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   FG Hamburg, 27.03.2001 - I 111/98   

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https://dejure.org/2001,24740
FG Hamburg, 27.03.2001 - I 111/98 (https://dejure.org/2001,24740)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2001 - I 111/98 (https://dejure.org/2001,24740)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2001 - I 111/98 (https://dejure.org/2001,24740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streit über Klagrücknahme durch Unfall zu beenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Nürnberg, 10.05.2005 - I 95/04

    Veräußerung eines Kommanditanteils zu einem unangemessenen Kaufpreis an

    Vielmehr sei die Auffassung des Finanzgerichts Nürnberg im Beschluss vom 31.08.1999 I 111/98 zutreffend, wonach als Folge der Betriebsaufgabe im Gewinnfeststellungsbescheid 1988 sowohl der Veräußerungsgewinn i.H.v. 3.608.740 DM als auch der Aufgabegewinn - nach Auffassung des Finanzamts in Höhe der vGA - festzustellen sei.

    Aus der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid 1988 vom 03.02.2000 war klar und eindeutig zu entnehmen, dass das Finanzamt das Vorliegen einer vGA nicht aus materiell-rechtlichen Gründen verneint hat, sondern lediglich aufgrund der Ausführungen des Senats im Beschluss vom 31.08.1999 I 111/98 davon ausgegangen ist, dass die vGA in die Gewinnfeststellung der KG einzubeziehen ist.

  • FG Nürnberg, 10.05.2005 - I 192/00

    Veräußerung eines Kommanditanteils zu einem unangemessenen Kaufpreis an

    Während des Einspruchsverfahrens beantragte die GmbH bei Gericht die Aussetzung der Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheids 1988 hinsichtlich eines Teilbetrags von 1.723.900 DM, dem der Senat mit Beschluss vom 31.08.1999 I 111/98 entsprach.
  • FG Nürnberg, 10.05.2005 - I 193/00

    Veräußerung eines Kommanditanteils zu einem unangemessenen Kaufpreis an

    Während des Einspruchsverfahrens beantragte die GmbH bei Gericht die Aussetzung der Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheids 1988 hinsichtlich eines Teilbetrags von 1.723.900 DM, dem der Senat mit Beschluss vom 31.08.1999 I 111/98 entsprach.
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