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   BGH, 26.06.2019 - 2 StR 110/19   

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https://dejure.org/2019,21611
BGH, 26.06.2019 - 2 StR 110/19 (https://dejure.org/2019,21611)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2019 - 2 StR 110/19 (https://dejure.org/2019,21611)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 2 StR 110/19 (https://dejure.org/2019,21611)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch; Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung bei einer räuberischen Erpressung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch; Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung bei einer räuberi...

  • rewis.io

    Möglichkeit eines Rücktritts bei außertatbestandlicher Zielerreichung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prüfung der Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch; Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung bei einer räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 271
  • HRRS 2019 Nr. 824
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 2 StR 110/19
    Fälle einer solchen außertatbestandlichen Zielerreichung sind indes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder wegen Fehlschlags noch wegen Unfreiwilligkeit von der Möglichkeit eines Rücktritts ausgeschlossen (vgl. BGHSt 39, 221 ff.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 24 Rn. 9 m.w.Nachw.).'.
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    dd) Auch dass der Angeklagte mit der Flucht des P. sein weitergehendes, mit Blick auf den Tötungsversuch außertatbestandliches Ziel der Beutesicherung erreicht hatte, rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder die Annahme eines Fehlschlags noch der Unfreiwilligkeit (vgl. zur außertatbestandlichen Zielerreichung BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230 ff.; Senat, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 StR 110/19, NStZ-RR 2019, 271).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und damit verbundene vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 6 StR 431/21, StV 2022, 292 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 2 StR 110/19, NStZ-RR 2019, 271; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14, NStZ 2014, 450; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 24 Rn. 9 ff.; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 85 f.).
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