus (RGSt 68, 257, 259).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung sei berechtigt, "zur Ergänzung einer im Verfahrensrecht vorhandenen Gesetzeslücke' auch "rechtsschöpferisch' tätig zu werden (RGSt 68, 257, 259).

    Dementsprechend sei das Reichsgericht bei der Ausgestaltung des Beweisantragsrechts vorgegangen (RGSt 68, 257, 259 f.).

    Die Zulassung einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei trage dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung, weil dieses der Tat des Hehlers dieselbe sittliche Missbilligung angedeihen lasse wie derjenigen des Diebes (RGSt 68, 257, 262).

    Warum die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts sie - entgegen vormaliger Rechtsprechung (RGSt 22, 213, 216) - nicht daran messen wollten, sondern dem "Verfahrensrecht' zugeordnet haben (RGSt 68, 257, 259), ist den Gründen des Plenarbeschlusses nicht zu entnehmen (vgl. Haas, HRRS 2016, 190, 191).

    Ein "zwingendes Bedürfnis' für die Zulassung einer Ausnahme vom Grundsatz der eindeutigen Verurteilung zur Vermeidung eines als ungerecht betrachteten Freispruchs (RG aaO, RGSt 68, 257, 262) besteht bei Eingreifen eines gesetzlichen Auffangtatbestands nicht.

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 194).

    Es ist vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er eine erkannte Strafbarkeitslücke bestehen lassen oder durch eine Regelung schließen will (vgl. BVerfG aaO, BVerfGE 126, 170, 197).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen nicht so weit ausgelegt werden, dass sie in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen (vgl. BVerfG aaO, BVerfGE 126, 170, 198).

    Der gesetzesalternative Schuldspruch läuft dann jedoch der Sache nach auf eine "Entgrenzung' von Tatbeständen oder auf eine "Verschleifung' zweier Straftatbestände durch alternative Vereinigung der Einzelvoraussetzungen hinaus, die noch über die verfassungsrechtlich zu beanstandende "Verschleifung' von verschiedenen Tatbestandsmerkmalen einer einzigen Strafnorm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198) hinausgeht.

    Es eröffnet in Grenzfällen für die Rechtsprechung ein Präzisierungsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Der Begriff der Strafbarkeit betrifft dabei sowohl die Voraussetzungen der Strafbarkeit als auch das Strafmaß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 288).

    Insofern ist die Strafandrohung für die Charakterisierung, Bewertung und Auslegung des Straftatbestands von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286; Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 153 f.).

    Die Verjährung der Strafverfolgung lässt das Unrecht und die Schuld des Täters unberührt (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 294); sie führt zur Einstellung des Verfahrens.

    Die Strafnorm, die eine Tat kennzeichnet, gestattet den Strafgerichten als gesetzliche Eingriffsermächtigung ein sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Für den Bereich des Strafrechts wird dieses Anliegen im Schuldgrundsatz aufgenommen (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 197 f.; abl. Stuckenberg, GA 2016, 687, 692 ff.).

    Bis zum Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (BVerfGE 133, 168, 199).

    Sie verlangt den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor diese dem Verurteilten im Rechtsverkehr vorgehalten werden darf (BVerfGE 133, 168, 202).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Insofern ist die Strafandrohung für die Charakterisierung, Bewertung und Auslegung des Straftatbestands von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286; Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 153 f.).

    cc) Dem Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG unterliegt auch die Strafandrohung (BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 153), die in einem angemessenen Verhältnis zur konkreten Tat stehen muss (zur "Schuldspruchakzessorietät' der Strafbemessung Freund in Festschrift für Wolter, 2013, S. 33, 41).

    Die Legislative ist verpflichtet, die Grenzen der Strafbarkeit selbst zu bestimmen; sie darf diese Entscheidung nicht einer anderen staatlichen Gewalt, der Strafjustiz, überlassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 153).

  • RG, 09.11.1891 - 2638/91

    1. Ist die Geldsumme, welche nach §. 155 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Der Grundsatz "nullum crimen sine lege' beherrsche das Strafrecht so sehr, dass eine Strafe nur ausgesprochen werden dürfe, wenn die zur Bestrafung herangezogene Handlung derart festgestellt werden könne, dass sie ein bestimmtes Strafgesetz erfülle, weil in ihr sämtliche Merkmale einer bestimmten Strafnorm zu finden seien (vgl. RG, Urteil vom 9. November 1891 - Rep. 2638/91, RGSt 22, 213, 216).

    2638/91, RGSt 22, 213, 216; Urteil vom 8. April 1892 - Rep.

    Warum die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts sie - entgegen vormaliger Rechtsprechung (RGSt 22, 213, 216) - nicht daran messen wollten, sondern dem "Verfahrensrecht' zugeordnet haben (RGSt 68, 257, 259), ist den Gründen des Plenarbeschlusses nicht zu entnehmen (vgl. Haas, HRRS 2016, 190, 191).

  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15

    Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Zur Feststellung des Herrührens von Gegenständen aus einer Katalogvortat reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn sich aus den erwiesenen Umständen zumindest in groben Zügen eine Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, BGHR StGB § 261 Vortat 1; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538 f.).

    Täter und Teilnehmer der Vortat müssen dem Geldwäscher nicht bekannt sein, ebenso wenig die Modalitäten der Vortat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538 f.).

  • BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    1. Der Senat hat im Hinblick auf die erfolgte Verurteilung der Angeklagten wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei durch Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12 (StV 2014, 580 ff.) gemäß § 132 Abs. 3 GVG bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie an der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer gesetzesalternativen Verurteilung festhalten.

    Bei seiner Anwendung können ein abstrakter Rechtsnormvergleich (vgl. LK/Dannecker, StGB, 12. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 136, 154 mwN) oder ein auf die konkrete Fallkonstellation bezogener Vergleich (vgl. Jahn, JuS 2014, 753, 755) oder - nach der Eliminierungsmethode der jüngeren Rechtsprechung - gegebenenfalls ein Vergleich nur der Grundtatbestände unter Ausblendung der in einer Sachverhaltsalternative einseitig vorkommenden Erschwerungsgründe in Frage kommen (abl. dazu Günther aaO S. 120).

  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Auch der Große Senat für Strafsachen folgte ihm (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 392 ff. mit Anm. Dreher, MDR 1957, 179 f. und Heinitz, JR 1957, 126 ff.).

    Über die Beschränkung der Ausnahmefälle auf das rechtsethisch und psychologisch Vergleichbare hinaus darf nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht hinweggegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 394).

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
    Grundsätzlich dürfe ein Angeklagter deshalb nur verurteilt werden, wenn ihm eine bestimmte Straftat nachgewiesen werden kann (BGH, Urteil vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 153).

    In einem solchen Fall müsse sich die Verurteilung auf das Vergleichbare beschränken, so bei der Möglichkeit von schwerem Raub oder Unterschlagung auf Diebstahl oder Unterschlagung (BGH, Urteil vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 183 f. mit Anm. Hruschka, NJW 1973, 1804 ff.; anders für schweren Raub oder Hehlerei BGH, Urteil vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 154).

  • RG, 29.09.1884 - 1763/84

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine alternative Frag- und Feststellung im

  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

  • BGH, 24.06.2014 - 1 ARs 14/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09

    Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes;

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz);

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

  • RG, 30.04.1919 - III 156/19

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine sogenannte wahlweise Feststellung

  • BGH, 16.07.2014 - 5 ARs 39/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

  • BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

    BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52

    Rechtsmittel

  • RG, 01.02.1921 - II 899/20

    Ist wahlweise Feststellung von Diebstahl mittels Einbruchs und Diebstahl mittels

  • RG, 04.01.1922 - II 538/22

    1. Dürfen die verschiedenen Begehungsarten des Vergehens nach § 348 Abs. 2 StGB.

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

  • RG, 18.06.1920 - II 476/20

    Ist beim schweren Diebstahl die wahlweise Feststellung der Erschwerungsgründe des

  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 1/74

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Mitwirken beim Absatz betrügerisch

  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 353/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

  • RG, 19.04.1921 - 483/21

    Ist die wahlweise Feststellung zulässig, daß ein Raub unter Mitführung von Waffen

  • RG, 08.04.1892 - 822/92

    Ist es zulässig, die unter den verschiedenen Nummern des §. 243 St.G.B.'s

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen

    Der Senat folgt der nach wie vor herrschenden Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Rechtsfigur der gesetzesalternativen Verurteilung mit Art. 103 Abs. 2 GG in Einklang steht (vgl. hierzu: Beschlüsse 1. StrS NStZ-RR 2014, 308, 3. StrS NStZ-RR 2015, 39, 4. StrS NStZ-RR 2015, 40 und 5. StrS NStZ-RR 2014, 307; 2. StrS: Anfragebeschluss NStZ 2014, 392; Vorlagebeschluss StraFo 2016, 81 [Rücknahmebeschluss vom 09.08.2016, juris]; erneuter Vorlagebeschluss vom 02.11.2016 - 2 StR 495/12).
  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das

    Aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Vorrang des Gesetzes folgt zwar kein Verbot, vom Gesetzgeber nicht gesehene Regelungslücken im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen; hat der Gesetzgeber jedoch eine Lücke erkannt, ist es auf Grund der Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG seine Aufgabe zu entscheiden, ob er die erkannte Regelungslücke bestehen lassen oder durch eine Regelung schließen will (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 2. November 2016 - 2 StR 495/12 Rn. 41, 87; Beschluss vom 27. Mai 2020 - 1 StR 118/20 Rn. 21).
  • AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16

    Wahlfeststellung, psychologische Gleichartigkeit der Delikte

    Über den Vorlagebeschluss des 2. Strafsenats vom 02.11.2016 ist noch nicht entschieden worden (BGH 2. Strafsenat, 2 StR 495/12).
  • OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 418/19

    Geld unbekannter Herkunft weitergeleitet: Anwalt macht sich strafbar!

    Für die Vortat im Rahmen des Geldwäschetatbestandes ist weder eine vollendete Tat erforderlich (solange nur der Versuch an sich strafbar ist, was beim Betrug der Fall ist, § 263 Abs. 2 StGB) noch muss ein konkreter Täter bekannt sein (BGH, Urteil vom 21.01.2016 - 4 StR 384/15; Urteil vom 02.11.2016 - 2 StR 495/12, Rz. 6 - jeweils nach juris; MüKo, StGB, 3. Aufl., Bd. IV, Bearbeiter Neuhäuser, § 261 Rz. 46 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.11.2019 - 4 U 418/19

    Straftatbestand der Geldwäsche

    Für die Vortat im Rahmen des Geldwäschetatbestandes ist weder eine vollendete Tat erforderlich (solange nur der Versuch an sich strafbar ist, was beim Betrug der Fall ist, § 263 Abs. 2 StGB) noch muss ein konkreter Täter bekannt sein (BGH, Urteil vom 21.01.2016 - 4 StR 384/15; Urteil vom 02.11.2016 - 2 StR 495/12, Rz. 6 - jeweils nach juris; MüKo, StGB, 3. Aufl., Bd. IV, Bearbeiter Neuhäuser, § 261 Rz. 46 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2023 - 19 B 435/23

    Indizierung; Jugendgefährdung; Prüfstelle; Zwölfer-Gremium;

    Das schließlich geltend gemachte "Verbot der Tatbestandsschleifung" und die zur Begründung angeführten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 - und des Bundesgerichtshofs vom 2. November 2016 - 2 StR 495/12 - betreffen die mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG besonderen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Anforderungen an deren Auslegung.
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