Rechtsprechung
BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 73c StGB; § 45 StPO; § 111i Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 3 S. 2 StPO
Fehlende Berücksichtigung der Härtefallvorschrift bei Absehen vom Verfall aufgrund entgegenstehender Ansprüche; Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Gegenerklärung im Revisionsverfahren - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 73c StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Verwerfen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Aufhebung der Entscheidung bzgl. des Absehens von der Anordnung des Wertersatzverfalls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Aufhebung der Entscheidung bzgl. des Absehens von der Anordnung des Wertersatzverfalls
- rechtsportal.de
Verwerfen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Aufhebung der Entscheidung bzgl. des Absehens von der Anordnung des Wertersatzverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
- BGH, 26.04.2017 - 5 StR 615/16
Papierfundstellen
- HRRS 2017 Nr. 325
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.2016 - 5 StR 150/16
Betäubungsmitteldelikt: Erforderliche Feststellungen bei Anordnung des …
Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
Denn es hat die auch in diesem Zusammenhang belangvolle Härtevorschrift des § 73c StGB nicht erkennbar bedacht (s. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 5 StR 150/16, NStZ-RR 2016, 339). - BGH, 12.05.2010 - 1 StR 530/09
Unbegründete Anhörungsrüge (verweigerte Bestellung eines neuen …
Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
Da sie keine absolute Ausschlussfrist darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312), hat der Senat jedoch - um einen Nachteil für den Angeklagten völlig auszuschließen - die Antragsschrift des Generalbundesanwalts dem Wahlverteidiger zur Stellungnahme übersandt; dieser hat die Gelegenheit wahrgenommen, sich ergänzend zu äußern. - BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begriff der Frist: Frist zur Abgabe …
Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
Der Antrag ist abzulehnen, weil es sich bei der genannten Frist nicht um eine solche im Sinne von § 44 Satz 1 StPO handelt (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496;… Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 29; jeweils mwN).