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FG Berlin, 16.02.1995 - I 157/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Lohnersatzleistungen des Arbeitsamtes in voller Höher zur Ermittlung des besonderen Steuersatzes aufgrund eines Progressionsvorbehaltes; Verrechnung der gezahlten Arbeitslosenversicherung mit den Lohnersatzleistungen; Auswirkungen der Geltendmachung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 674
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 04.04.2002 - T-198/01
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission
Bei der Zusage des Freistaats Thüringen habe es sich nicht um eine staatliche Beihilfe gehandelt, denn sie sei im Rahmen eines Beihilfeprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - zu denen sie gehöre - in der betreffenden Region gegeben worden (dem 23. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, dessen Maßnahmen die Kommission mit ihrer Entscheidung N 157/94, SG [94] D/11038, vom 1. August 1994 genehmigt habe). - BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99
Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe
Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt bereits deshalb nicht vor, weil der Kläger von sich aus und aus freiem Antrieb auf mögliche Einnahmen aus der Milcherzeugung verzichtet hatte (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 1994 8 K 216/92, EFG 1995, 674). - FG Köln, 09.11.2006 - 10 K 1997/02
Sozialversicherungspflichtige Lohnersatzleistungen
Diese Auslegung entspricht auch der Systematik des EStG, weil andernfalls die Sozialversicherungsabgaben nochmals berücksichtigt würden, obwohl sie das zu versteuernde Einkommen bereits im Rahmen der Sonderausgaben nach § 10 EStG bereits gemindert haben (…Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 32b Anm. 45; Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. Mai 2005 16 K 20150/03, EFG 2005, 1670, FG Berlin, Urteil vom 16. Februar 1995 I 157/94, EFG 1995, 674).