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   OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - I-22 U 149/05   

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OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - I-22 U 149/05 (https://dejure.org/2006,6016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2006 - I-22 U 149/05 (https://dejure.org/2006,6016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - I-22 U 149/05 (https://dejure.org/2006,6016)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit der zum Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen Personenkraftwagen (PKW) der Oberklasse berechtigenden Mängel; Annahme des endgültigen Fehlschlagens einer Nachbesserung im Sinne des § 440 S. 1 BGB bei konstruktionsbedingten Mängeln eines PKW

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § ... 323; ; BGB § 323 Abs. 5; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 346; ; BGB § 346 Abs. 2; ; BGB § 348; ; BGB § 437 Nr. 2 1. Alt.; ; BGB § 440; ; BGB § 440 Satz 1; ; BGB § 440 Satz 2 n. F.; ; ZPO § 138 Abs. 4

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fahrzeugkauf: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Montagsauto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf eines "Montagsautos"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05
    Eine Einziehungsermächtigung erlaubt dem Einziehenden die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung in der Weise, dass er befugt ist, die ihm nicht übertragene Forderung in eigenem Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 4, 153; BGHZ 82, 283; BGH, NJW 1996, 726; Münchener Kommentar-Roth, BGB, 4. Auflage, § 398, Rdnr. 46; Zöller, ZPO, 25. Auflage, vor § 50, Rdnr. 51; vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rdnr. 855 f).
  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 269/80

    Nochmalige Abtretung nach globaler Vorausabtretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05
    Eine Einziehungsermächtigung erlaubt dem Einziehenden die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung in der Weise, dass er befugt ist, die ihm nicht übertragene Forderung in eigenem Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 4, 153; BGHZ 82, 283; BGH, NJW 1996, 726; Münchener Kommentar-Roth, BGB, 4. Auflage, § 398, Rdnr. 46; Zöller, ZPO, 25. Auflage, vor § 50, Rdnr. 51; vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rdnr. 855 f).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05
    Eine Einziehungsermächtigung erlaubt dem Einziehenden die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung in der Weise, dass er befugt ist, die ihm nicht übertragene Forderung in eigenem Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 4, 153; BGHZ 82, 283; BGH, NJW 1996, 726; Münchener Kommentar-Roth, BGB, 4. Auflage, § 398, Rdnr. 46; Zöller, ZPO, 25. Auflage, vor § 50, Rdnr. 51; vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rdnr. 855 f).
  • KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein insgesamt als mangelhaft einzustufendes

    Die Klägerin hat durch die Angaben der Zeugen ... und ... und durch die von letzterem vorgelegten Werkstattunterlagen, gegen welche die Beklagte keine Einwände geltend machte, so dass die Frage, ob ein pauschales Bestreiten der Mängel durch die Beklagte mit Nichtwissen überhaupt zulässig wäre - (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I-22 U 149/05-; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2008 - 15 U 175/07 - OLGR Köln 2008, 584) - letztlich dahinstehen kann, nachgewiesen, dass das Fahrzeug wegen der oben aufgezählten Mängel bereits nach kurzer Zeit mehrfach in die Werkstatt musste.

    34 Auch wenn grundsätzlich hinsichtlich jeden gerügten Mangels eine zweimalige erfolglose Nachbesserung erforderlich ist, bevor gemäß § 440 Satz 2 BGB vermutet wird, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, so ist in einem Fall, in welchem in einem kurzen Zeitraum immer wieder Mängel auftreten, davon auszugehen, dass das Fahrzeug auf Grund von Qualitätsmängeln als insgesamt mangelhaft einzustufen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I - 22 U 149/05 -).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06

    Gewährleistung: Rücktritt von einem Neuwagenkauf wegen eines Kupplungsschadens

    Der Kläger, der das Fahrzeug nicht zu beruflichen Zwecken nutzt und dem ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, hat seit seiner Rücktrittserklärung eigenen Vorbringens zufolge mit dem streitbefangenen Wagen ca. 22.000 - 23.000 Kilometer zurückgelegt, weshalb die Frage einer Verwirkung des Rücktrittsrechts durchaus diskussionswürdig erscheint (vgl. hierzu zum neuen Recht auch die Urteile des OLG Düsseldorf vom 10. Februar 2006 zu Az.: 22 U 149/05 und des OLG Koblenz vom 8. März 2007 = OLG Report 2007, Seite 271).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 177/06

    Keine Wandelung eines Neuwagenkaufvertrages wegen defekter Lenkradfernbedienung -

    Sinnvoller erscheint es dem Senat, beim Ausfall einer Sonderausstattung auch auf die Relation zwischen Gesamtkaufpreis und dem Preis für das "Extra" abzustellen (in diese Richtung auch OLG Düsseldorf - 22. Senat - Urt. v. 10.2.2006, 22 U 149/05, VRR 2006, 306).
  • LG Köln, 24.06.2009 - 28 O 11/07

    Vorliegen eines Mangels an einem Kraftfahrzeug aufgrund von Quietschgeräuschen

    Der Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs ist anhand der gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur voraussichtlichen Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Bruttokaufpreises zu berechnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2006 - Az. I-22 U 149/05 Rn. 56, zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08

    Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen

    Diese Mängel erreichen sowohl in ihrer Anzahl als auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente nicht die Anforderungen, die von der Rechtsprechung an die Feststellung einer generellen Mangelanfälligkeit gestellt werden (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 405 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2006, I - 22 U 149/05 [Zitat nach JURIS]).
  • OLG Köln, 02.07.2013 - 19 U 193/12

    Rechte des Bestellers bei vorzeitiger Beendigung eines Pauschalpreisvertrages

    Es ist nämlich anerkannt, dass Vorgänge, die sich im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich abspielen, eigenen Handlungen oder Wahrnehmungen gleichstehen (Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage 2013, § 138 Rn. 16), was auch im Verhältnis des Insolvenzverwalters zu Vorgängen im Geschäftsbereich des Gemeinschuldners gilt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.02.2006, -I-22 U 149/05-, zitiert nach juris).
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