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   BGH, 10.01.2017 - 3 StR 278/16   

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https://dejure.org/2017,8729
BGH, 10.01.2017 - 3 StR 278/16 (https://dejure.org/2017,8729)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - 3 StR 278/16 (https://dejure.org/2017,8729)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 3 StR 278/16 (https://dejure.org/2017,8729)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB a.F.; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Keine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung bei bloß passivem Danebenstehen (fehlende Erhöhung der tatbestandsspezifischen Gefahr; Demonstration von Eingriffsbereitschaft); Erfordernis mittäterschaftlichen Zusammenwirkens bei von mehreren ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 2 StGB vom 13.11.1998, § 177 Abs 6 S 2 Nr 2 StGB vom 04.11.2016, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung: Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Begehung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 223 StGB, § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1, § 27 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 224 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftliche Begehung der Vergewaltigung durch aktives Zusammenwirken von mindestens zwei Personen als Täter; Umfang der Tatbeteiligung hinsichtlich Abgrenzung der Täterschaft von Teilnahme

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung: Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Begehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftliche Begehung der Vergewaltigung durch aktives Zusammenwirken von mindestens zwei Personen als Täter; Umfang der Tatbeteiligung hinsichtlich Abgrenzung der Täterschaft von Teilnahme

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftliche Begehung der Vergewaltigung durch aktives Zusammenwirken von mindestens zwei Personen als Täter; Umfang der Tatbeteiligung hinsichtlich Abgrenzung der Täterschaft von Teilnahme

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung: Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Begehung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung? oder: Das Leuchten mit dem Handy genügt dafür nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Mittäterschaft als Voraussetzung strafschärfender gemeinschaftlicher Tatbegehung nach § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StGB a.F. (§ 177 Abs. 6 Nr. 2 StGB n.F.)?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 580
  • NStZ-RR 2017, 365
  • StV 2017, 387
  • HRRS 2017 Nr. 414
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 27.09.1995 - BT-Drs 13/2463
    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 278/16
    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll strafschärfend wirken, dass bei der Mitwirkung mehrerer Personen die Abwehrchancen des Opfers geringer sind und es in solchen Fällen regelmäßig zu besonders massiven sexuellen Handlungen kommt (BT-Drucks. 13/2463, S. 7).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 278/16
    Insbesondere aus diesem Grund lässt die Rechtsprechung bei § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung genügen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386), während sie bei § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB ein jeweils täterschaftliches Verhalten verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, BGHSt 59, 28, 32).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 278/16
    Insbesondere aus diesem Grund lässt die Rechtsprechung bei § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung genügen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386), während sie bei § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB ein jeweils täterschaftliches Verhalten verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, BGHSt 59, 28, 32).
  • BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17

    Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen

    An den weiteren Missbrauchshandlungen durch Einführen von Flaschen hat er nicht - wie für die Annahme der Verwirklichung des § 179 Abs. 5 Nr. 2 StGB erforderlich - als Mittäter mitgewirkt (vgl. zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB aF: BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 278/16, StV 2017, 387).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Die vom Landgericht in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des 3. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 278/16) besagt nichts anderes, da sie sich mit dieser Fragestellung (auf die Revision der Angeklagten hin) nicht auseinandersetzt.
  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 459/21

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Unterlassen, eine

    Nach der Rechtsprechung kommt eine Strafbarkeit nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB allerdings dann nicht in Betracht, wenn neben dem aktiv handelnden Täter der Körperverletzung dem Opfer nur eine weitere Person gegenübersteht, die sich rein passiv verhält (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 261/15, StraFo 2015, 478; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 278/16, StV 2017, 387).
  • LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19
    Zum anderen müssen die Mittäter im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB gleichzeitig am Tatort anwesend sein, da Strafschärfungsgrund die verminderte Verteidigungsmöglichkeit des Opfers und die erhöhte Gefährlichkeit sich gegenseitig stimulierender Täter im Rahmen gruppendynamischer Prozesse ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 3 StR 278/16; Schönke/Schröder/ Eisele , 30. Aufl. 2019, § 177 Rn. 108 m.w.N.; MüKo-StGB/ Renzikowski , 3. Aufl. 2017, § 177 Rn. 149).
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