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   BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20   

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https://dejure.org/2020,43952
BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20 (https://dejure.org/2020,43952)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2020 - 3 StR 380/20 (https://dejure.org/2020,43952)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20 (https://dejure.org/2020,43952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme täterschaftlich begangener Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung der Mittäterschaft von der Anstiftung durch Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung (hier: Kurierfahrt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Annahme täterschaftlich begangener Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung der Mittäterschaft von der Anstiftung durch Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung (hier: Kurierfahrt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Dritte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln oder bloß die Veranlassung einer Beschaffungsfahrt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2021 Nr. 99
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20
    Voraussetzung dafür ist aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 4 StR 591/18, juris Rn. 6; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 Rn. 5).

    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt für die Annahme von Mittäterschaft regelmäßig nicht (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 Rn. 5; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StV 2012, 410 Rn. 5).

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich; von besonderer Bedeutung sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Einfluss bei der Vorbereitung der Tat und der Tatplanung, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch von dem Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20
    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt für die Annahme von Mittäterschaft regelmäßig nicht (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 Rn. 5; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StV 2012, 410 Rn. 5).
  • BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Maßstab)

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20
    Voraussetzung dafür ist aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 4 StR 591/18, juris Rn. 6; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 Rn. 5).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 369/23

    Revision wegen der vom Gericht getroffenen Annahme hinsichtlich der

    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt dagegen nicht (BGH, Beschluss vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, Mittäter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20 mwN).
  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Bei wertender Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 10.3.2021 - 6 StR 317/20, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 23.11.2020 - 3 StR 380/20, juris, Rn. 3) hat er sich die Verletzungen durch eigenverantwortliches Handeln selbst unmittelbar beigefügt; das von ihm mit dem Sprung auf den Citroen Saxo bewusst gesetzte Risiko hat sich gerade in der erlittenen Verletzung realisiert.
  • BGH, 27.04.2023 - 5 StR 421/22

    Keine täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Veranlassen einer

    Das bloße Veranlassen einer Einfuhrfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt für die Annahme von Mittäterschaft regelmäßig nicht (st. Rspr.; vgl. zu alldem zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 225/20

    Anwendbarkeit des Markenstrafrechts nach Wegfall des in Bezug genommenen

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NJW 2007, 1294 Rn. 24 f.; vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20, juris Rn. 3; Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, BGHR KWKG § 22a; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 1 WaffG Rn. 187; jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne besonderen Einfluss auf deren Durchführung genügt daher regelmäßig nicht für die Annahme von Mittäterschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; Beschluss vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20, BeckRS 2020, 37581).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 259/21

    Mittäterschaft bei Einfuhr von Betäubungsmitteln (bloßes Veranlassen einer

    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt für die Annahme von Mittäterschaft regelmäßig nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 655/17, juris Rn. 5; vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20, juris Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 04.01.2022 - 5 StR 494/21

    Verspätete Absetzung der Urteilsgründe

    Für die neue Hauptverhandlung weist er nicht nur vorsorglich auf die Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift, sondern auch darauf hin, dass die bislang getroffenen Feststellungen eine täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln durch den Angeklagten nicht belegen (vgl. dazu näher BGH, Beschluss vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20 mwN).
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