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   BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19   

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https://dejure.org/2019,34276
BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19 (https://dejure.org/2019,34276)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2019 - 1 StR 154/19 (https://dejure.org/2019,34276)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 (https://dejure.org/2019,34276)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 122 Abs. 2 AO, § 168 Satz 2 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Verjährung hinsichtlich des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Strafverfolgungsverjährung bei Gewerbesteuerbescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eintritt der Verjährung hinsichtlich des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und der Beginn der Verjährung

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2019 Nr. 1168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19
    Auch aus dem sonstigen Akteninhalt ergibt sich nichts anderes (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23

    Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Steuerhinterziehung durch

    In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft bzw. Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11; vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11 sowie Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83 zur Beendigung der Steuerstraftat erst mit Bekanntgabe des letzten Einkommensteuerbescheids).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23

    Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung

    In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11).
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