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   RG, 27.02.1923 - I 112/23   

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https://dejure.org/1923,585
RG, 27.02.1923 - I 112/23 (https://dejure.org/1923,585)
RG, Entscheidung vom 27.02.1923 - I 112/23 (https://dejure.org/1923,585)
RG, Entscheidung vom 27. Februar 1923 - I 112/23 (https://dejure.org/1923,585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann beruht das Urteil nicht auf einer Verletzung des § 228 StPO. durch längere Unterbrechung der Hauptverhandlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 266
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 28.07.2020 - 6 StR 114/20

    Begründung der Revision innerhalb der Monatsfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 27. Februar 1923 (I 112/23, RGSt 57, 266, 267) zurückgeht, handelt es sich bei der in § 229 Abs. 1 StPO normierten Unterbrechungsfrist nicht um eine Frist im Sinne der §§ 42, 43 StPO, sondern um eine eigenständige "Zwischenfrist", das heißt um einen zwischen zwei Verhandlungstage eingeschobenen Unterbrechungszeitraum, in dessen Berechnung weder der Tag, an dem die Unterbrechung angeordnet wird, noch derjenige, an dem die Verhandlung fortgesetzt wird, einzurechnen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 408/13, BGHR StPO § 229 Unterbrechungsfrist 1; vom 18. Februar 2016 - 1 StR 590/15, BGHR StPO § 229 Abs. 3 Beschluss 1; vom 29. November 2016 - 3 StR 235/16, NStZ 2017, 424, und vom 26. Mai 2020 - 5 StR 65/20 Rn. 3).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 106/13

    Konzentrationsmaxime (unzulässige wiederholte Unterbrechung für dreißig Tage;

    Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (vgl. bereits RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; BGHSt 33, 217, 218; BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019; Urteil vom 3. August 2006 - 3 StR 199/06, NJW 2006, 3077; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115).
  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Die Überschreitung der Frist von zehn Tagen ist kein unbedingter Revisionsgrund (RGSt 37, 365; 53, 334; 57, 266; 62, 264; 69, 18).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    Zweck und Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (BGH NJW 1952, 1149; vgl. auch RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; 69, 18, 23; OLG Düsseldorf StV 1994, 362).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf

    Zwar hat das Landgericht die Höchstdauer denkbar knapp nur um einen Tag überschritten (vgl. dazu RG, Urteil vom 27. Februar 1923 - I 112/23, RGSt 57, 266, 267) und dabei den Fristablauf womöglich anhand überholter Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 408/13, BGHR StPO § 229 Unterbrechungsfrist 1 und vom 18. Februar 2016 - 1 StR 590/15, BGHR StPO § 229 Abs. 3 Beschluss 1) irrtümlich bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1993 - 5 StR 231/93 Rn. 5, BGHR StPO § 229 Abs. 3 Hemmung 2).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Das Gesetz geht davon aus, daß bei Unterbrechungen im Rahmen dieser Frist der lebendige Eindruck der mündlichen Verhandlung nicht leidet und die Zuverlässigkeit der Erinnerung der Richter (RGSt 57, 266; RGSt 60, 163) nicht beeinträchtigt wird.
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