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   BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16   

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https://dejure.org/2017,6248
BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16 (https://dejure.org/2017,6248)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - 5 StR 615/16 (https://dejure.org/2017,6248)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 5 StR 615/16 (https://dejure.org/2017,6248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73c StGB; § 45 StPO; § 111i Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 3 S. 2 StPO
    Fehlende Berücksichtigung der Härtefallvorschrift bei Absehen vom Verfall aufgrund entgegenstehender Ansprüche; Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Gegenerklärung im Revisionsverfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 73c StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Aufhebung der Entscheidung bzgl. des Absehens von der Anordnung des Wertersatzverfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Aufhebung der Entscheidung bzgl. des Absehens von der Anordnung des Wertersatzverfalls

  • rechtsportal.de

    Verwerfen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Aufhebung der Entscheidung bzgl. des Absehens von der Anordnung des Wertersatzverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2017 Nr. 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2016 - 5 StR 150/16

    Betäubungsmitteldelikt: Erforderliche Feststellungen bei Anordnung des

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
    Denn es hat die auch in diesem Zusammenhang belangvolle Härtevorschrift des § 73c StGB nicht erkennbar bedacht (s. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 5 StR 150/16, NStZ-RR 2016, 339).
  • BGH, 12.05.2010 - 1 StR 530/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (verweigerte Bestellung eines neuen

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
    Da sie keine absolute Ausschlussfrist darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312), hat der Senat jedoch - um einen Nachteil für den Angeklagten völlig auszuschließen - die Antragsschrift des Generalbundesanwalts dem Wahlverteidiger zur Stellungnahme übersandt; dieser hat die Gelegenheit wahrgenommen, sich ergänzend zu äußern.
  • BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begriff der Frist: Frist zur Abgabe

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
    Der Antrag ist abzulehnen, weil es sich bei der genannten Frist nicht um eine solche im Sinne von § 44 Satz 1 StPO handelt (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 29; jeweils mwN).
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