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   BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37340
BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19 (https://dejure.org/2020,37340)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2020 - 1 StR 616/19 (https://dejure.org/2020,37340)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 616/19 (https://dejure.org/2020,37340)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines schlafenden Schöffen während der Verlesung des Anklagesatzes zur Steuerhinterziehung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafprozess muss von vorn beginnen, weil ein Schöffe bei der Verlesung der Anklageschrift geschlafen hat

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Wenn der Laienrichter einschläft

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Schlaf eines Schöffen während der Anklageverlesung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorschriftsmäßige Besetzung der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines schlafenden Schöffen während der Verlesung des Anklagesatzes zur Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wenn der Schöffe schläft

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Müder Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei der Einkommensteuer - und die Urteilsgründe im Strafurteil

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weil Schöffe schlief, braucht Prozess Neuauflage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der eingeschlafene Schöffe - Schlummert ein Laienrichter während der Verlesung der Anklage, muss neu verhandelt werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wenn der Laienrichter einschläft

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Schlafender Schöffe - Strafprozess muss wiederholt werden

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Schlafender Schöffe - Strafprozess muss wiederholt werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei schlafendem Schöffen?

  • zeitschrift-jse.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Schöffenschlaf als absoluter Revisionsgrund

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei schlafendem Schöffen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2020 Nr. 1337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.2018 - 5 StR 643/17

    Aufgrund von Übermüdung fehlende Fähigkeit zum Folgen der Hauptverhandlung (ins

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19
    Danach liegt, weil es sich bei der Verlesung des Anklagesatzes um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung handelt und der Schöffe dieser während einer erheblichen Zeitspanne schlafbedingt nicht gefolgt ist, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19 Rn. 9; vom 19. Juni 2018 - 5 StR 643/17 Rn. 3 und vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81 Rn. 1).
  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 564/81

    Rechtliche Wirkungen des Schlafens eines Schöffen während einer Zeugenvernehmung

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19
    Danach liegt, weil es sich bei der Verlesung des Anklagesatzes um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung handelt und der Schöffe dieser während einer erheblichen Zeitspanne schlafbedingt nicht gefolgt ist, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19 Rn. 9; vom 19. Juni 2018 - 5 StR 643/17 Rn. 3 und vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81 Rn. 1).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19
    Danach liegt, weil es sich bei der Verlesung des Anklagesatzes um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung handelt und der Schöffe dieser während einer erheblichen Zeitspanne schlafbedingt nicht gefolgt ist, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19 Rn. 9; vom 19. Juni 2018 - 5 StR 643/17 Rn. 3 und vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81 Rn. 1).
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