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   BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16   

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https://dejure.org/2016,48088
BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,48088)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - 5 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,48088)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 5 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,48088)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 S 4 StPO
    Strafverfahren: Fehlende Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zum Verständigungsvorschlag des Gerichts

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 257c StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 257c Abs. 3 Satz 4 StPO, § 345 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Hinweis- und Protokollierungspflichten im Hinblick auf einen gerichtlichen Verständigungsvorschlag

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlende Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zum Verständigungsvorschlag des Gerichts

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Fehlende Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zum Verständigungsvorschlag des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung der Hinweis- und Protokollierungspflichten im Hinblick auf einen gerichtlichen Verständigungsvorschlag

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1336
  • NStZ-RR 2017, 87
  • HRRS 2017 Nr. 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13

    Verständigung (Unzulässigkeit einer Verständigung, die nicht den gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16
    Soweit der Beschwerdeführer nach Kenntniserlangung von der Stellungnahme des Generalbundesanwalts geltend macht, dass ein weiterer Fehler darin zu sehen wäre, dass die Staatsanwaltschaft dem Verständigungsvorschlag nicht zugestimmt habe und das Landgericht gleichwohl von einer Verfahrensverständigung in den Urteilsgründen ausgegangen sei (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13, BGHR StPO § 257c Verständigung 5), ist dem Senat eine Prüfung des behaupteten Verfahrensfehlers verwehrt.
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16
    Sie konnte bei der vorliegenden Sachverhaltskonstellation den Rückzahlungsanspruch des Kreditinstituts gegenüber den Darlehensnehmern als völlig wertlos ansehen, weil diese weder finanziell in der Lage noch willens waren, die Darlehensraten zu bedienen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16
    Denn ausschließlich die in der Revisionsbegründungsschrift innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO erklärte Angriffsrichtung der erhobenen Verfahrensrüge bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, NJW 2015, 265, und vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16
    Für die Beurteilung, ob eine Verfahrensverständigung entsprechend den Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist (vgl. BVerfGE 133, 168), ist jedoch auch erforderlich, dass die Staatsanwaltschaft dem Verständigungsvorschlag zustimmt (§ 257c Abs. 3 Satz 4 StPO).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16
    Denn ausschließlich die in der Revisionsbegründungsschrift innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO erklärte Angriffsrichtung der erhobenen Verfahrensrüge bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, NJW 2015, 265, und vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    b) Die Vorgaben an die Transparenz des Verständigungsverfahrens erfordern, dass Angeklagter (vgl. BGH, Beschluss des 1. Strafsenats vom 23. Juli 2019 - 1 StR 169/19 -, Rn. 11) und Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16 -) dem Verständigungsvorschlag ausdrücklich - und nicht lediglich konkludent - zustimmen.
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Zwar ist mangels ausdrücklicher Zustimmungserklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 Rn. 12 ff.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 169/19 Rn. 11 mwN und vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16) keine formelle Verständigung im Sinne des § 257c StPO zustande gekommen.
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19

    Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten)

    Eine nur konkludente Erklärung des Angeklagten reicht hierzu nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16, NStZ-RR 2017, 87; Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13 Rn. 8; Jahn/Kudlich in MüKo-StPO, 2016, § 257c Rn. 143; Moldenhauer/Wenske in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 257c Rn. 25).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Zwar ist mangels ausdrücklicher Zustimmungserklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16 und vom 23. Juli 2019 - 1 StR 169/19 mwN) keine formelle Verständigung zustande gekommen.
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20

    Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe

    Sie muss - nicht zuletzt wegen der Bindungswirkung - ausdrücklich erfolgen; eine konkludente Erklärung genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 169/19 a.o.O.; Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 5 StR 39/16 in NStZ-RR 2017, 87).
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