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   BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17   

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https://dejure.org/2018,5506
BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,5506)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,5506)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 5 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,5506)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 29 BtMG
    Geschäftsherrenhaftung des Ladeninhabers bei in den Verkaufs- und Lagerräumen von einem Dritten abgewickelten Betäubungsmittelgeschäften (Garantenstellung des Betriebsinhabers; Erweiterung der gewöhnlichen Ladentätigkeit auf die illegalen Geschäfte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Garantenstellung aus einer Stellung als Betriebsinhaber nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung

  • rewis.io

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den Angestellten eines Ladens mit Internetcafé: Garantenpflicht des Betriebsinhabers zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten von Mitarbeitern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Garantenstellung aus einer Stellung als Betriebsinhaber nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der dealende Mitarbeiter - und die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 648
  • StV 2019, 16 (Ls.)
  • HRRS 2018 Nr. 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17
    Berndt, StV 2009, 689; Bülte, NZWiSt 2012, 176; Dannecker/Dannecker JZ 2010, 981; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 67 ff.; Kretschmer, StraFo 2012, 259; Kudlich in SSWStGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 31 f.; Lackner/Kühl, 28. Aufl., § 13 Rn. 14; Mansdörfer/Trüg, StV 2012, 432; Mosbacher/Dierlamm, NStZ 2010, 268, 269; Petermann, FS Schiller, 2014, S. 538; Roxin, FS Beulke, S. 239, und Strafrecht AT II, § 32 Rn. 134 ff.; Rudolphi/Stein in SKStGB, 9. Aufl., § 13 Rn. 35a; Schall, FS Rudolphi, S. 267, und FS Kühl, S. 417; Schlösser, NZWiSt 2012, 281; Sommer/Lindemann JuS 2015, 1057; Schünemann, wistra 1982, 41; Spring, Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung - Unterlassungshaftung betrieblich Vorgesetzter für Straftaten Untergebener, 2009, und GA 2010, 222; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 13 Rn. 53 f.; Weigend in LK, 12. Aufl., § 13 Rn. 56).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42, 45 f.) kann sich aus der Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter je nach den Umständen des Einzelfalls eine Garantenpflicht zur Verhinderung von Straftaten von Mitarbeitern ergeben.
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Eine (Überwachungs-)Garantenstellung ergibt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der sog. Geschäftsherrenhaftung (grundlegend BGH, Urteil vom 20.10.2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42 = NJW 2012, 1237 ff.; Beschluss vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17, NStZ 2018, 648; ferner Burchard , in: Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, StGB § 13 Rn. 30 ff.; Bosch , in: Schönke/Schröder, StGB 30 , § 13 Rn. 53).

    Betriebsbezogen ist eine Tat dann, wenn sie einen inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Begehungstäters oder mit der Art des Betriebs aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42 = NJW 2012, 1237 ; Beschluss vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17, NStZ 2018, 648).

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