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   FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00, I 402/97   

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https://dejure.org/2000,6973
FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00, I 402/97 (https://dejure.org/2000,6973)
FG Thüringen, Entscheidung vom 18.10.2000 - I 1043/00, I 402/97 (https://dejure.org/2000,6973)
FG Thüringen, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - I 1043/00, I 402/97 (https://dejure.org/2000,6973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Vorliegens einer künstlerischen, sportlichen, artistischen oder ähnliche Darbietung bei der Veranstaltung von Mittelalterfesten (Burgfeste,Ritterfeste usw.); Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids nach § 50a Abs. 5 S. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) in Bezug auf ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids gegenüber einem eingetragenen Verein mit dem Vereinszweck der Nachgestaltung historischer Begebenheiten des Mittelalters; Anforderung an eine Darbietung i.R.d. Präsentation eigener oder fremder Werke oder eigener Fähigkeiten vor ...

  • Judicialis

    EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d; ; EStG § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 50a Abs. 5 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "ähnlichen Darbietung" i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d und des § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ritterschauspiele als ähnliche Darbietungen i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG - Haftung für die Abzugsteuer nach § 50a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00
    Bei dieser Feststellung wertet der Senat die erbrachten Darbietungen in Übereinstimmung mit den Beteiligten weder bei den bewegten Szenen noch bei den handwerklichen Vorführungen als künstlerisch, weil die für diesen Begriff notwendige Gestaltungshöhe (ständige Rechtsprechung zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, undvom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864) nicht erreicht wird.
  • BFH, 20.07.1988 - I R 61/85

    Beschränkt Steuerpflichtiger - Steuerabzug - Inanspruchnahme -

    Auszug aus FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00
    Darauf muss sich der Beklagte nicht verweisen lassen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 3. Dezember 1996 I B 44/96, BFHE 181, 562, BStBl I 1997, 306; BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 61/85, BFHE 154, 473, BStBl II 1989, 99).
  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00
    Darauf muss sich der Beklagte nicht verweisen lassen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 3. Dezember 1996 I B 44/96, BFHE 181, 562, BStBl I 1997, 306; BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 61/85, BFHE 154, 473, BStBl II 1989, 99).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00
    Der Senat teilt nicht die von einigen Stimmen der Literatur geäußerten Bedenken, nach denen das Merkmal "ähnlich" zu unbestimmt sei und daher verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung begegne (hierzu namentlich Heinicke, a.a.O., Rz. 28, unter Hinweis auf Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 3 Abs. 1, 38, 85 der Abgabenordnung - AO - und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1959, 2 BvL 10/56, BVerfGE 9, 137 [147]).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00
    Bei dieser Feststellung wertet der Senat die erbrachten Darbietungen in Übereinstimmung mit den Beteiligten weder bei den bewegten Szenen noch bei den handwerklichen Vorführungen als künstlerisch, weil die für diesen Begriff notwendige Gestaltungshöhe (ständige Rechtsprechung zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, undvom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864) nicht erreicht wird.
  • BFH, 21.06.1990 - V R 97/84

    1. Heileurhythmisten üben keine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i. S. des § 4

    Auszug aus FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00
    Die Rechtsprechung zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("ähnliche Berufe") und § 4 Nr. 14 UStG ("ähnliche heilberufliche Tätigkeit") verlangt, dass die ähnlichen Berufe den konkret genannten Berufen in wesentlichen Punkten entsprechen, und bezieht sich vor allem auf das prägende Merkmal einer Regelung der Berufserlaubnis und -aufsicht (vgl. etwa BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 97/84, BFHE 161, 196, BStBl II 1990, 804), was im Grunde das Ergebnis einer Auslegung ist, die oben als horizontale Erweiterung beschrieben wurde.
  • FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6823/02

    Begriff der "ähnlichen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

    Zur Begründung verweist er auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung sowie auf die Rechtsausführungen des FG Thüringen im Urteil vom 18.10.2000 - I 1043/00, EFG 2001, 74.

    So vertritt z.B. das Thüringer Finanzgericht in seinem Urteil vom 18.10.2000 - I 1043/00 (EFG 2001, 74) die Auffassung, dass dieser Begriff weit auszulegen sei und nicht nur hochrangige Leistungen im Grenz- bzw. Mischbereich von Kunst, Sport und Artistik erfasse, sondern auch Aktivitäten auf niedrigerem Niveau.

  • FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02

    Begriff der "künstlerischen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

    Zur Begründung verweist er auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung sowie auf die Rechtsausführungen des FG Thüringen im Urteil vom 18.10.2000 - I 1043/00, EFG 2001, 74.

    So vertritt z.B. das Thüringer Finanzgericht in seinem Urteil vom 18.10.2000 - I 1043/00 (EFG 2001, 74) die Auffassung, dass dieser Begriff weit auszulegen sei und nicht nur hochrangige Leistungen im Grenz- bzw. Mischbereich von Kunst, Sport und Artistik erfasse, sondern auch Aktivitäten auf niedrigerem Niveau.

  • BFH, 17.10.2007 - I R 81/06

    Voraussetzungen einer "ähnlichen" Darbietung i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe

    Eine ähnliche Darbietung liegt jedenfalls dann vor, wenn es sich einerseits um eine Aufführung oder Vorführung vor Publikum handelt und andererseits die erbrachten Leistungen zum Grenzbereich der ausdrücklich genannten künstlerischen, sportlichen und artistischen Darbietungen gehören (vgl. Maßbaum in Herrmann/Heuer/Raupach, § 49 EStG Rz 536; Frotscher, EStG, § 49 Rz 23; Hidien in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, EStG, § 49 Rz E 337), sich lediglich graduell von diesen unterscheiden (vgl. Lüdicke in Lademann, EStG, § 49 Rz 474) und Schnittstellen zu diesen aufweisen, die der Darbietung als solcher ihrerseits einen gewissen eigenschöpferischen Charakter verleihen (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 49 Rz 42; in diese Richtung auch FG Nürnberg, Urteil vom 28. Januar 1998 III 128/95, EFG 1998, 951 betr. die Tätigkeit von Fotomodellen; weiter gehend Thüringer FG, Urteil vom 18. Oktober 2000 I 1043/00, EFG 2001, 74 betr. Ritterschauspiele und Vorführung handwerklicher Tätigkeiten des Mittelalters).
  • BFH, 17.10.2007 - I R 82/06

    Steuerpflichtigkeit von Vergütungen für Auftritte als Tänzerin auf

    Eine ähnliche Darbietung liegt jedenfalls dann vor, wenn es sich einerseits um eine Aufführung oder Vorführung vor Publikum handelt und andererseits die erbrachten Leistungen zum Grenzbereich der ausdrücklich genannten künstlerischen, sportlichen und artistischen Darbietungen gehören (vgl. Maßbaum in Herrmann/Heuer/Raupach, § 49 EStG Rz 536; Frotscher, EStG, § 49 Rz 23; Hidien in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, EStG, § 49 Rz E 337), sich lediglich graduell von diesen unterscheiden (vgl. Lüdicke in Lademann, EStG, § 49 Rz 474) und Schnittstellen zu diesen aufweisen, die der Darbietung als solcher ihrerseits einen gewissen eigenschöpferischen Charakter verleihen (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 49 Rz 42; in diese Richtung auch FG Nürnberg, Urteil vom 28. Januar 1998 III 128/95, EFG 1998, 951 betr. die Tätigkeit von Fotomodellen; weiter gehend Thüringer FG, Urteil vom 18. Oktober 2000 I 1043/00, EFG 2001, 74 betr. Ritterschauspiele und Vorführung handwerklicher Tätigkeiten des Mittelalters).
  • FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7137/99

    Ort einer sonstigen Leistung einer ausschließlich im Ausland ansässigen

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