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   OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - I-8 U 17/05   

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https://dejure.org/2007,13469
OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - I-8 U 17/05 (https://dejure.org/2007,13469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2007 - I-8 U 17/05 (https://dejure.org/2007,13469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - I-8 U 17/05 (https://dejure.org/2007,13469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf rechtzeitige Erstuntersuchung kurzfristig nach Entwöhnung des Frühgeborenen vom Respirator als grobe ärztliche Pflichtverletzung; Zur Frage des gebotenen Zeitpunktes der augenärztlichen Erstuntersuchung bei Frühgeborenen; Erblindung als Folge einer ...

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291 a.F.; ; BGB § 852 a.F.; ; BGB §§ 823 ff.; ; BGB § 847 a.F.; ; DÜG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 (a.F.); BGB §§ 823 ff.; BGB § 847 (a.F.)
    Arzthaftung wegen zu spät erkannter Frühgeborenen-Retinopathie infolge zu später Augenuntersuchung beim Frühgeborenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 17/05
    Dies setzt nicht nur das Wissen um den Behandlungsverlauf voraus, sondern auch die Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich für den Patienten bei der Parallelwertung in der Sphäre des medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Diagnostik, Therapie oder zur Vermeidung und/oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (BGH NJW 1998, 2736; 1995, 776; 1991, 815).
  • BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96

    Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 17/05
    Dies setzt nicht nur das Wissen um den Behandlungsverlauf voraus, sondern auch die Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich für den Patienten bei der Parallelwertung in der Sphäre des medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Diagnostik, Therapie oder zur Vermeidung und/oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (BGH NJW 1998, 2736; 1995, 776; 1991, 815).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 8 U 68/93

    Arzthaftung bei Frühgeborenen-Retinopathie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 17/05
    Dieser Befund einer unreifen Netzhaut hätte wegen der Gefahr der Entstehung einer Retinopathie bei ordnungsgemäßem augenärztlichen Vorgehen - an dem sich die Beurteilung des hypothetischen Kausalverlaufs zu orientieren hat - zur Anordnung und Vornahme weiterer Kontrolluntersuchungen seitens des Augenarztes geführt; der Senat hält an seiner abweichenden Auffassung in der Entscheidung vom 27.04.1995 (VersR 1996, 755) - bei Vorliegen einer nicht vollständig ausgereiften Retina und im Übrigen fehlenden Auffälligkeiten seien nach dem damaligen Wissensstand weitere Kontrolluntersuchungen nicht zwingend erforderlich gewesen - nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mehr fest:.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Bei weniger gravierenden Verletzungen, die das weitere Leben des Geschädigten nicht derart nachhaltig beeinträchtigen, ist für eine Schmerzensgeldrente hingegen kein Raum (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1992, 1412-1413; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2007, Az. I - 8 U 17/05).
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