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   BGH, 28.06.2018 - StB 11/18   

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https://dejure.org/2018,22175
BGH, 28.06.2018 - StB 11/18 (https://dejure.org/2018,22175)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - StB 11/18 (https://dejure.org/2018,22175)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - StB 11/18 (https://dejure.org/2018,22175)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO
    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (einvernehmlicher Wille zur fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben; keine aufgedrängte Mitgliedschaft; für sich genommen legale Tätigkeiten); Anordnung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, §§ ... 114, 125 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 211 StGB, § 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB, § 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KWKG, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 2 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB, § 116 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: IS); Anordnung der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • rewis.io

    Mitgliedschaftliche Beteiligung beim "Islamischen Staat"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beteiligung des Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: IS); Anordnung der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit sog. "IS-Heimkehrerinnen" (Prof. Dr. Bettina Weißer; ZJS 2019, 148)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    IS-Rückkehrerinnen-Fall

    §§ 129a Abs. 1 Alt. 2, Abs. 5 S. 1, 129b StGB
    Bildung terroristischer Vereinigungen, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung, Materielles Strafrecht, s) Straftaten gegen Staat und öffentliche Ordnung, Strafrecht BT

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 369
  • HRRS 2018 Nr. 681
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
    Ein solches Waffendelikt stünde zu der vorgenannten Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte jedenfalls in Tatmehrheit (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 318 ff.; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16 juris, Rn. 30 - 32; vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 23).

    aa) Die Beschuldigte ist deutsche Staatsangehörige (§ 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 2 StGB; zum Strafanwendungsrecht siehe BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).

  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
    b) Anders als im Sachverhalt, welcher dem Beschluss des Senats vom 22. März 2018 (StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206) zugrunde lag, belegen die vorstehend geschilderten Umstände die Eingliederung der Beschuldigten in den IS.

    Dass sie darüber hinaus auch mit einem Vereinigungsmitglied zusammenlebte, aus der Beziehung herrührende Kinder austrug und in dieser Beziehung auch für die Erfüllung "häuslicher Pflichten' zuständig war (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206), lässt den dringenden Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht wieder entfallen.

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
    Vor diesem Hintergrund sind auch für sich genommen "legale' Tätigkeiten der Beschuldigten als Beteiligungsakte zugunsten der Vereinigung zu werten (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 314).

    Ein solches Waffendelikt stünde zu der vorgenannten Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte jedenfalls in Tatmehrheit (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 318 ff.; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16 juris, Rn. 30 - 32; vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 23).

  • BGH, 13.09.2011 - StB 12/11

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet daher aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (siehe nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 113 mwN; Beschluss vom 13. September 2011 - StB 12/11, NStZ-RR 2011, 372 f.).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet daher aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (siehe nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 113 mwN; Beschluss vom 13. September 2011 - StB 12/11, NStZ-RR 2011, 372 f.).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 23/16

    Unbegründete sofortige Beschwere gegen Kostenentscheidung und Versagung einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
    Vor diesem Hintergrund sind auch für sich genommen "legale' Tätigkeiten der Beschuldigten als Beteiligungsakte zugunsten der Vereinigung zu werten (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 314).
  • BGH, 19.04.2017 - StB 9/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
    Ein solches Waffendelikt stünde zu der vorgenannten Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte jedenfalls in Tatmehrheit (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 318 ff.; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16 juris, Rn. 30 - 32; vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 23).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Als Mitglied beteiligt sich, wer die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen fördert und damit eine Stellung innerhalb der Organisation einnimmt, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 24, jeweils mwN).
  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Dass sie vornehmlich Haushaltstätigkeiten verrichtete, steht ihrer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 10/18, NStZ 2018, 598, 599, sowie StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 371).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    bb) Nach Aktenlage förderte der Angeschuldigte die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen, und nahm damit eine Stellung innerhalb der Organisation ein, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (hierzu s. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19

    Staatsschutzverfahren gegen Carla-Josephine S.

    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet hingegen aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 28; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019, AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2554 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018, StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369 f., 371 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

    Als Mitglied beteiligt sich, wer die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen fördert, und damit eine Stellung innerhalb der Organisation einnimmt, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (s. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 24, jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer

    Die Angeklagte erfüllte nicht lediglich die "häuslichen Pflichten", die sich aus dem Zusammenleben mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus ergaben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207, und vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 4), sondern erbrachte hiermit auch Leistungen gegenüber dem IS (dazu BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2555), die aus Sicht der Vereinigung sogar vergütungswürdig waren.
  • BGH, 17.10.2019 - StB 26/19

    Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der

    Sie beteiligte sich - über das bloße Alltagsleben ohne Organisationsbezug hinaus (vgl. dazu im Einzelfall BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NJW 2019, 2552 Rn. 26 f.; vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 4 Rn. 19) - aktiv für die Vereinigung.
  • BGH, 20.02.2019 - AK 4/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

    aa) Die LTTE stellen nach den vorliegenden Erkenntnissen eine terroristische Vereinigung im außereuropäischen Ausland dar, der sich der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens im Jahr 2006 anschloss und für die er sich mindestens bis Mai 2009 vielfach betätigte (zu den Voraussetzungen der mitgliedschaftlichen Beteiligung s. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f. mwN).
  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

    Weniger trennscharf erscheint demgegenüber als Abgrenzungskriterium zwischen einem mitgliedschaftlichen Betätigen und einem "bloßen Leben" im Herrschaftsgebiet der Begriff des "alltäglichen" oder "sozialadäquaten" Verhaltens [vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018, StB 32/17, Rn. 24 = NStZ-RR 2018, 206, 207: "Dementsprechend stellt das alltägliche Leben derartiger Personen im "Kalifat" als solches keine mitgliedschaftliche Betätigung für den IS dar."; ähnlich BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018, StB 11/18, Rn. 19 = NStZ-RR 2018, 369, 371; Paul, GSZ 2019, 39, 40: "Allgemein formuliert dürfte die Grenzziehung dort vorzunehmen sein, wo das vereinigungsbezogene Verhalten ausschließlich in sozialadäquaten Tätigkeiten besteht (...)."; zurecht krit. zur Übertragbarkeit der Lehre von der Sozialadäquanz auf Konstellationen wie die gegebene Fahl, JR 2018, 276, 279 f. und ders., NStZ 2020, 28, 29, der als maßgebliche Grenze die "Solidarisierung" mit dem Verbrechen und den Verbrechern ansieht].
  • BGH, 22.07.2020 - AK 17/20

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung

    bb) Nach Aktenlage förderte der Angeschuldigte die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen, und nahm damit eine Stellung innerhalb der Organisation ein, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (hierzu - zum alten wie zum neuen Recht - s. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 24, jeweils mwN).
  • BGH, 03.09.2020 - AK 22/20

    Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2020 - 5 StS 6/19

    Verfahren gegen Sabri B. aus Köln wegen Unterstützung einer terroristischen

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2021 - 7 StS 1/21

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

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