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   OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - I-24 U 122/05   

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https://dejure.org/2005,3857
OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - I-24 U 122/05 (https://dejure.org/2005,3857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2005 - I-24 U 122/05 (https://dejure.org/2005,3857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - I-24 U 122/05 (https://dejure.org/2005,3857)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Vermieters zur von seinem Vermögen getrennten Anlage der Kaution für einen für fast sechs Monate vermieteten PKW ohne entsprechende Vereinbarung; Entsprechende Anwendung des § 551 Abs. 3 (BGB) auf Mietverhältnisse über bewegliche Sachen

  • Judicialis

    BGB § 551 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 14; ; StGB § 266

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 551 Abs. 3 § 823 Abs. 2 § 826; StGB § 266
    Schadensersatzpflicht des Pkw-Vermieters wegen Verlust der hinterlegten Kaution infolge Insolvenz - Pflicht zur getrennten Anlage der Kaution?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Emmerich - 9 C 132/05
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - I-24 U 122/05

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 511
  • ZMR 2006, 280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 29.05.1991 - 17 U 110/90

    Erwerbers eines Mietobjektes; Auszahlungsanspruch; Barkaution; Treuhänderische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 24 U 122/05
    Überwiegend wird deshalb vertreten, aufgrund der ergänzend auszulegenden Kautionsabrede sei der Vermieter zu einer getrennten Anlage des ihm treuhänderisch überlassenen Betrages verpflichtet (OLG Frankfurt ZMR 1991, 340; KG NZM 1999, 376; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 703 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 24 U 122/05
    Gemäß § 551 Abs. 3 BGB ist allerdings für Mietverhältnisse über Wohnräume bestimmt, dass die Anlage der geleisteten Mietkaution getrennt von dem Vermögen des Vermieters vorzunehmen ist (vgl. dazu BayObLG NJW 1988, 1796).
  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 24 U 122/05
    Beiläufig hat auch der Bundesgerichtshof anerkannt, dass es tatsächliche Verhältnisse geben mag, bei denen der Mieter, zumal mit Rücksicht auf seine persönlichen Beziehungen zum Vermieter oder wegen der geringen Höhe der als Sicherheit bereit gestellten Geldsumme nicht erwartet, dass das Geld bei einem Kreditinstitut angelegt wird (BGHSt 41, 224 = MDR 1996, 86/87).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 24 U 122/05
    Nach BGHZ 127, 138 ist allerdings eine aufgrund eines Mietvertrages über Geschäftsräume geleistete Mietkaution bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung regelmäßig zu verzinsen.
  • KG, 01.10.1998 - 20 W 6592/98

    Umfang eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Anspruchs auf sichere Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 24 U 122/05
    Überwiegend wird deshalb vertreten, aufgrund der ergänzend auszulegenden Kautionsabrede sei der Vermieter zu einer getrennten Anlage des ihm treuhänderisch überlassenen Betrages verpflichtet (OLG Frankfurt ZMR 1991, 340; KG NZM 1999, 376; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 703 m.w.N.).
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