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Rechtsprechung
   VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00   

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VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00 (https://dejure.org/2001,11769)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2001 - HVerfG 3/00 (https://dejure.org/2001,11769)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - HVerfG 3/00 (https://dejure.org/2001,11769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz der unmittelbaren Wahl; Prinzip der Personenwahl

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Volker Strantz unterliegt gegenüber der Bürgerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 697
  • DVBl 2001, 1467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00
    Der anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1957 (BVerfGE 7, 63 ff) sei insbesondere entgegenzuhalten, dass die Frage der Mitgliedschaft in einer Partei von vornherein nicht Voraussetzung sei, um 4.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 7, 63 ff) habe deutlich gemacht, dass es zumindest bei einem Wahlsystem mit starren Listen zulässig sei, die Nachfolge für ausgeschiedene Abgeordnete von der fortwährenden Parteizugehörigkeit abhängig zu machen.

    Sie führt zur Begründung aus: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 7, 63, 71) habe gegen die Verfassungsmäßigkeit des gleichlautenden § 48 Abs. 1 S. 2 BWG keine Bedenken gesehen.

    Insoweit erfasst das Ausscheiden i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 2 BezWG sowohl die Fälle, in denen die Mitgliedschaft in der Partei freiwillig durch Austritt oder durch automatisches Erlöschen beendet wird, als auch die Konstellation, dass sie unfreiwillig durch Ausschluss ihr Ende findet (vgl. wie hier zur entsprechenden Vorschrift des § 48 BWG: Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 6. Aufl., Rz. 5; Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Aufl., § 48 Rz. 7; Uhlitz DÖV 1957, 468; vgl. auch Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT- Drucks. 7/5185 vom 13.5.1976, S. 4, 5; BVerfGE 7, 63, 72).

    Für den Wähler müssen die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sein (vgl. BVerfGE 97, 317, 326; E 95, 335, 350; E 7, 63, 68, 71).

  • VerfG Hamburg, 27.04.2007 - HVerfG 4/06

    Grundsatz der Organtreue im Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Gesetzgeber

    Auszug aus VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00
    Wenn § 39 Abs. 1 S. 2 BezWG - soweit er die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft in einer Partei erfasst - nicht gegen die Hamburgische Verfassung verstößt, scheidet auch eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aus (vgl. zu allem HVerfG LVerfGE 9, 157, 160 ff.).

    Das Hamburgische Verfassungsprozessrecht sieht in §§ 66 Abs. 4, 67 HVerfGG eine Anordnung über Auslagenerstattung nur für bestimmte Verfahrensarten vor, zu denen das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht gehört (vgl. HVerfG LVerfGE 9, 157, 167).

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96

    Überhang-Nachrücker

    Auszug aus VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00
    Zur Begründung vertieft er im wesentlichen sein bisheriges Vorbringen und trägt ergänzend vor: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 97, 317) sei davon auszugehen, dass § 39 Abs. 1 S. 2 BezWG nicht verfassungsgemäß sei, da der Gesetzgeber mit dieser Regelung in die Reihenfolge der nachrückenden Listenbewerber eingreife.

    Für den Wähler müssen die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sein (vgl. BVerfGE 97, 317, 326; E 95, 335, 350; E 7, 63, 68, 71).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00
    Für den Wähler müssen die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sein (vgl. BVerfGE 97, 317, 326; E 95, 335, 350; E 7, 63, 68, 71).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus VerfG Hamburg, 02.07.2001 - HVerfG 3/00
    Das trifft für die Bezirksversammlungen zu, da sie Staatsgewalt ausüben und dem gemäß demokratischer Legitimation bedürfen (vgl. BVerfGE 83, 60, 76; vgl. auch HVerfG LVerfGE 8, 227, 238, 239).
  • VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 2/11

    Drei-Prozent-Sperrklausel verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der

    Es untersucht als Vorfrage vielmehr auch, ob sich die für die Wahl geltenden Vorschriften als verfassungsmäßig erweisen, weil sich ohne eine Aussage über deren Verfassungsmäßigkeit keine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl treffen lässt (HVerfG, Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVer-fGE 9, 157, juris Rn. 25; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 90; Urteil vom 2.7.2001 - HVerfG 3/00, HmbJVBl.

    Der ungeschriebene Landesverfassungsrechtssatz, dass die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit des aktiven und passiven Wahlrechts in Hamburg über Art. 6 Abs. 2 HV hinaus auch für sonstige demokratische Wahlen politischer Art gelten, ist auf die Wahl zu den Bezirksversammlungen anwendbar (HVerfG, Urteil vom 3.4.1998 - HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 63 ff.; Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157, juris Rn. 28 ff.; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 93 ff.; Urteil vom 2.7.2001 - HVerfG 3/00, HmbJVBl.

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts (vgl. HVerfG, Urteil vom 2.7.2001 - HVerfG 3/00, HmbJVBl.

  • VerfG Hamburg, 20.09.2005 - HVerfG 10/04
    Das Hamburgische Verfassungsgericht ist nach Art. 65 Abs. 3 Nr. 7, Abs. 4 HV, § 14 Nrn. 7, 10 HVerfGG zur Entscheidung über Rechtsmittel im Wahlprüfungsverfahren für die Bezirksversammlungen zuständig (HVerfG, Beschl. v. 5.7.2000, HVerfG 2/00; Urt. v. 2.7.2001, HVerfG 3/00, NordÖR 2001 S. 390).

    Wenn § 6 Abs. 2 BezWG 1995 nicht gegen das Grundgesetz verstößt, scheidet auch eine Unvereinbarkeit mit der Hamburgischen Verfassung aus (vgl. zu allem HVerfG, Urt. v. 6.11.1998, HVerfG 1/98, LVerfGE 9 S. 157, 160 ff.; Urt. v. 2.7.2001, a.a.O.).

    Es fehlt den Bezirken aber an der die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnenden Rechtsfähigkeit und Allzuständigkeit (BVerfGE 83 S. 60, 76; HVerfG, Beschl. v. 3.4.1998, - HVerfG 2/97 -, HmbJVBI 1998 S. 57, 61; Urt. v. 2.7.2001, - HVerfG 3/00 -, NordÖR 2001 S. 390).

  • VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
    Es untersucht als Vorfrage vielmehr auch, ob sich die für die Wahl geltenden Vorschriften als verfassungsgemäß erweisen, weil sich ohne eine Aussage über deren Verfassungsmäßigkeit keine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl treffen lässt (vgl. HVerfG, Urt. v. 2.7.2001, HVerfG 3/00, LVerfGE 12, 169, juris Rn. 40 f.; Urt. v. 15.1.2013, HVerfG 2/11, LVerfGE 24, 163, juris Rn. 62 m.w.N.; Urt. v. 8.12.2015, HVerfG 4/15, DVBl 2016, 248, juris Rn. 50; für die Wahlprüfung auf Bundesebene: BVerfG, Urt. v. 3.3.2009, 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07, BVerfGE 123, 39, juris Rn. 104).
  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12

    Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust

    Bis dahin ist er näher an der Position eines Kandidaten, und so lange muss er folgerich- tig die Wahlvorschlagsvoraussetzungen erfüllen (siehe auch HbgVerfG, NVwZ-RR 2001, S. 697).
  • VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 5/15
    Es untersucht als Vorfrage vielmehr auch, ob sich die für die Wahl geltenden Vorschriften als verfassungsmäßig erweisen, weil sich ohne eine Aussage über deren Verfassungsmäßigkeit keine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl treffen lässt (HVerfG, Urt. v. 15.1.2013, HVerfG 2/11, LVerfGE 24, 163, juris Rn. 62; HVerfG, Urt. v. 2.7.2001, HVerfG 3/00, HmbJVBl.
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Rechtsprechung
   VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16066
VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00 (https://dejure.org/2001,16066)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2001 - HVerfG 3/00 (https://dejure.org/2001,16066)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - HVerfG 3/00 (https://dejure.org/2001,16066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufstellung zur Wahl der Bezirksversammlung nach Parteiaustritt; Ersatz eines ausgeschiedenen Bezirksabgeordneten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BezWG § 39 Abs. 1 S. 2; HV Art. 6 Abs. 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00
    Der anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1957 (BVerfGE 7, 63 ff) sei insbesondere entgegenzuhalten, dass die Frage der Mitgliedschaft in einer Partei von vornherein nicht Voraussetzung sei, um als Kandidat in eine Liste aufgenommen zu werden.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 7, 63 ff) habe deutlich gemacht, dass es zumindest bei einem Wahlsystem mit starren Listen zulässig sei, die Nachfolge für ausgeschiedene Abgeordnete von der fortwährenden Parteizugehörigkeit abhängig zu machen.

    Sie führt zur Begründung aus: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 7, 63, 71) habe gegen die Verfassungsmäßigkeit des gleichlautenden § 48 Abs. 1 S. 2 BWG keine Bedenken gesehen.

    § 39 Abs. 1 S. 2 BezWG sowohl die Fälle, in denen die Mitgliedschaft in der Partei freiwillig durch Austritt oder durch automatisches Erlöschen beendet wird, als auch die Konstellation, dass sie unfreiwillig durch Ausschluss ihr Ende findet (vgl. wie hier zur entsprechenden Vorschrift des § 48 BWG : Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 6. Aufl., Rz. 5; Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Aufl., § 48 Rz. 7; Uhlitz DÖV 1957, 468; vgl. auch Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BTDrucks. 7/5185 vom 13.5.1976, S. 4, 5; BVerfGE 7, 63, 72).

    Für den Wähler müssen die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sein (vgl. BVerfGE 97, 317, 326; E 95, 335, 350; E 7, 63, 68, 71).

    Das gleiche muss aber auch für die Fortdauer der Parteizugehörigkeit eines für eine bestimmte Partei aufgetretenen Bewerbers gelten (vgl. BVerfGE 7, 63, 72 zu § 48 Abs. 1 S. 2 BWG ).

  • VerfG Hamburg, 27.04.2007 - HVerfG 4/06

    Grundsatz der Organtreue im Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Gesetzgeber

    Auszug aus VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00
    Wenn § 39 Abs. 1 S. 2 BezWG - soweit er die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft in einer Partei erfasst - nicht gegen die Hamburgische Verfassung verstößt, scheidet auch eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aus (vgl. zu allem HVerfG LVerfGE 9, 157, 160 ff.).

    Das Hamburgische Verfassungsprozessrecht sieht in §§ 66 Abs. 4, 67 HVerfGG eine Anordnung über Auslagenerstattung nur für bestimmte Verfahrensarten vor, zu denen das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht gehört (vgl. HVerfG LVerfGE 9, 157, 167).

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96

    Überhang-Nachrücker

    Auszug aus VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00
    Zur Begründung vertieft er im wesentlichen sein bisheriges Vorbringen und trägt ergänzend vor: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 97, 317 ) sei davon auszugehen, dass § 39 Abs. 1 S. 2 BezWG nicht verfassungsgemäß sei, da der Gesetzgeber mit dieser Regelung in die Reihenfolge der nachrückenden Listenbewerber eingreife.

    Für den Wähler müssen die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sein (vgl. BVerfGE 97, 317, 326; E 95, 335, 350; E 7, 63, 68, 71).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00
    Das trifft für die Bezirksversammlungen zu, da sie Staatsgewalt ausüben und dem gemäß demokratischer Legitimation bedürfen (vgl. BVerfGE 83, 60, 76; vgl. auch HVerfG LVerfGE 8, 227, 238, 239).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus VerfG Hamburg, 29.05.2001 - HVerfG 3/00
    Für den Wähler müssen die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sein (vgl. BVerfGE 97, 317, 326; E 95, 335, 350; E 7, 63, 68, 71).
  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel

    An dieser Rechtsprechung hat das Hamburgische Verfassungsgericht in der Folgezeit mit seinen Urteilen vom 6. November 1998 (HbgVerfG - HVerfG 1/98 u. a. -, NVwZ-RR 1999, S. 358), vom 29. Mai 2001 (HbgVerfG - HVerfG 3/00 -, unveröffentl., S. 13 f.) und vom 27. April 2007 (HbgVerfG - HVerfG 4/06 -, HmbJVBl 2007, S. 60 [75]) weiter festgehalten.

    Es untersucht als Vorfrage vielmehr auch, ob sich die für die Wahl geltenden Vorschriften als verfassungsmäßig erweisen, weil sich ohne eine Aussage über deren Verfassungsmäßigkeit keine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl treffen lässt (HbgVerfG, Urteil vom 6. November 1998 - HVerfG 1/98 u. a. -, NVwZ-RR 1999, S. 358; Urteil vom 29. Mai 2001 - HVerfG 3/00 -, unveröffentl., S. 13).

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