Rechtsprechung
BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO
Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten (VW-Dieselskandal; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei ... - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auswertung von in einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen zum sog "Dieselskandal" bei Beauftragung der Kanzlei mit unternehmensinternen Untersuchungen - Folgenabwägung - verkehrslexikon.de
Untersagung der Auswertung von in einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen zum sog "Dieselskandal"
- verkehrslexikon.de
Untersagung der Auswertung von in einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen zum sog "Dieselskandal"
- Wolters Kluwer
Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...
- Anwaltsblatt
Art 2 GG, § 103 StPO, § 32 BVerfGG
BVerfG erlässt einstweilige Anordnung: Kanzleidurchsuchung im VW-Skandal - Anwaltsblatt
Art 2 GG, § 103 StPO, § 32 BVerfGG
BVerfG erlässt einstweilige Anordnung: Kanzleidurchsuchung im VW-Skandal - rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auswertung von in einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen zum sog "Dieselskandal" bei Beauftragung der Kanzlei mit unternehmensinternen Untersuchungen - Folgenabwägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...
- rechtsportal.de
Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...
- datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auswertung von in einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen zum sog "Dieselskandal" bei Beauftragung der Kanzlei mit unternehmensinternen Untersuchungen - Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der "VW-Dieselskandal" ist beim BVerfG angekommen
- lto.de (Kurzinformation)
Erfolg für Jones Day und VW: StA darf beschlagnahmte Unterlagen zur Abgasaffäre nicht auswerten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten
- versr.de (Kurzinformation)
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 26.07.2017)
Ermittler dürfen Akten von VW-Kanzlei nicht auswerten
- heuking.de (Kurzinformation)
Dieselskandal: Auswertung von Anwaltsunterlagen vorläufig verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
VW-Dieselskandal: Sichergestellte Unterlagen dürfen vorerst nicht ausgewertet werden - Folgeabwägungen zu Gunsten der Beschwerdeführer
Verfahrensgang
- AG München, 06.03.2016 - ER II Gs 2238/17
- AG München, 06.03.2017 - ER II Gs 2238/17
- AG München, 21.03.2017 - ER II Gs 2811/17
- AG München, 29.03.2017 - ER II Gs 2238/17
- AG München, 29.03.2017 - ER II Gs 3133/17
- AG München, 26.04.2017 - ER II Gs 4213/17
- AG München, 26.04.2017 - ER II Gs 4214/17
- LG München I, 08.05.2017 - 6 Qs 5/17
- LG München I, 08.05.2017 - 6 Qs 6/17
- LG München I, 08.05.2017 - 6 Qs 7/17
- BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 26/17
- BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17
- AG München, 06.06.2017 - 6 Qs 5/17
- LG München I, 06.06.2017 - 6 Qs 5/17
- LG München I, 06.06.2017 - 6 Qs 6/17
- LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 10/17
- LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 11/17
- LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 12/17
- LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 13/17
- LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 14/17
- LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 15/17
- LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 9/17
- LG München I, 16.06.2017 - 6 Qs 5/17
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
- BVerfG, 09.01.2018 - 2 BvR 1287/17
- BVerfG, 09.01.2018 - 2 BvR 1405/17
- BVerfG, 09.01.2018 - 2 BvR 1562/17
- BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1287/17
- BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
- BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
- EGMR - 1022/19 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2816
- NZI 2018, 18
- StV 2017, 705
- AnwBl 2017, 999
- AnwBl Online 2017, 564
- HRRS 2017 Nr. 834
- NZG 2017, 1233
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).Auch andere Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, könnten im Falle einer Auswertung - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten bei der Beschwerdeführerin in Unsicherheit wähnen und deshalb ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Dieser Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die im Zuge der internen Ermittlungen erstellten und gesammelten Unterlagen und Daten könnte nicht nur zu einer - möglicherweise irreparablen - Beeinträchtigung des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses (vgl. BVerfGE 113, 29 m.w.N.) zwischen der Volkswagen AG und der Beschwerdeführerin führen. - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
Anordnung der einstweiligen Versiegelung und Hinterlegung von in …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Auch andere Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, könnten im Falle einer Auswertung - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten bei der Beschwerdeführerin in Unsicherheit wähnen und deshalb ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ). - BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen …
In der Beschwerdeschrift sowie im Schriftsatz vom 19. Januar 2018 haben sie ihre Rechtsmittel unter Hinweis auf die einstweiligen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2017 (2 BvR 1287/17; 2 BvR 1583/17) wie folgt begründet:.