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   OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - I-27 U 2/17   

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OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - I-27 U 2/17 (https://dejure.org/2018,24996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2018 - I-27 U 2/17 (https://dejure.org/2018,24996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - I-27 U 2/17 (https://dejure.org/2018,24996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag wegen § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag wegen § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 350/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Denn auch bei der Auslegungsregel des § 134 BGB bleibt für jeden Fall zu prüfen, ob das Verbotsgesetz seinem Sinn und Zweck nach jedweden Verstoß ausnahmslos durch eine rückwirkende Nichtigkeit der betreffenden Vertragsbestimmung sanktionieren will oder einen weniger einschneidenden, dem Zweck des Verbotsgesetzes aber gleichwohl angemessenen Interessenausgleich und eine damit einhergehende Begrenzung der Nichtigkeitsfolge zulässt (BGH Urteil v. 25.06.2014, VIII ZR 344/13, WM 2014, 1828, Rn. 33; BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 14).

    Insbesondere schließt § 134 BGB - genauso wie § 306 BGB im Fall einer Unwirksamkeit unangemessenen benachteiligender Allgemeiner Geschäftsbedingungen - eine ergänzende Vertragsauslegung nicht aus, durch die eine durch die Nichtigkeitsfolge entstandene Vertragslücke unter Berücksichtigung der an den Besonderheiten des Fernwärmemarktes ausgerichteten Zielsetzung des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV in einer den beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien gerecht werdenden Weise ausgefüllt wird (BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 15).

    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei Fernwärmelieferungsverträgen, die entstandene Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend zu schliessen, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 16 - 26).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Dabei hat sich die ergänzende Vertragsauslegung nicht nur an dem hypothetischen Parteiwillen, sondern auch an dem objektiven Maßstab von Treu und Glauben zu orientieren und muss zu einer die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigenden Regelung führen (BGH, Urteil v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372, Rn. 24 m.w.Nachw.).

    Bei einer solchen Situation wird die vorhandene Regelungslücke durch die nur für die Zukunft wirkende Kündigungsmöglichkeit des Energieversorgungsunternehmens nicht in einer für beide Seiten zumutbaren Weise geschlossen (BGH, Urteil v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372, Rn. 23).

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistung unter Vorbehalt erbracht wird (BGHZ 83, 278, 282; BGH WM 1988, 1494, 1496).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistung unter Vorbehalt erbracht wird (BGHZ 83, 278, 282; BGH WM 1988, 1494, 1496).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an alsbaldiger Feststellung ist zu bejahen, wenn dem Kläger eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte sich eines Rechts gegen ihn berühmt, und wenn das erstrebte Urteils infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877).
  • BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13

    Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Der Beklagten war es zwar möglich, den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag mit den Klägern durch Ausübung ihres Kündigungsrechts zu beenden (§ 32 ABVFernwärmeV findet auf solche Verträge keine Anwendung, vgl. BGH, Urteil v. 15.01.2014, VIII ZR 111/13, juris Rn. 27) und anschließend einen neuen Vertrag mit einer wirksamen Preisänderungsklausel schliessen oder gemäß § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV die Preisänderungsklausel im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zu ändern (vgl. Dibbern/Wollschläger, CuR 2011, 148, 152).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 344/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel mit Wirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Denn auch bei der Auslegungsregel des § 134 BGB bleibt für jeden Fall zu prüfen, ob das Verbotsgesetz seinem Sinn und Zweck nach jedweden Verstoß ausnahmslos durch eine rückwirkende Nichtigkeit der betreffenden Vertragsbestimmung sanktionieren will oder einen weniger einschneidenden, dem Zweck des Verbotsgesetzes aber gleichwohl angemessenen Interessenausgleich und eine damit einhergehende Begrenzung der Nichtigkeitsfolge zulässt (BGH Urteil v. 25.06.2014, VIII ZR 344/13, WM 2014, 1828, Rn. 33; BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 14).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Handelt es sich - so wie hier - um eine Erweiterung des Klageantrags in der Hauptsache, die nach § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung ist, kommt § 533 ZPO nicht zur Anwendung (BGH MDR 2010, 1011; Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 533 Rn. 3).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Für die Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderkunden hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Energieversorgungsunternehmen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zusteht, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (BGH, Urteil v. 13.01.2010, VIII ZR 81/08, Rn. 27; BGH, Urteil v. 09.02.2011, VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342, Rn. 38).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Für die Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderkunden hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Energieversorgungsunternehmen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zusteht, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (BGH, Urteil v. 13.01.2010, VIII ZR 81/08, Rn. 27; BGH, Urteil v. 09.02.2011, VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342, Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 190/17

    Irreführung des Kunden durch unzutreffende Mitteilung über die Wirksamkeit einer

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte im Schriftsatz vom 25.01.2019 für ihre abweichende Rechtsauffassung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.02.2018 (I - 27 U 2/17).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 191/17

    Keine Befugnis des Fernwärmeversorgers zur einseitigen Änderung von

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte im Schriftsatz vom 25.01.2019 für ihre abweichende Rechtsauffassung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.02.2018 (I - 27 U 2/17).
  • KG, 05.07.2021 - 24 U 1041/20

    Änderung des Arbeitspreises eines Wärmelieferungsvertrags; Rechtsschutzbedürfnis

    In Bezug auf die zweite Feststellungsklage ist die Beklagte drittens der Ansicht, sie sei § 4 Absatz 2 AVB-FernwärmeV befugt gewesen, einseitig eine neue, wirksame Preisänderungsklausel in das Vertragsverhältnis einzuführen (Hinweis unter anderem auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

    b) Aus § 4 Absatz 2 AVBFernwärmeV folgt nichts anderes (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17; anderer Ansicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

  • KG, 05.07.2021 - 24 U 1061/20

    Wärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln sowie deren

    In Bezug auf die zweite Feststellungsklage ist die Beklagte drittens der Ansicht, sie sei § 4 Absatz 2 AVB-FernwärmeV befugt gewesen, einseitig eine neue, wirksame Preisänderungsklausel in das Vertragsverhältnis einzuführen (Hinweis unter anderem auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

    b) Aus § 4 Absatz 2 AVBFernwärmeV folgt nichts anderes (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17; anderer Ansicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

  • KG, 20.05.2021 - 20 U 1022/20

    Rechtmäßigkeit einer Fernwärme-Preisanpassungsklausel mit variablem Faktor

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die einseitige Vertragsänderung nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV rechtswirksam, da sich die Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung bei den Regelungen zur "Art der Versorgung" in § 4 AVBFernwärmeV darauf beschränkt, Änderungen von allgemeinen Versorgungsbedingungen von deren öffentlicher Bekanntmachung abhängig zu machen (vgl. Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 26 ; vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 42, 43; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018 - 27 U 2/17 - juris Rz. 34).
  • KG, 21.03.2022 - 8 U 1031/20

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Anforderungen an eine Preisanpassungsklausel des

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die einseitige Vertragsänderung nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV rechtswirksam, da sich die Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung bei den Regelungen zur "Art der Versorgung" in § 4 AVBFernwärmeV darauf beschränkt, Änderungen von allgemeinen Versorgungsbedingungen von deren öffentlicher Bekanntmachung abhängig zu machen (vgl. Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 26; vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 42, 43; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018 - 27 U 2/17 - juris Rz. 34).
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