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OLG Düsseldorf, 29.01.2004 - I-10 U 85/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksames Zustandekommen eines Vertrages; Anfechtbarkeit der Vereinbarung im Hinblick auf eine irrtümliche Annahme der Übernahme der Wartungsleistungen durch den Vertragspartner und eines Irrtums über die Laufzeit; Voraussetzungen für versteckten Dissens; Geltendmachung ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 119; BGB § 155; BGB § 307 (n.F.)
Zur Frage der Kostenübernahme der Wartungsleistungen von verliehenen technischen Geräten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92
Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2004 - 10 U 85/03
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 2052, 2054) einen Verstoß gegen das Transparenzgebot verneint, wenn die Benutzungsdauer durch bloße Multiplikation ermittelt werden kann. - BGH, 11.07.1968 - II ZR 157/65
Unwissentliche Unterzeichnung einer Wechselurkunde - Erklärungsbewußtsein bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2004 - 10 U 85/03
Sollte der Beklagte die Vertragsurkunde unterzeichnet haben, ohne die vorstehend gekennzeichneten Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben, so handelte er auf eigenes Risiko mit der Folge, dass ihm ein Anfechtungsrecht wegen Irrtums nicht zur Verfügung steht (so z.B. Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 119 BGB, Rdn. 9 unter Hinweis auf BGH NJW 1968, 2102).
- OLG Hamm, 23.04.2008 - 30 U 204/07
Sittenwidrigkeit eines Gebrauchsüberlassungsvertrages für ein …
Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, über den das OLG Düsseldorf (Urteil vom 29.01.2004 - I - 10 U 85/03) zu entscheiden gehabt habe, sei dem Beklagten im vorliegenden Fall nicht vor Vertragsschluss bekannt gegeben worden, wie hoch der Nettokaufpreis gewesen wäre.