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   BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18   

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BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18 (https://dejure.org/2018,48805)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 2 StR 291/18 (https://dejure.org/2018,48805)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18 (https://dejure.org/2018,48805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 264 Abs. 1 StPO; § 267 Abs. 1 StPO; § 263 Abs. 1 StGB
    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger früherer Verurteilungen); Gegenstand des Urteils (Aufklärungspflicht des Tatrichters); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Urteilsgründe ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintritt des Vermögensschadens durch Führen der Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtung unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens i.R.d. Betrugs; Verschaffung der vorübergehenden ...

  • rewis.io

    Verwertung von Feststellungen in früheren Urteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1 ; StPO § 261
    Eintritt des Vermögensschadens durch Führen der Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtung unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens i.R.d. Betrugs; Verschaffung der vorübergehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verlesung früherer Urteil, Feststellungen müssen ggf. geprüft werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug beim Leasingvertrag - und der Vermögensschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßigkeit - und die erste Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungen rechtskräftiger früherer Urteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 614
  • NStZ-RR 2019, 122
  • HRRS 2019 Nr. 265
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Für die zur Schadensbestimmung erforderliche Gesamtsaldierung ist bei dem Abschluss eines Leasingvertrages der Geldwert des vom Leasingeber erworbenen Anspruchs auf die vom Leasingnehmer zu leistenden vertraglich vereinbarten Leasingraten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausfallrisikos zu bewerten und mit dem Geldwert der eingegangenen Verpflichtung durch den Leasinggeber zu vergleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2018 - 1 StR 13/18, juris Rn. 9; vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, NStZ-RR 2018, 109, 110; vom 9. März 2017 - 1 StR 350/16, NStZ 2017, 413, 415; Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, NStZ 2016, 674, 675; SSW/Satzger, StGB, 4. Aufl., § 263 Rn. 283).

    Dies könnte ? auch bei fortbestehendem Eigentum am Leasinggut und der Zahlungsbereitschaft des gegenüber dem Leasingunternehmen nicht verpflichteten Angeklagten ? zu einem erhöhten Ausfallrisiko, damit zu einer Abwertung des Nominalwerts der Forderung und somit, im Vergleich zum Geldwert der von der Leasinggeberin eingegangen Verpflichtung, zu einem Schaden auf deren Seite führen (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, NStZ-RR 2016, 341, 343; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, aaO; vgl. auch Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18, juris Rn. 10 f. und 3 StR 283/18, juris Rn. 22).

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei einer rechtsfehlerfreien Gesamtbetrachtung zu der Überzeugung gelangt wäre, dass der Angeklagte eine endgültige und dauerhafte Verschaffung der Fahrzeuge erstrebte und damit in allen Fällen einen höheren Schuldumfang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, NStZ-RR 2018, 109, 110; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276) festgestellt hätte.

  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Die gegebenenfalls unterbliebene Verurteilung wegen Betruges im Fall II. 2 der Urteilsgründe beschwert ihn nicht, da beide Delikte vergleichbare Schutzgüter aufweisen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 570/17, JZ 2018, 1107, 1110) und der Strafrahmen des Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB bereits im Grunddelikt denjenigen der Unterschlagung übersteigt.

    Zudem könnte die Verwirklichung der hier mitangeklagten ? formell subsidiären ? Unterschlagung bei der Strafzumessung für einen Betrug Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 570/17, aaO mwN).

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Dies könnte ? auch bei fortbestehendem Eigentum am Leasinggut und der Zahlungsbereitschaft des gegenüber dem Leasingunternehmen nicht verpflichteten Angeklagten ? zu einem erhöhten Ausfallrisiko, damit zu einer Abwertung des Nominalwerts der Forderung und somit, im Vergleich zum Geldwert der von der Leasinggeberin eingegangen Verpflichtung, zu einem Schaden auf deren Seite führen (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, NStZ-RR 2016, 341, 343; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, aaO; vgl. auch Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18, juris Rn. 10 f. und 3 StR 283/18, juris Rn. 22).

    Trotz der vertraglich geschuldeten Anzahlung zu Gunsten des Autohauses kann der Senat der Gesamtheit der Urteilsgründe entnehmen, dass das Sicherungseigentum an dem im Besitz des vertragsuntreuen Darlehensnehmers befindlichen Fahrzeugs angesichts der geringen Differenz zwischen dem Händlerverkaufspreis und dem Nettodarlehensbetrag keine das Ausfallrisiko des Schuldners abdeckende Sicherheit darstellt, die den Minderwert des Rückzahlungsanspruchs vollständig kompensiert (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286, 287; vom 4. Oktober 2018 ? 3 StR 283/18, juris Rn. 22).

  • OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02

    Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter den inkriminierten Gegenstand zur Deckung eigener Bedürfnisse einsetzt und eigene Aufwendungen erspart (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 52 mwN; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549, 550 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juni 2002 ? 1 Ss 185/02, NStZ 2003, 40, 41).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793 mwN).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Die Wertung der Strafkammer, ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten scheide auch in den Fällen II. 5 bis II. 7 der Urteilsgründe aus, weil "das Verhalten des Angeklagten' in diesen Fällen "nicht auf die Schaffung einer dauerhaften Einnahmequelle gerichtet' war, da diese "drei Taten (...) insgesamt lediglich auf die Erlangung eines einzigen Fahrzeugs gerichtet (waren), welches der Angeklagte sodann für sich selber genutzt hätte' (UA S. 81), erscheint auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516 mwN; BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373 mwN) nicht unbedenklich.
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Die Wertung der Strafkammer, ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten scheide auch in den Fällen II. 5 bis II. 7 der Urteilsgründe aus, weil "das Verhalten des Angeklagten' in diesen Fällen "nicht auf die Schaffung einer dauerhaften Einnahmequelle gerichtet' war, da diese "drei Taten (...) insgesamt lediglich auf die Erlangung eines einzigen Fahrzeugs gerichtet (waren), welches der Angeklagte sodann für sich selber genutzt hätte' (UA S. 81), erscheint auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516 mwN; BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373 mwN) nicht unbedenklich.
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht bei

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter den inkriminierten Gegenstand zur Deckung eigener Bedürfnisse einsetzt und eigene Aufwendungen erspart (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 52 mwN; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549, 550 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juni 2002 ? 1 Ss 185/02, NStZ 2003, 40, 41).
  • BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14

    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    Die - von der Strafkammer in den Fällen II. 3, II. 5, II. 6 und II. 9 der Urteilsgründe unterlassene ? Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5 mwN) ist auch dann erforderlich, wenn ? wie hier ? Einzelgeldstrafen gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, aaO; BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
    a) Wenn sich das Tatgericht - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315, 316 mwN; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 381).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17

    Das Recht auf einen Pflichtverteidiger - und die unterbliebene Belehrung

  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung

  • BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00

    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80

    Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens

  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

  • BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12

    Veruntreuende Unterschlagung (formelle Subsidiarität zur gewerbsmäßig begangenen

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 258/13

    Umfang der allgemeinen Kognitionspflicht (vollständige Prüfung des durch die

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 456/15

    Betrug (Vermögensschaden): für die Berechnung relevanter Zeitpunkt der

  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden:

  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 09.03.2017 - 1 StR 350/16

    Betrug: Vorliegen eines Vermögensschadens bei "Sale-and-lease-back-Geschäft"

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 573/16

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei Hingabe eines Darlehens);

  • BGH, 06.04.2018 - 1 StR 13/18

    Betrug (Vermögensschaden im Falle eines Eingehungsbetrugs; Vermögensschaden durch

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18

    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden;

  • RG, 16.12.1907 - I 713/07

    Bedeutet die Zahlung des Mäklerlohnes auch dann eine Vermögensbeschädigung für

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Der Schuldspruch in Fall 1 allein wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges hat keinen Bestand, weil eine tateinheitliche Verurteilung weder wegen Amtsanmaßung noch wegen Bildung krimineller Vereinigungen nach den bislang getroffenen Feststellungen auszuschließen und die - insoweit nicht beschränkte - Anklage damit nicht im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO erschöpft worden ist (vgl. zur Kognitionspflicht etwa BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18, NStZ 2019, 614 Rn. 14 f. mwN).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    b) Ferner wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer in den Blick nehmen können, dass die vollständige Begleichung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Kerpen vom 9. November 2018 keine ausgleichspflichtige Härte begründet, da eine solche nur bei der Vollstreckung einer Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe entstehen kann (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18, juris Rn. 47; BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, juris Rn. 16, jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten der Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 19. Dezember 2018 ? 2 StR 291/18; vom 22. September 2016 ? 2 StR 27/16).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 205/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Es hat damit nicht bedacht, dass für die zur Schadensbestimmung erforderliche Gesamtsaldierung bei dem Abschluss eines Leasingvertrags der Geldwert des vom Leasinggeber erworbenen Anspruchs auf die vom Leasingnehmer zu leistenden vertraglich vereinbarten Leasingraten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausfallrisikos zu bewerten und mit dem Geldwert der eingegangenen Verpflichtung durch den Leasinggeber zu vergleichen ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Es hat damit nicht bedacht, dass für die zur Schadensbestimmung erforderliche Gesamtsaldierung bei dem Abschluss eines Leasingvertrags der Geldwert des vom Leasinggeber erworbenen Anspruchs auf die vom Leasingnehmer zu leistenden vertraglich vereinbarten Leasingraten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausfallrisikos zu bewerten und mit dem Geldwert der eingegangenen Verpflichtung durch den Leasinggeber zu vergleichen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Die Verurteilung des Angeklagten im Fall II. 1. der Urteilsgründe allein wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG unterliegt zu Lasten des Angeklagten der Aufhebung, weil das Landgericht die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinn nicht erschöpfend abgeurteilt hat und insoweit seiner Kognitionspflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 2 StR 291/18, NStZ 2019, 614 Rn. 14 f. mwN).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten;

    Im Übrigen würde den Angeklagten die Verurteilung aus dem gegebenenfalls zurücktretenden Delikt der Geldwäsche hier nicht beschweren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18 mwN und speziell für den Fall einer bestehen bleibenden Verurteilung wegen Geldwäsche BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 753/96, NStZ-RR 1998, 25, 26; vom 8. Oktober 1998 - 1 StR 356/98, NStZ 1999, 83, 84).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 291/20

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schweren sexuellen

    Dabei wird der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter Gelegenheit haben, genauer als bisher in den Blick zu nehmen, dass ein Härteausgleich für erledigte Geldstrafen nur dann geboten ist, wenn diese, wozu sich die Urteilsgründe bisher nicht verhalten, ganz oder teilweise im Wege einer Ersatzfreiheitsstrafe "vollstreckt" worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 2 StR 291/18, juris Rn. 47; BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, juris Rn. 16, jew. mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 404/20

    Gesamtstrafenbildung (Nachteilsausgleich für im Ausland verhängte Strafen nur bei

    a) Bei allein aus inländischen Strafen zu bildenden Gesamtstrafen ist ein Angeklagter durch die unterbliebene Einbeziehung einer anderen Strafe nicht beschwert, wenn diese aufgrund ihrer Zäsurwirkung die Festsetzung zweier Gesamtstrafen erfordert und sich hieraus für den Angeklagten eine höhere Gesamtsanktion ergeben hätte (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 599/16; vom 21. Januar 2014 - 5 StR 439/13 Rn. 2; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10 unter 2.; vom 25. November 2009 - 2 StR 465/09 und vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4; Urteile vom 12. Februar 1992 - 3 StR 515/91 Rn. 3 f., BGHR StGB § 55 Abs. 1 Beschwer 2 und vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18 Rn. 47).
  • LG Bamberg, 30.09.2021 - 23 KLs 1114 Js 14300/20

    Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls bzw. Beihilfe hierzu

    Die Kammer hat diesbezüglich berücksichtigt, dass das Tatgericht die Feststellungen rechtskräftiger früherer Urteile nicht ungeprüft übernehmen darf (BGH, Beschluss vom 17.11.2000, 3 StR 389/00; Urteil vom 19.12.2018, 2 StR 291/18) und hat dies auch nicht getan.
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