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   OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-2 U 9/10   

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OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-2 U 9/10 (https://dejure.org/2011,7134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2011 - I-2 U 9/10 (https://dejure.org/2011,7134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I-2 U 9/10 (https://dejure.org/2011,7134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Verletzung eines Patents; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Krampenbogenkassette für eine elektrische Klammer- bzw. Heftmaschine

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Krampenbogenkassette II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Verletzung eines Patents; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Krampenbogenkassette für eine elektrische Klammer- bzw. Heftmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (43)

  • LG Mannheim, 25.06.2004 - 7 O 412/03

    Patentverletzungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Zu versagen ist die internationale Zuständigkeit nur dann, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass das behauptete Verhalten des Beklagten einen Schutzrechtseingriff darstellt (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - Hotel Maritime; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495) oder wenn der vorgetragene Sachverhalt im Hinblick auf den Auslandsbezug aus Rechtsgründen Ansprüche nicht begründen kann (vgl. LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

    Der Tatbestand weist einen "doppelten Inlandsbezug" auf: Sowohl das Anbieten und Liefern des Mittels durch den Dritten (den mittelbaren Verletzer) als auch die vom Angebotsempfänger bzw. Belieferten vorgesehene Benutzung müssen im Inland erfolgen (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 2, 82 - Lasthebemagnet I; LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Benkard/Scharen, a.a.O., § 10 PatG, Rdnr. 14; Scharen, GRUR 2008, 944, 946; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 140).

    In der Rechtsprechung ist hierzu bereits entschieden worden, dass der erforderliche "doppelte Inlandsbezug" nicht gegeben sein soll, wenn ein im Ausland ansässiger Beklagter ein Mittel im Sinne des § 10 PatG an einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer liefert, welcher seinerseits das Mittel innerhalb einer patentgemäßen Vorrichtung verwendet und die Vorrichtung ins Inland liefert (LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung).

    Deshalb lasse sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in einem solchen Fall nicht aus Art. 5 Nr. 3 EuGVVO herleiten (LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung).

    Denn es reicht im Rahmen des § 10 Abs. 1 PatG anerkanntermaßen aus, dass der wegen mittelbarer Verletzung des Schutzrechts in Anspruch Genommene vom Ausland aus ins Inland einem Dritten zur Benutzung im Inland anbietet und/oder vom Ausland aus an den Dritten zur Benutzung im Inland liefert (vgl. LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 10 Rdnr. 15; Benkard/Scharen, a.a.O., § 10 PatG, Rdnr. 14).

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der Schutzbereich eines Patents umfasst keine Unter- oder Teilkombinationen der Merkmale der beanspruchten technischen Lehre (BGH, GRUR 2007, 1059 - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine).

    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof (GRUR 2007, 1059, 1062 f. - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine) den Schutz einer Unterkombination ablehnt und in seiner Rechtsprechung zur mittelbaren Verletzung (BGH, GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler) betont, dass alles das, was Aufnahme in den Patentanspruch gefunden hat, regelmäßig schon deshalb ein wesentliches Erfindungselement darstellt.

    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist - eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof zwar in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinations patent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jew. m. w. Nachw.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat er folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen, und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang von "erfindungsfunktionell individualisierten" Teilen gesprochen, worunter verstanden worden ist, dass es sich um Teile einer Kombination handelt, die einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V, m. w. Nachw.).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist - eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist - eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGH, GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren; Senat, InstGE 9, 66, 69 f. - Trägerbahnöse; vgl. a. Scharen, GRUR 2008, 944).

    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGH, GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren; Senat, InstGE 9, 66, 70 - Trägerbahnöse).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der Ort des schädigenden Ereignisses im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist neben dem Handlungsort auch der Erfolgsort (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Der ferner als Anknüpfungspunkt für die internationale Gerichtszuständigkeit für Deliktsklagen in Betracht kommende Erfolgsort ist der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513, 515 - Arzneimittelwerbung im Internet; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Dies ist der Ort, an dem die (behauptete) Verletzung des geschützten Rechtsguts eingetreten ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513, 515 - Arzneimittelwerbung im Internet; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

    Zu versagen ist die internationale Zuständigkeit nur dann, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass das behauptete Verhalten des Beklagten einen Schutzrechtseingriff darstellt (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - Hotel Maritime; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495) oder wenn der vorgetragene Sachverhalt im Hinblick auf den Auslandsbezug aus Rechtsgründen Ansprüche nicht begründen kann (vgl. LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Die Leser der Patentschrift müssen sich darauf verlassen können, dass das, was im Patent unter Schutz gestellt ist, im Patentanspruch hinreichend deutlich bezeichnet ist (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem).

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80

    Rigg

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 118/06

    Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Offensichtlichkeit einer

  • LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4b O 49/09

    Klammerdrahtbogenpaket

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

  • LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99

    Geltendmachung einer Patentverletzung betreffend eine Vorrichtung für die

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 311/02

    Herkranzgefäß-Dilatationskatheter

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89

    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 122/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Anzeige der

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03

    Bezugsbindung

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

  • LG Düsseldorf, 28.03.2002 - 4 O 150/01

    Lasthebemagneteinrichtung

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer

    Es reicht aus, dass der Angebotsempfänger das Mittel bestimmungsgemäß an Endabnehmer weiterliefert, die die Erfindung dann benutzen (Scharen in Benkard, § 10 PatG Rn. 12; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 240; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011 - I-2 U 9/10, 2 U 9/10 Rn. 74 a. E. - zitiert nach juris).

    Für die patentrechtliche Beurteilung kommt es dabei nicht darauf an, ob und bis zu welchem Zeitpunkt der ausländische Lieferant nach den vertraglichen Vereinbarungen der an der Versendung und dem Import der in Deutschland ausgelieferten Ware beteiligten Unternehmen im Eigentum oder Besitz der Ware gewesen ist (BGH, GRUR 2002, 509 -Funkuhr; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011 - I -2 U 9/10, 2 U 9, 10 Rn. 73).

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für

    Er ist an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (Senat, Urteil vom 12.03.2009 - I-2 U 76/06; Urteil vom 5. Mai 2011 - I- 2 U 9/10).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

    Er ist an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (Senat, Urteil vom 12.03.2009 - I-2 U 76/06; Urteil vom 05.05.2011 - I- 2 U 9/10).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12

    Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl.

    Der Tatbestand des § 10 PatG weist nämlich einen "doppelten Inlandsbezug" auf: Sowohl das Anbieten und Liefern des Mittels durch den Dritten (den mittelbaren Verletzer) als auch die vom Angebotsempfänger bzw. Belieferten vorgesehene Benutzung müssen im Inland erfolgen (vgl. Senat, Urt. v. 05.05.201 - I- 2 U 9/10; LG Düsseldorf, InstGE 2, 82 - Lasthebemagnet I; LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 10 PatG, Rdnr. 14; Scharen, GRUR 2008, 944, 946; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 247).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 16/11

    Erdbohrvorrichtung

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung ergibt (BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, Anh I, Art. 26 EuGVVO Rz.4).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung ergibt (BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, Anh I, Art. 26 EuGVVO Rz.4).

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 195/12

    Drahtlose Kommunikationseinrichtung

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung im hiesigen Zuständigkeitsbereich ergibt (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rz. 26 - Wintersteiger; BGH, Urteil vom 12.12.2013, I ZR 131/12 Rz. 17, zitiert nach juris; BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 18/11

    Erdbohrgerät

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung ergibt (BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, Anh I, Art. 26 EuGVVO Rz.4).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 40/16

    Gewürzmahlvorrichtung

    Der Teil, mit dem dieser klagepatentgemäß zusammengreifen soll, nämlich die in Merkmal 1.7.2 an der ersten oder zweiten Komponente verlaufende Nut, befindet sich jedoch an dem Gewürzglas, das - wie bereits ausgeführt - von der klagepatentgemäßen Lehre nicht erfasst ist, was der Annahme der Gleichwertigkeit entgegensteht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, BeckRS 2011, 20946).
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