Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - I-1 U 135/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Haftung eines Fahrzeughalters bei einem Unfall ohne Verschulden des Fahrers des Fahrzeugs; Betriebsgefahr eines Fahrzeugs als Grundlage für Mithaftung bei einem Unfall; Auswirkung der Betriebsgefahr auf den Unfall als Voraussetzung für die ...
- Judicialis
StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; StVO § 1; ; StVO § 10; ; StVO § 18 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorfahrverletzung beim Einfädeln: Zur Frage der Alleinhaftung beim BAB-Einfädelverkehr - mögliche Mithaftung des Vorfahrtberechtigten auf Grund der Betriebsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Zur Haftungsverteilung beim BAB-Unfall an Anschlussstelle
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 16.06.2003 - 1 U 39/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
Damit hat er die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen (vgl. auch Senat, Urt. v. 16. Juni 2003.1 U 39/03;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 18 StVO Rn. 18).Eine Verkehrssituation, in welcher der Zeuge L. auf sein Vorfahrtrecht hätte verzichten müssen, ist von den Beklagten weder dargetan noch ersichtlich (zur Bedeutung von § 11 Abs. 3 StVO im Zusamenhang mit dem Einfahren auf eine Autobahn vgl. Senat, Urteil vom 16. Juni 2003, 1 U 39/03).
- BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
Außerdem müssen sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. u.a. BGH NJW 2000, 3069). - BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84
Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
Ohne die Vorschrift des § 10 StVO zu erwähnen, stellt der BGH die Forderung auf, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, der von einem Beschleunigungsstreifen aus auf die Autobahn einfahren will, dies mit "größter Vorsicht" unter Beachtung des Vorfahrtsrechtes des sich auf der Autobahn bewegenden Verkehrs zu tun habe (NJW 1986, 1044). - OLG Hamm, 03.03.1993 - 3 U 248/91
Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Einfädeln aus einer Parkplatzausfahrt …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
Den vom Landgericht unter falschem Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm, abgedruckt in ZfS 1993, 365, formulierten Grundsatz, dass eine Alleinhaftung des Einfahrenden nur dann in Betracht komme, wenn er rücksichtslos vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur fahre, kann der Senat nicht anerkennen.
- OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer …
- Der auf der rechten Fahrspur fahrende Bevorrechtigte darf und soll auch die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen (BGH Beschl. v. 30.11.1993 - VI ZR 79/93 in Bestätigung von OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Köln VRS 28 [1965] 143 [145];… Janiszewski/Heß, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2006, § 18 StVO Rz. 12), er ist aber hierzu nicht verpflichtet (OLG Köln VRS 28 [1965] 143 [145]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2004 - I - 1 U 135/04 Juris = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]).Der Einfahrende darf auf eine solche Fahrweise aber nicht vertrauen (…BGH a.a.O.; OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2004 - I - 1 U 135/04 [Juris] = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]; KG VRS 113 [2008] 413 [417 für Einfädelnlassen];… Janiszewski/Heß a.a.O. Rz. 12), auch nicht, wenn der Bevorrechtigte den linken Blinker gesetzt hat (OLG Hamm VersR 1994, 952).
- OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
Haftungsquote bei Auffahrunfall auf einem auf der rechten Fahrspur einer Autobahn …
Damit hat er nach Maßgabe dieser Bestimmung die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn auszuschließen (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2004, Az.: I-1 U 135/04;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 18 StVO, Rdnr. 18).