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   BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20   

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https://dejure.org/2020,28081
BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20 (https://dejure.org/2020,28081)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2020 - 2 BvR 336/20 (https://dejure.org/2020,28081)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2020 - 2 BvR 336/20 (https://dejure.org/2020,28081)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 57 Abs. 1 StGB; § 46 StVollzG Berlin
    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; kein Drohen eines schweren Nachteils nach Beurlaubung aus der Strafhaft)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich der Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 StGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 57 Abs 1 StGB, § 42 Abs 1 Nr 3 StVollzG BE, § 46 Abs 3 S 2 StVollzG BE
    Erfolgloser Eilantrag bzgl der Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs 1 StGB - Unzulässigkeit des Antrags mangels Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag bzgl der Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs 1 StGB - Unzulässigkeit des Antrags mangels Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag bzgl der Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 StGB ; Unzulässigkeit des Antrags mangels Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs. 1 BVerfGG

  • rechtsportal.de

    Darlegen des Drohens eines schweren Nachteils für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag bzgl der Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs 1 StGB - Unzulässigkeit des Antrags mangels Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2021 Nr. 150
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend ein

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 2 BvR 950/21

    Eilantrag betreffend die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2020 - 2 BvR 336/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 18.06.2021 - 2 BvR 1077/21

    Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache

    Selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, kommt ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2020 - 2 BvR 336/20 -, Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21

    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Aussetzung der Abschiebung des

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2020 - 2 BvR 336/20 -, Rn. 7).
  • VerfG Brandenburg, 06.04.2021 - VfGBbg 7/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt; irreversible

    Insoweit bedarf es in tatsächlicher Hinsicht zumindest im Sinne einer Plausibilitätskontrolle nachvollziehbarer individualisierter und konkreter Darlegungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 ‌- 1 BvR 972/20 -‌, Rn. 10 und 12, vom 10. September 2020 ‌- 2 BvR 336/20 -‌ Rn. 6 ff., vom 23. August 2017 ‌- 1 BvR 1783/17 -‌, Rn. 8 ff. und vom 6. September 2010 ‌- 1 BvR 2297/10 -‌, Rn. 4, www.bverfg.de).
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